Wir nehmen Stellung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF); Anlass ist eine schriftliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Wir begrüßen den Gesetzentwurf und sehen lediglich Nachbesserungsbedarf an einem Punkt: Die Regelung, wonach studentische Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen nicht aufs BAföG angerechnet werden, sollte auch für BAföG-geförderte Studierende gelten, die ohnehin schon in solchen Branchen jobben, gerade im Gesundheitswesen. Außerdem plädieren wir noch einmal dafür, als Soforthilfe für Studierende, denen der Nebenjob weggebrochen ist, zeitweise das BAföG zu öffnen.