Bundesförderung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kitas

Laufzeit des Programms (Förderzeitraum):

2021

Inhalt des Programms:

Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden stationären, raumlufttechnischen Anlagen, die für die Zu- und Abführung sowie Verteilung der Luft mit einem im Gebäude fest installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Die Maßnahmen müssen dazu dienen, das Infektionsrisiko ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.

Art der Förderung:

Finanzielle Förderung

Bewerbungszeitraum:

02. April bis 31. Dezember 2021

Zuständiges Ministerium:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Klimaanpassung für soziale Einrichtungen

Laufzeit des Programms (Förderzeitraum):

2020 - 2023

Inhalt des Programms:

  • strategische Beratungsleistungen und die Erstellung umfassender Konzepte 
  • investive Maßnahmen (z.B. Bauliche Maßnahmen in, an und im Umfeld von Gebäuden)
  • Informationskampagnen und Bildungsangebote zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen

Art der Förderung:

Finanzielle Förderung

Bewerbungszeitraum:

Eine Beantragung ist seit dem 2. November 2020 möglich. Das erste Antragsfenster ist bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet. Weitere Antragsfenster sind sowohl für das 1. Quartal 2021 als auch in den Folgejahren vorgesehen. Die geförderten Vorhaben müssen bis zum 1. Juli 2023 abgeschlossen sein.

Zuständiges Ministerium:

Bundesumweltministerium

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Das "Gute-Kita-Gesetz"

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ("Gute-Kita-Gesetz") beteiligt sich der Bund an den Kosten der Länder für Qualitätsverbesserungen. Ziel ist es, die Qualität in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und Unterschiede auszugleichen. Das dazugehörige "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" trat zum 01.01.2019 in Kraft.

Für die Maßnahmen zur Weiterentwicklung wurden zehn Handlungsfelder definiert:

1.    Bedarfsgerechtes Angebot
2.    Guter Betreuungsschlüssel
3.    Qualifizierte Fachkräfte
4.    Starke Kita-Leitung
5.    Kindgerechte Räume
6.    Gesundes Aufwachsen
7.    Sprachliche Bildung
8.    Starke Kindertagespflege
9.    Netzwerke für mehr Qualität
10.  Vielfältige pädagogische Arbeit

Über das Finanzausgleichsgesetz stellt der Bund für die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung Steuereinnahmen von 2019-2022 bereit.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Länder durch den Bund erfolgte, nachdem am 20. November 2019 alle Länder die Einzelverträge mit dem Bund abgeschlossen hatten.

Das Gesetz sieht einen jährlichen Bericht und ein begleitendes Monitoring vor. Darüberhinaus wird beim BMFSFJ eine Geschäftsstelle zur fachlichen Begleitung der Maßnahmen eingerichtet.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über die untenstehenden Links.

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“

Das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" des Bundes verfolgt das Ziel, die Länder und Kommunen beim qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen und damit eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen.

Bereits mit den drei Investitionsprogrammen 2008-2013, 2013-2014 sowie 2015-2018 hat sich der Bund mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren beteiligt. In den vergangenen zehn Jahren sind so insgesamt mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden.

Aktuell läuft das vierte Investitionsprogramm, das den Ländern bis einschließlich 2020 zusätzlich 1,126 Milliarden Euro bereitstellt. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Wegen des hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen, der gestiegenen Anforderungen an bauliche und räumliche Voraussetzungen und an die Ausstattung der Plätze gibt es einen hohen Finanzbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Deshalb stellt der Bund für den Ausbau der Kindestagesbetreuung mit dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Damit ist die Schaffung von bis zu 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher – Nachwuchs gewinnen, Profis binden

Laufzeit des Programms (Förderzeitraum):

Ausbildungsjahre 2019 - 2022

Inhalt des Programms:

Förderung für Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen für die folgenden drei Bereiche:

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher

Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler (Förderung für die Qualifizierung und für die Anleitungszeit)

Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis

Art der Förderung:

Finanzielle Förderung

Bewerbungszeitraum:

Das Interessenbekundungsverfahren startete am 25.03.2019. Aktuell können Anträge nur noch für den Bereich Aufstiegsbonus gestellt werden.

Zuständiges Ministerium:

BMFSFJ

Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist

Fortsetzung des Bundesprogramms in Aussicht

  • für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 188 Millionen Euro
  • alle bisher im Rahmen des Bundesprogramm geförderten Vorhaben in Kitas sollen antragsberechtigt sein
  • Antragstellungen sind voraussichtlich bis 30.09.2020 möglich
  • Festhalten an bisheriger Finanzierung in Höhe von 25.000 €/ pro Jahr für Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten ist wahrscheinlich
  • endgültige Bewilligung des Verlängerungsantrages aus haushaltstechnischen Gründen voraussichtlich erst im November 2020

Laufzeit des Programms (Förderzeitraum):

01.01.2016 - 2020

Inhalt des Programms:

Schwerpunkt des Programms sind:

  • Alltagsintegrierte sprachliche Bildung
  • Inklusive Pädagogik
  • Zusammenarbeit mit Familien

Art der Förderung:

Finanzieller Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von 25.000 €/ pro Jahr; Einrichtungsleitungen müssen an zusätzlichen Arbeitskreisen und Inhouse-Schulungen teilnehmen

Bewerbungszeitraum:

Bis 30.09.2016; Antragsverfahren ist abgeschlossen

Zuständiges Ministerium:

BMFSFJ

Deutscher Kita-Preis

Laufzeit des Programms (Förderzeitraum):

jährlich

Inhalt des Programms:

Gesucht werden Kitas und lokale Initiativen, die kontinuierlich an der Qualität der frühen Bildung in ihrer direkten Umgebung arbeiten und dabei die Kinder in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellen. Zudem spielen Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern und die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort eine wichtige Rolle.

Art der Förderung:

Der Preis ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert. In den beiden Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ wartet ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro auf die Erstplatzierten. Zudem werden pro Kategorie vier Zweitplatzierte mit jeweils 10.000 Euro ausgezeichnet.

Bewerbungszeitraum:

15.05. - 15.07.2021 für den Deutschen Kita-Preis 2022

Zuständige Ministerien und Institutionen:

BMFSFJ, DKJS,

Servicestelle Familienfreundliches Studium

Tel.: +49 30 29 77 27-67/-68