Recht, Politik und Daten

Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu bekannt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten umfassend zu realisieren. Damit wird der bereits vor einigen Jahren eingeleitete Paradigmenwechsel fortgesetzt: weg von der Fürsorge – hin zu echter Teilhabe.

Das Recht auf inklusive Bildung einschließlich einer inklusiven Hochschulbildung ist eine der zentralen Forderungen dieser internationalen Konvention. Auch national ist das Recht auf chancengleiche Teilhabe behinderter Menschen an der Hochschulbildung gesetzlich vielfach verankert: zum Beispiel im Hochschulrahmengesetz sowie in den Landeshochschulgesetzen s. Recht

Datenerhebungen wie die Sozialerhebung oder die Erhebung "beeinträchtigt studieren" zeigen auf, wie weit das Recht auf eine inklusive Hochschulbildung umgesetzt wurde und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht s. Daten

Die Länder verfügen über vielfältige Möglichkeiten der Förderung einer inklusiven Hochschulen. Sei es über die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Nutzung der Instrumente der Hochschulsteuerung oder direkte Förderungen von Projekten oder Netzwerken für eine inklusive Hochschule s. Bundesländer im Überblick

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