Studienplatzvergabe und Nachteilsausgleiche

Zugang zu Bachelor- und Staatsexamens-Studiengängen

Beeinträchtigte Studienbewerber/innen haben die Möglichkeit, ihre Zulassungschancen zu erhöhen. Wer einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen will, sollte im Vorfeld die Beratungsangebote der Hochschulen nutzen!

Um entscheiden zu können, ob und wann im Einzelfall ein Sonderantrag sinnvoll und möglich ist, sollten Studierende sich einen genauen Überblick über die Verfahren der Studienplatzvergabe verschaffen. Falls die Bewerber/innen ein Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren müssen, sind eventuell zusätzliche Nachteilsausgleiche nötig.

Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren 

Beeinträchtigte Studierende sollten besonders frühzeitig klären, ob sie die geforderten Zugangsvoraussetzungen für den Wunschstudiengang erfüllen, wo sie sich bewerben müssen und wie das Zulassungsverfahren gestaltet ist.
Hochschulzugangsberechtigungen

Berücksichtigung von beeinträchtigungsbedingten Belangen 

Bei der Studienplatzvergabe müssen ganz unterschiedliche Belange beeinträchtigter Studienbewerber/innen berücksichtigt werden, um chancengleiche Zugangsvoraussetzungen zu schaffen. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es nicht. 
Berücksichtigung von beeinträchtigungsbedingten Belangen bei der Studienplatzvergabe

Sonderanträge

Wichtige Anträge sind der "Härtefallantrag" und die "Anträge auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit".
Härtefallantrag | Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit

In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie haben sich Zulassungsverfahren 2020 geändert. Die Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Berücksichtigung behinderungsbezogener Belange von Studienbewerber*innen.
Vergabeverfahren von hochschulstart 2020: Aspekte und mögliche neue Handlungsfelder

Beratung nutzen

Studieninteressierte sollten sich zu den Zulassungsvoraussetzungen und zu möglichen Nachteilsausgleichen beraten lassen.
Beratung zu Zugang und Zulassung

Wichtig zu Studienbeginn: Wahl der Krankenversicherung

Bevor das Studium beginnt, sollten Studienbewerber/innen klären, wie sie während ihres Studiums krankenversichert sein wollen. Da die Entscheidung für einen langen Zeitraum bindend ist, sollten sich Studierende beraten lassen.
Krankenversicherung

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