Teilnahmebedingungen + Rechtliches

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Studiengänge

  • Grafikdesign,
  • Kommunikationsdesign oder
  • Visuelle Kommunikation,

die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunsthochschule oder Akademie der Bildenden Künste) in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind. Berufsfachschulen sind keine Hochschulen und daher nicht teilnahmeberechtigt.

Eng mit den genannten Fächern verwandte Studiengänge können ebenfalls zum Wettbewerb zugelassen werden. Das Deutsche Studierendenwerk entscheidet nach Prüfung der Studieninhalte über die Zulassung zum Wettbewerb. Für eine Zulassung spricht ein möglichst großer Gestaltungsanteil und ein Schwerpunkt auf Printmedien. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel Studierende der Architektur oder Kunstpädagogik nicht teilnahmeberechtigt sind.

Anmeldung

In der Regel wird der Plakatwettbewerb Anfang/Mitte September ausgeschrieben. Hochschulkurse werden durch die Kursleiter*innen bzw. Professor*innen über das Anmeldeformular angemeldet. Einzelteilnehmer*innen und Teams (bis zu drei Team-Mitglieder), die nicht über einen Hochschulkurs angemeldet werden, melden sich bitte selbst an.  Anmeldeschluss ist etwa 8 Wochen nach der Ausschreibung. Die Anmeldefrist finden Sie in der Ausschreibung.

Zulassung zum Wettbewerb

Nach Ablauf der Anmeldefrist prüfen wir, ob Sie teilnahmeberechtigt sind und wir Sie zum Wettbewerb zulassen dürfen. Die Teilnahmezusage versenden wir nach Ablauf der Anmelderist per E-Mail.

Gestaltungshinweise

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Plakatgestaltung, die Sie mit der Teilnahmezusage als separate Datei erhalten oder auf der Website des Deutschen Studierendenwerks herunterladen können.

Alle Plakate müssen mit einer Logo-Leiste versehen werden. Diese Leiste geben wir vor - sie darf nicht verändert werden. Um die rechtliche Absicherung des Plakatwettbewerbs sicherzustellen, dürfen ab dem Jahr 2022, dem 37. Plakatwettbewerb, keine Stock-Fotos / Stock-Grafiken oder Creative-Commons Fotos / Grafiken oder KI generierte Bilder im Rahmen der Plakaterstellung verwendet werden. Dies gilt auch für kostenlose und lizenzfreie Fotos und/oder Grafiken.

Anzahl der Plakate 
Alle Teilnehmenden können ein bis maximal drei Plakate zum Wettbewerb einreichen. Das können einzelne Plakate oder eine Serie von bis zu drei Plakaten sein. 

•   Es können ein bis drei Plakate von einer Person oder 
•   ein bis drei Plakate von einem Team von bis zu drei Personen eingereicht werden.
•   Pro Person werden maximal drei Plakate zugelassen - unabhängig davon, ob sie von einer Einzelperson oder von einem Team eingereicht wurden.

Eine Person kann also ein bis maximal drei Plakate zum Wettbewerb einreichen, z.b. eines als Einzelperson und zwei weitere in Teamarbeit.

Abgabe der Plakate

Sie haben nach Ihrer Anmeldung und dem Erhalt der Teilnahmezusage bis etwa Mitte Januar Zeit, Ihre Plakatentwürfe als Ansichts- und Druckdatei online einzureichen.

Weitere Termine

Die Jurysitzung findet in der Regel im April in Berlin statt. Auf der Jurysitzung wird die Jury die Preisträger*innen ermitteln und die Plakate für die Wanderausstellung vorschlagen. Mitte/Ende Juni findet die feierliche Preisverleihung und die Vernissage der Wanderausstellung im Museum für Kommunikation Berlin statt.

