Bei allen Unterschieden gibt es jedoch auch eine Reihe von Übereinstimmungen: Als Organe sind in der Regel eine Vertreterversammlung und ein Verwaltungsrat oder Vorstand genannt. Vollzugsorgan ist der/die Geschäftsführer/in, der/die von den anderen Organen gewählt wird und der Bestätigung durch das zuständige Landesministerium bedarf.
Die Organe der Studentenwerke setzen sich aus Vertretern der Studierenden, der Hochschulen, der Studentenwerke sowie des öffentlichen Lebens zusammen. Die Mitglieder im Verwaltungsrat und Vorstand sind ehrenamtlich tätig.