Keine bundeseinheitlichen Regelungen

Zugang zu Master-Studiengängen

Härtefallregelungen und Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studienbewerber und bewerberinnen beim Übergang in den Master sind nicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert.

Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

Im Vergleich zu den Bachelor-Studiengängen sind die Regelungen und Abläufe bei der Studienplatzvergabe in Master-Studiengängen deutlich heterogener. Bewerber/innen müssen also selbst recherchieren und die Beratungsangebote der jeweiligen Hochschulen nutzen.
Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

Berücksichtigung beeinträchtigungsbedingter Belange

Da studiengangspezifische Eignungsprüfungen oft eine entscheidende Rolle bei der Studienplatzvergabe spielen, können Ortsbindungen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nur schwer berücksichtigt werden. Nachteilsausgleiche werden nötig, wenn besondere Zugangsvoraussetzungen beeinträchtigungsbedingt nicht erfüllt werden können.
Berücksichtigung von beeinträchtigungsbedingten Belangen beim Masterzugang

Beratung nutzen

Viele Fragen lassen sich durch eine gründliche Recherche des Internetangebots der Wunschhochschule klären. Viele Hochschulen bieten Informationen zum Master-Studium auf spezifischen "Master-Portalen" an. Wenn Studienbewerber und -bewerberinnen Nachteilsausgleiche beantragen wollen, sollten sie sich an die Beauftragten und Berater/innen für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit wenden. 
Beratung zu Zugang und Zulassung