Rechtliches

Die Arbeiten müssen fristgerecht im Deutschen Studierendenwerk (DSW) eingegangen sein. Eine Betreuung durch Professor*innen oder Dozent*innen ist erlaubt. Die Teilnehmer*innen gewährleisten, dass die Plakatentwürfe keine Rechte Dritter verletzen bzw. Rechte Dritter zu der hier vorgesehenen Verwendung eingeholt wurden. Stock-Fotos / Stock-Grafiken oder Creative Commons Fotos / Grafiken sowie mit KI generierte Bilder im Rahmen der Plakaterstellung sind nicht erlaubt. Die Teilnehmer*innen stellen das Deutsche Studierendenwerk von etwaigen Ansprüchen, die auf einer Rechtsverletzung beruhen, gegenüber Dritten frei. Zu den damit verbundenen Kosten gehören auch die Kosten einer notwendigen anwaltlichen Vertretung. Das Deutsche Studierendenwerk behält sich vor, Einsendungen, bei denen Zweifel bestehen, ob entsprechende Rechte vorliegen, vom Wettbewerb auszuschließen.

Die Teilnehmer*innen erklären gegenüber dem Deutschen Studierendenwerk ihr Einverständnis zu einer Veröffentlichung ihrer Plakate im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb, seiner Dokumentation, der eventuellen Aufnahme ihrer Plakate in die Wanderausstellung, einer Präsentation ihrer Plakate bei passenden Veranstaltungen (inkl. Berichterstattung darüber) sowie einer eventuellen Vervielfältigung zum kostenlosen Versand an Studierendenwerke, Hochschulen und hochschulnahe Institutionen. Die Teilnehmer*innen erklären ihr Einverständnis, dass die Entwürfe auch in digitaler Form räumlich und zeitlich unbeschränkt in folgenden Medien publiziert werden dürfen:

  • Internetseite des Deutschen Studentenwerks
  • Internetseite des Plakatwettbewerbs
  • Internetseiten der Studenten- und Studierendenwerke
  • Studierendenwerksinterne digitalen Medien
  • Internetseiten der Hochschulen und hochschulnahen Institutionen
  • Presseveröffentlichungen
  • Veröffentlichungen in den sozialen Medien (z.B. Facebook/Instagram/LinkedIn/Twitter)

Die Urheber*innen werden im jeweiligen Nutzungskontext gemäß § 13 Urheberrechtsgesetz namentlich bezeichnet. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, zeitliche (z.B. Jubiläumskataloge) oder inhaltliche Beschränkung. Sie schließt das Recht zur Bearbeitung unter Beachtung des Urheberpersönlichkeitsrechts (z.B. Collagen mit anderen Preisträgerplakaten, Format- und Bildgrößenanpassungen) mit ein und kann vom Deutschen Studierendenwerk an kooperierende Studierendenwerke und Hochschulen sublizensiert werden.

Die Rechteeinräumung erfolgt von der Einreichung bis zu einem etwaigen Ausscheiden bzw. der späteren Preisverleihung und einer etwaigen Wanderausstellung exklusiv, danach non-exklusiv.

Mit der Annahme eines Preisgelds bzw. der Prämierung eines Plakats räumen die Urheber*innen dem Deutschen Studierendenwerk ein kostenloses ausschließliches Nutzungsrecht an ihren Entwürfen im Rahmen des Plakatwettbewerbs ein. Während eines Zeitraums von fünf Jahren können die Urheber*innen das Motiv nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Deutschen Studierendenwerks anderweitig verwerten. Nach Ablauf der fünf Jahre wandelt sich das ausschließliche Nutzungsrecht des Deutschen Studierendenwerks in ein zeitlich nicht befristetes nichtausschließliches/einfaches Nutzungsrecht um. Unter anderem werden die Plakate für interessierte Personen und Institutionen archiviert.

Die Teilnehmer*innen erklären sich bei Aufnahme in die Wanderausstellung damit einverstanden, dass die von ihnen im Rahmen des Plakatwettbewerbs veröffentlichten Plakate sowie Portraitfotos, auch in Verbindung mit dem Namen der Teilnehmer*innen, vom Deutschen Studierendenwerk auf den Internetseiten des DSW und der Studenten- und Studierendenwerke, Hochschulen sowie für die Weitergabe und Veröffentlichung durch Medien/Presse/Social Media in Online- und Offline-Medien genutzt werden dürfen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen alle Teilnehmer*innen die Bedingungen dieser Ausschreibung an. Einsendungen, welche die genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Für Schäden, die bei Nichtbeachtung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Die Datenschutzhinweise finden Sie unter https://dsw-plakatwettbewerb.de/datenschutz .

Referat Kultur

Sanja Taghizadeh M.A.

Tel.: +49 30 297727-42