Tipps zur Wohnungssuche

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nach Wohnungen zu suchen. Beginnen Sie rechtzeitig! Zu Semesterbeginn ist die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt am höchsten.

Wenn Sie nicht zu Hause bei den Eltern wohnen können oder wollen, sind Sie entweder auf den freien Wohnungsmarkt oder auf einen Platz im Studierendenwohnheim angewiesen.

Beginnen Sie mit der Zimmersuche möglichst frühzeitig.

Gerade in Ballungsgebieten und den klassischen Universitätsstädten steht nur wenig preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung. Die Nachfrage nach studentischem Wohnraum ist zu Semesterbeginn am höchsten.

Hier können Sie suchen:

  • Studierendenwohnheim: Wenn Sie in einer Wohnanlage des Studierendenwerks wohnen wollen, wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Studierenden-/Studentenwerk. Eine Übersicht gibt die jeweilige Website. Kontakte s.u.: "Verwandte Themen": Finden Sie hier Ihr Studierendenwerk.
  • Freier Wohnungsmarkt: Schauen Sie in den Wohnungsanzeigenteil der örtlichen Tagespresse. Wohnungsangebote finden Sie auch im Internet bei den Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsbörsen. Sehen Sie sich die Schwarzen Bretter an den Hochschulen an oder hängen Sie selbst eine Suchanzeige aus. Bei vielen Studierendenwerken gibt es zudem Zimmervermittlungen mit Angeboten privater Vermieter*innen.
     
  • Sozialwohnungen: Für Sozialwohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Auskünfte geben hier die Wohnungsämter der Stadt- und Kreisverwaltungen.
     
  • Makler: Natürlich können Sie sich auch an Makler*innen wenden. Informieren Sie sich aber vorher genau nach dem finanziellen Aufwand. Beachten sollten Sie auch, dass auf dem freien Wohnungsmarkt, im Gegensatz zu den Angeboten der Studierendenwerke, sehr selten möblierte Zimmer angeboten werden. Rechnen Sie also mit zusätzlichen Kosten für Möbel und Ausstattung.

Mietvertrag

Erkundigen Sie sich genau über die Mietkosten und vergleichen Sie. Handelt es sich beispielsweise bei der angegebenen Miete um eine Kaltmiete/Nettomiete oder bereits um die Bruttowarmmiete/Endmiete. Planen Sie auch zusätzliche Fixkosten (beispielsweise Telefon, Internet, Versicherungen) ein.

Allgemein gilt: Den Mietvertrag sollte man in Ruhe lesen, um zu wissen, was finanziell und rechtlich auf einen zukommt:

  • Oft sind die Nebenkosten nur pauschal angegeben. Es könnte sein, dass nach der jährlichen Abrechnung eine Nachzahlung ansteht.
     
  • In den meisten Fällen ist eine Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. Die beträgt in der Regel drei Nettomonatsmieten.
     
  • Auch bei Klauseln über Mieterhöhung (beispielsweise Staffelmietvertrag) oder Eigenbeteiligung an Reparaturen sollte man wachsam sein.
     
  • Zuletzt ist zu beachten, ob nur eine Person oder alle Hauptmieter*in sind. Sind alle gleichberechtigt, teilen sich alle Mieter*innen sämtliche Rechte und Pflichten. Ist aber nur eine Person Hauptmieter*in, muss die entsprechende Person auch Miete für vorübergehend leerstehende Zimmer zahlen.

Tipp: Bei der Schlüsselübergabe sollte ein Mängelprotokoll mit Fotos erstellt werden. So ist man beim Auszug auf der sicheren Seite, wenn es um Reparaturkosten und die Rückerstattung der Kaution geht.