Wohnen ohne Barrieren

Wie finde ich die passende Wohnung? - Eine wichtige Frage besonders für Studierende, die den Rolli nutzen, blind oder chronisch krank sind. Denn sie brauchen Wohnmöglichkeiten, die ihre individuellen Belange berücksichtigen.

Die Wohnungssuche ist für Studierende mit Beeinträchtigungen oft mit besonders viel Aufwand verbunden. Wer den Rolli nutzt, ist auf Aufzug, breite Türen und ein stufenlos nutzbares Bad angewiesen. Blinde Studierende benötigen ausreichend Raum, um sich unfallfrei bewegen zu können, und vielleicht zusätzlich Platz für einen Blindenhund. Wichtig ist auch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und sichere Überwege mit akustischen Signalen. Chronisch kranke Studierende wohnen am besten in der Nähe ihrer Lehr- und Unterrichtsräume, damit sie sich bei Krankheitsschüben oder für tägliche beeinträchtigungsbedingte Routinen ohne große Umstände zurückziehen können.

Gerade für Studierende, die besondere Anforderungen an Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Ausstattung ihrer Wohnung haben, heisst es: möglichst früh mit der Wohnungssuche beginnen und schon vor der Studienzulassung passende Zimmer reservieren!

Barrierearme Angebote in vielen Studierendenwohnheimen

An den meisten Hochschulorten gibt es Studierendenwohnheime, die einzelne Zimmer oder Appartements für Rollstuhlnutzer*innen anbieten und/oder auf andere Beeinträchtigungen Rücksicht nehmen. Einige wenige Wohnheime bieten einen speziellen Service für behinderte Studierende mit Pflegebedarf.

  • Angebote nicht nur für Rollinutzer*innen

    Es gibt nicht nur Wohnmöglichkeiten für Rollinutzer*innen, sondern vielfach auch Zimmer, die auf Ansprüche von Studierenden mit Allergien, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen Rücksicht nehmen.

  • Bevorzugte Berücksichtigung behinderter Studierender

    Sind Studierende auf ein barrierefreies Zimmer angewiesen, werden sie in der Regel bei der Zimmervergabe bevorzugt berücksichtigt. Die jeweilige Wohnheimverwaltung informiert über Beantragungsformalitäten und Nachweispflichten. Im direkten Kontakt kann gegebenenfalls auch geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Pflege- und Assistenzkräfte zusätzlich unterzubringen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, einen Ortstermin zu verabreden, bei dem nicht nur die Ausstattung des Zimmers, sondern auch die Zugänglichkeit der Gemeinschaftseinrichtungen, der Außenraum und die Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs geprüft werden können.

  • Frühzeitige Reservierung empfohlen

    Bitte nicht warten bis der Zulassungsbescheid da ist. Ein besonderer Bedarf sollte frühzeitig beim Wohnheimträger angemeldet werden. Denn die Nachfrage kann das Angebot an barrierearmen Zimmern oder Appartements übersteigen. Außerdem müssen Fristen eingehalten werden, wenn Mieter/-innen ohne Bedarf ein barrierefreies Zimmer räumen und umziehen müssen. Im Einzelfall und mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf kann die Wohnheimverwaltung auch kleinere notwendige Ein- und Umbauten veranlassen.

  • Besonderer Service für Studierende mit Pflegebedarf

    Spezielle Angebote für Studierende, die auf Pflege angewiesen sind, gibt es in Bochum, Marburg und Heidelberg. Für die Unterbringung in einem Wohnheim, das Pflegeleistungen erbringt, können die Kosten unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen werden.

    Haus Sumperkamp in Bochum

    Im Studierendenwohnheim Sumperkamp des Studieredenwerks Bochum (AKAFÖ) gibt es 48 behindertengerechte Appartements. Studierende mit und ohne Behinderungen wohnen hier gemeinsam. Sämtliche gemeinschaftlichen Bereiche des Hauses sind den Bedürfnissen verschiedener Behinderungen angepasst. Notwendige Pflege und Assistenz müssen Studierende bei Bedarf selbst organisieren. In der Nacht steht den pflegebedürftigen Studierenden ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Beratung bei der Organisation und der Beantragung entsprechender Leistungen bietet das Beratungszentrum für Inklusion Behinderter (BZI) des Akademischen Förderungswerkes Bochum an. 

    Konrad-Biesalski-Haus in Marburg

    Im Konrad-Biesalski-Haus des Studentenwerks Marburg leben Studierende mit und ohne Behinderungen zusammen, es bietet insgesamt Platz für 77 Studierende. Das ganze Haus und die Mehrzahl der Zimmer sind rollstuhlgerecht eingerichtet. Für pflegerische Betreuung und sonstige notwendige Hilfestellungen steht ein eingespieltes Pflegeteam rund um die Uhr zur Verfügung. Fahrten zur Universität, zur Mensa, zum Einkaufen, zu kulturellen Veranstaltungen und dergleichen werden durch den hauseigenen Busfahrdienst ermöglicht. Krankengymnastische Behandlungen können in geeigneten Räumen durchgeführt werden.

