Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" des Bundes

Der Bund beteiligt sich seit 2008 über das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" am Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über den bisherigen Programmverlauf und Verweise auf Berichte, die die Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Deutschland dokumentieren.

5. Investitionsprogramm 2020 - 2021/ Konjunktur- und Hilfsprogramm im Rahmen der Corona-Pandemie

4. Investitionsprogramm 2017 - 2020

3. Investitionsprogramm 2015 - 2018

1. Investitionsprogramm 2008 - 2013 und 2. Investitionsprogramm 2013 - 2014

Berichte

5. Investitionsprogramm 2020 - 2021/ Konjunktur- und Hilfsprogramm im Rahmen der Corona-Pandemie

Fristverlängerung für 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021

Vor einem Jahr informierte die Servicestelle Familienfreundliches Studium über das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021, das im Rahmen des Konjunkturpakets verabschiedet wurde. Damit wurden ursprünglich Investitionen gefördert, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und bis zum 31.12.2021 begonnen wurden. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie hat der Bundesrat nun einer Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 zugestimmt. Die Länder müssen die Investitionen bis zum 30. Juni 2022 bewilligen. Die Änderung trat zum 30. Juni 2021 mit dem Kitafinanzhilfenänderungsgesetzes in Kraft.

Eine Milliarde Euro für Kita-Ausbau

Das Begleitgesetz zum 2. Nachtragshaushalt 2020 vom 14.07.2020 schafft die rechtliche Grundlage für die Unterstützung des Bundes für Länder und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket.

Demnach stellt der Bund in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt eine Milliarde Euro für den Ausbau der Kapazitäten der Kitas bereit. Über die gemeinsame Finanzierug von Bund und Ländern ist so die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt möglich. Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 begonnen wurden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Den Ländern obliegen die Regelungen und Durchführung des Verfahrens zur Zuwendung der Finanzhilfen. Die Studenten- und Studierendenwerke als Träger von Kitas können vor Ort prüfen, ob eine Förderung aus dem Investitionsprogramm für geplante Investitionsmaßnahmen für sie in Frage kommt.

Mit dem Beschluss des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets erfolgten die Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KBFG).

4. Investitionsprogramm 2017 - 2020

Fristverlängerung beim Kita-Ausbau

Die Frist zur vollständigen Bewilligung der Bundesmittel durch die Länder zum Ausbau der Kinderbetreuung wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Ebenfalls um ein Jahr - bis 31.12.2025 - verlängert sich die Frist für die Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau".

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes stellt die Basis dafür dar, dass in allen Bundesländern die vollständige Ausschöpfung der durch den Bund bereitgestellten Finanzhilfen gewährleistet ist. Das Änderungsgesetz geht auf die Anregung der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder zurück, die für Städte, Gemeinden und Jugendämter große Herausforderungen in der Umsetzung des vierten Investitionsprogramms sahen. Siehe auch: Bundesrat KOMPAKT

100.000 neue Kita-Plätze bis Ende 2020

Das vierte Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" ist rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ermöglicht es dem Bund, sich an den Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 1,126 Milliarden Euro für 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze zu beteiligen. Erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt.

Die Bundesländer bekommen Gelder nach einem Verteilungsschlüssel. Die Bundesförderung kann für Einzelmaßnahmen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Investition betragen. Es werden Investitionen gefördert, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen. Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen. Im Rahmen des Ausbauprogramms können auch Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung,  der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen. Damit können beispielsweise auch Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés finanziert werden.

In Absprache mit der Kommune / Stadt können Studenten- / Studierendenwerke als Kita-Träger für durchgeführte bzw. geplante Investitionsmaßnahmen aus dem Bundesprogramm gefördert werden. Einzelheiten müssen vor Ort geprüft werden.

Siehe auch:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

3. Investitionsprogramm 2015 - 2018

Fristverlängerung beim Kita-Ausbau

Der Bund hatte mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes beschlossen, den Ländern ein Jahr mehr Zeit zu geben für die Bewilligung von Projekten der Kommune im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018". Fristen, z.B, für Mittelabruf, Monitoring und Verwendungsprüfung, verlängerten sich somit um ein Jahr.

550 Millionen Euro für Kita-Ausbau

Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ gewährte der Bund aus dem Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ nach Artikel 104b des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren (§ 12 Abs. 1 KitaFinHG).

Eine Förderung war für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen möglich, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die ab dem 1. April 2014 begonnen wurden. Insgesamt stellte der Bund im Rahmen dieses Investitionsprogramms Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro zur Verfügung, die entsprechend der Anzahl der Kinder unter drei Jahren auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt wurden.

Gesetzliche Grundlage hierfür war das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes.

1. Investitionsprogramm 2008 - 2013 und 2. Investitionsprogramm 2013 - 2014

Betreuungsplatzausbau wurde forciert

Bund, Länder und Kommunen hatten sich auf dem "Krippengipfel 2007" darauf verständigt, die Betreuungsplätze für unter Dreijährige deutlich auszubauen und bis 2013 750.000 Plätze und damit eine Betreuungsquote von 35% zu schaffen. Das entsprach nach Umfragen unter jungen Familien dem damaligen Bedarf. Zugleich wurde ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab einem Jahr beschlossen.

Für Investitionskostenzuschüsse hatte der Bund im Jahr 2007 das Sondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung" aufgelegt, das über die jeweiligen Investitionsprogramme aufgestockt wird. Für die Jahre 2008 bis 2013 stellte der Bund diesem Sondervermögen 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10.12.2008 wurden die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Mit dem Kinderförderungsgesetz gibt es seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Zudem enthält es die gesetzlichen Grundlagen für Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Im Rahmen des ersten Investitionsprogramms 2008 bis 2013 und des zweiten Investitionsprogramms 2013 bis 2014 wurden Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege gewährt, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Gefördert werden Neu-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen sowie die dazugehörigen Ausstattungsinvestitionen.

Gesetzliche Grundlagen:

Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004

Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10.12.2008

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" vom 18.12.2007

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 02.11.2007

Artikel 104b des Grundgesetzes

Berichte

Um die Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verfolgen und zu dokumentieren, wurden parallel jährlich aktuelle Daten veröffentlicht: Von 2010 bis 2015 informierten die "KiföG-Berichte" über die Entwicklung des Versorgungsniveaus, den erreichten Ausbaustand sowie den weiteren Entwicklungsbedarf. Seit dem Jahr 2016 werden diese Daten mit der Publikation "Kindertagesbetreuung Kompakt" des Bundesfamilienministeriums bekanntgemacht. Die Broschüre nimmt auch die Zufriedenheit der Eltern mit den Betreuungsangeboten in den Blick.

Kindertagesbetreuung Kompakt

Kindertagesbetreeung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2021

Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2020

Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2019

Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2018

Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2017

Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2016

Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2015

KiföG-Berichte

Fünfter KiföG-Bericht 2015

Vierter KiföG-Bericht 2013

Dritter KiföG-Bericht 2012

Zweiter KiföG-Bericht 2011

Erster KiföG-Bericht 2010

Servicestelle Familienfreundliches Studium

Tel.: +49 30 29 77 27-67/-68