Beratungsangebote für internationale Studierende

Viele Studentenwerke richten ihre Beratungsangebote speziell auf internationale Studierende aus. Sie bringen viele Fragen zu ihrem Aufenthalt in Deutschland mit oder haben Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden.
Die Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen beraten zu Themen rund um die studentische Erwerbstätigkeit, Krankenversicherung, Wohnungssuche und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen.
Sie helfen bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden, bei der Formulierung von Briefen und dem Ausfüllen von Formularen. Im Einzelfall begleiten sie die Studierenden zu schwierigen Terminen, wie zum Beispiel bei der Ausländerbehörde, Rechtsanwälten oder Professoren. „Einfach an die Tür klopfen, reinkommen und fragen!“ ist die Devise.
Finanzielle Förderung
In finanziellen Notlagen können Studierende Unterstützung bei den Studentenwerken beantragen. Unterstützung kann in Form von Darlehenskassen, Beihilfen oder Härtefonds geleistet werden, aus denen Studierenden unter bestimmten Umständen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Diese können als Darlehen oder als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse vergeben werden.
Die jeweiligen Richtlinien für die Gewährung dieser finanziellen Hilfen sind regional unterschiedlich. Voraussetzung ist jedoch in der Regel der Nachweis einer besonderen, unverschuldeten Notsituation bzw. besondere Bedürftigkeit (z.B. Geburt eines Kindes, ungedeckte Krankheitskosten, drohendes Scheitern eines Studienabschlusses aus finanziellen Gründen, hohe Kosten für Fachliteratur).
Sollte ein Studentenwerk selbst keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen können, kann gegebenenfalls an andere relevante Stellen oder Einrichtungen weitervermittelt werden.