    SRH Heidelberg

    Die SRH Hochschule Heidelberg kann mit dem 24-Stunden-Pflegedienst und dem SRH Klinikum auf dem Campus einen besonderen Service bieten. Das Wohnangebot der Stiftung Rehabilitation Heidelberg (SRH) steht nicht nur den Auszubildenden der SRH Heidelberg zur Verfügung, sondern auch anderen Studierenden mit Pflegebedarf im Raum Heidelberg/Mannheim.

  • Wer vergibt die Zimmer?

    In der Mehrheit sind die Wohnheime in der Trägerschaft der örtlichen Studierendenwerke. Aber auch einzelne Stiftungen, die kirchlichen Studierendengemeinden und andere Einrichtungen bieten Wohnheimplätze an. Informationen zu den Wohnmöglichkeiten gibt es auf den Internetseiten der einzelnen Hochschulen bzw. der örtlichen Studierendenwerke. Auch die Kontaktdaten der Wohnheimverwaltungen finden Interessierte über die Seiten der örtlichen Träger.

    Eine Übersicht über öffentlich geförderte Wohnplätze für Studierende inklusive Angaben zu Wohnmöglichkeiten für Rollstuhlbenutzer*innen finden Interessierte in der Broschüre „Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2022“ des Deutschen Studierendenwerks.

Eigene Wohnung oder WG: nur selten barrierefrei

Barrierefreier Wohnraum in Deutschland ist knapp und teuer. Die Unterstützungsmöglichkeiten bei Wohnungssuche, Wohnungsanpassung und der Finanzierung von beeinträchtigungsbedingten Mehrkosten sind leider stark begrenzt.

  • Wer unterstützt bei der Wohnungssuche?

    Viele Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten bevorzugen die eigene Wohnung oder die Wohngemeinschaft (WG). Barrierefreier Wohnraum in Deutschland ist aber knapp und teuer. Auf der Suche nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt kann – neben der Recherche im Anzeigenteil der lokalen Zeitung, in den Hochschulzeitungen, den digitalen Wohnungsbörsen oder am „Schwarzen Brett“ der Hochschule oder des Studierendenwerks – eine Anfrage beim örtlichen Wohnungsamt oder bei dem oder der Behindertenbeauftragten der jeweiligen Stadtverwaltung hilfreich sein. Das Wohnungsamt informiert auch über Möglichkeiten, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

  • Wer unterstützt bei der Wohnungsanpassung?

    Auch das Sozialamt unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Wohnungssuche sowie bei der bedarfsgerechten Wohnungsanpassung. Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden unter Umständen Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung erbracht, die den besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht (Anspruchsgrundlage: § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX). Fragen zur Wohnungsanpassung beantworten die Wohnberatungsstellen.

    Unter dem Stichwort „Bauen und Wohnen“ gibt es auf verschiedenen Internetseiten der Behindertenselbsthilfe Informationen zur Orientierung.

  • Wer bezahlt beeinträchtigungsbedingte höhere Mietkosten?

    Wer auf eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung angewiesen ist, hat häufig vergleichsweise hohe Kosten für Unterkunft und Heizung. Es gibt aktuell allerdings keinen Kostenträger, der die Mehrkosten als behinderungsbedingten Mehrbedarf finanziert. Behelfsweise können Studierende versuchen, über die Härtefallregelung des SGB II zusätzliche Gelder zu beantragen. Werden sie bewilligt, geschieht das auf Darlehensbasis.

  • Weitere Informationen

Hilfen und Assistenzen im Alltag

Manche Studierende sind infolge ihrer Beeinträchtigungen regelmäßig auf Hilfen oder Assistenzen im Alltag angewiesen.

Wenn Studierende auf Pflegeleistungen angewiesen sind, können sie für die Organisation des Alltags professionelle Dienste in Anspruch nehmen oder die notwendigen Assistenzleistungen selbst organisieren.

Brauchen körperlich beeinträchtigte Studierende, die nicht auf Pflege angewiesen sind, regelmäßig Unterstützung im Haushalt, können sie diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen als behinderungsbedingten "nicht-ausbildungsgeprägten Mehrbedarf" nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) beantragen. Das geht aber nur, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen und kein anderer Leistungsträger vorrangig dafür zuständig ist

Hochschulsport - Angebote für Studierende mit Beeinträchtigungen

Gemeinsame Sportprogramme für beeinträchtigte und nicht-beeinträchtigte Menschen können helfen, Vorurteile abzubauen und das selbstverständliche Miteinander zu stärken.

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Mensen und Cafeterien

Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke sind überwiegend barrierefrei zugänglich. Viele Inhaltsstoffe werden gekennzeichnet.

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Mobilität sichern

Behinderte Studierende, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, müssen vor Studienbeginn klären, wie sie ihre Beweglichkeit am Hochschulort sichern, um möglichst ohne fremde Hilfe von einem Ort zum anderen zu kommen.

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