Nur im Ausnahmefall: Bürgergeld (früher: ALG II) für beeinträchtigte Studierende
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende" gibt es insbesondere für Studierende in außergewöhnlichen Härtefallsituationen, in Teilzeitstudiengängen, bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung und zur Finanzierung von nicht-ausbildungsgeprägten Mehrbedarfen. Außerdem können Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld haben.
Bezugsbedingungen und Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt nach SGB II
Statt Bürgergeld (früher: ALG II) nach SGB II: unterhaltssichernde Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)?
Studierende, die aufgrund von Behinderung oder schwerer Krankheit länger als sechs Monate weniger als drei Stunden am Tag unter üblichen Bedingungen arbeiten können, werden als "nicht erwerbsfähig" eingestuft. Für sie gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII).
Bezugsbedingungen und Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt nach SGB XII
Kindergeld: Bezugsverlängerung bei Behinderung möglich
Studierende mit Behinderungen können unter bestimmten Umständen Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus beanspruchen.
Nachteilsausgleich Kindergeld
Wohngeld: Studierende haben nur selten Anspruch
Die Wohngeldansprüche sind für Studierende mit und ohne Beeinträchtigungen stark eingeschränkt. Da Studierende, die "dem Grunde nach" Anspruch auf BAföG haben, grundsätzlich vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind, gibt es nur wenige Ausnahmen.
Wohngeldansprüche nur ausnahmsweise
Erwerbsminderungsrente und Studium: geht das?
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann grundsätzlich damit studieren. Begleitumstände können einem Studium aber entgegen stehen.
Studium und Erwerbsminderungsrente
Behinderungsbedingte Mehrbedarfe - ein Kapitel für sich
Man unterscheidet behinderungsbedingte Studien-Mehrbedarfe von behinderungsbedingten Mehrbedarfen zum Lebensunterhalt. Verschiedene Leistungsträger können zuständig sein.
Finanzierung von behinderungsbedingten Mehrbedarfen