Studieren mit Beeinträchtigungen

Studium und Prüfungen

Das Studium ist für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten grundsätzlich an allen Hochschulen möglich. Angemessene Vorkehrungen, die die individuellen Belange der Studierenden berücksichtigen, sollen für chancengleiche Studienbedingungen sorgen.

Häufig gestellte Fragen

Gib es Vergünstigungen für Studierende mit Behinderungen?

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben ein Recht darauf, chancengleich studieren zu können. Dazu müssen individuell und situationsbezogen Benachteiligungen im Studium ausgeglichen werden, die durch eine Behinderung bedingt sind. Man spricht von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“.
Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen

Brauchen Studierende einen Schwerbehindertenausweis, um einen Nachteilsausgleich zu erhalten?

Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Der Schwerbehindertenausweis ist nur eine Möglichkeit des Nachweises, ein fachärztliches Attest eine andere.
Nachteilsausgleiche: Antrag und Nachweise

Haben Studierende ein Recht auf Nachteilsausgleich?

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten An­spruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich.
Nachteilsausgleiche: Gesetzliche Verankerung

Seminarräume sind nicht erreichbar. Was können Studierende tun?

Im Rahmen „angemessener Vorkehrungen“ können kleinere notwendige bauliche Änderungen (beispielsweise der Bau einer kurzen Rampe) veranlasst oder die Verlegung von Veranstaltungen in andere – barrierefrei zugängliche – Gebäude initiiert werden. Aber nicht immer ist eine Raumverlegung möglich.  Informationen sollten vor der Entscheidung für eine Hochschule eingeholt werden.
Vorkehrungen in Präsenzveranstaltungen
Kontaktdaten aller Beauftragten, Berater und Beraterinnen

Krankheitsbedingt können Studierende nicht im vorgegebenen Tempo studieren. Gibt es Lösungen?

In dieser Situation kann überlegt werden, ob ein individueller Studienplan oder der Wechsel in ein Teilzeitstudium möglich und sinnvoll ist. Die Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf die Krankenversicherung und Studienfinanzierung müssen vorab genau geprüft werden.
Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums

Wie erreichen Studierende, dass ihre beeinträchtigungsbedingten Bedarfe von Lehrenden berücksichtigt werden?

Studierende sollten sich bei speziellem Bedarf frühzeitig an die jeweiligen Dozenten und Dozentinnen wenden und mit ihnen angemessene Vorkehrungen verabreden.
Vorkehrungen in Präsenzveranstaltungen
Angemessene Vorkehrungen verabreden

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