Finanzierung eines Auslandsstudiums

Wie beim Studium in Deutschland, sind auch beim Auslandsstudium die Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts und die Finanzierung des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfs getrennt zu organisieren. Die Bedingungen für einen Aufenthalt im EU-Ausland von denjenigen im Nicht-EU-Ausland unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich.

Lebensunterhalt im Ausland: Auslands-BAföG + Stipendien

Auslands-BAföG oder Stipendien sind Möglichkeiten, die Lebens- und Studienkosten im Ausland zu finanzieren, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Auch das Kindergeld wird unter bestimmten Bedingungen weitergezahlt.
Allgemeiner Lebensunterhalt im Ausland

Beeinträchtigungsbedingte Mehrbedarfe im Ausland

Die Sozialhilfeträger entscheiden im Einzelfall, ob die Hochschulhilfen für einen Studienaufenthalt ins Ausland mitgenommen werden dürfen.
Eingliederungshilfe für ein Auslandsstudium

Sonderfördermittel

Studierende mit Beeinträchtigungen können von Sonderfördermitteln profitieren, wenn sie mit ERASMUS+ oder DAAD-Programmen ins Ausland gehen.
Mit Beeinträchtigung ins Ausland: Sonderfördermittel nutzen

Pflege + Assistenz

Wer auf Assistenz rund um die Uhr angewiesen ist, muss für ein Semester im EU-Ausland eine Menge organisieren. Aber die Mühe lohnt.
Pflege und Assistenz beim Auslandsstudium

Beantragung und Organisation

Da für die Beantragung von Auslands-BAföG oder verschiedener Stipendien Fristen einzuhalten sind, sollte man am besten zwei Jahre im Voraus mit der Planung beginnen. Einige Leistungen, die Studierende in Deutschland aufgrund ihrer Behinderungen und chronischen Krankheiten beziehen, werden im Ausland nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen finanziert. Dabei kann auch die Dauer des Auslandsaufenthalts von entscheidender Bedeutung sein.

Um den Auslandsaufenthalt optimal vorbereiten zu können, sollten Interessierte möglichst rechtzeitig Kontakt zu allen relevanten Ansprechpersonen im In- und Ausland aufnehmen.

Trotzdem müssen sich Studierende darauf einstellen, Bescheide über Stipendien oder das Auslands-BAföG unter Umständen erst nach Antritt ihres Aufenthaltes zu erhalten. Über Stipendien wird oft nur an wenigen festgesetzten Terminen im Jahr entschieden, die sich nicht an die Studienabläufe der einzelnen Gastländern orientieren.

Die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Gasthochschule erreicht die Studierenden darüber hinaus oft so spät, dass das Auslands-BAföG nur verzögert ausgezahlt wird. Es sind zur Sicherheit alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu überlegen, zumal wenn Kosten (Flug oder Studiengebühren) im Voraus anfallen. Die meisten Studierenden setzen eigene Ersparnisse ein oder werden von den Eltern unterstützt.