DSW-Stellungnahme zum Entwurf des sächsischen Wissenschaftsministeriums zur Neufassung des Sächsischen Hochschulgesetzes
Das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat einen Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen vorgelegt. In dem beabsichtigten neuen Sächsischen Hochschulgesetz sind auch die Angelegenheiten der sächsischen Studentenwerke geregelt. Das DSW hat zu dem Entwurf am 20. September 2022 eine Stellungnahme abgegeben. Wir fordern dabei, die Novellierung zu nutzen, um angemessene Rahmenbedingungen für die effiziente Arbeit der Studentenwerke sicherzustellen. Dies betrifft konkret etwa das Reduzieren staatlicher Zustimmungserfordernisse, die Festschreibung einer bedarfsgerechten Finanzierung und das Sicherstellen der erforderlichen Nutzung von Liegenschaften. Im Bereich der sozialen Belange der Studierenden regen wir an, auf die nach dem Landesrecht weiter möglichen Langzeitstudiengebühren zu verzichten. Für Studierende mit Behinderung sollten außerdem weitere spezielle Regelungen ergänzt werden.