Mitgliedervertreterversammlung

In der Mitgliedervertreterversammlung sind die im Deutschen Studierendenwerk vertretenen 57 Studierendenwerke mit ihren Geschäftsführer*innen oder deren Stellvertreter*innen vertreten. Sie treffen sich zweimal im Jahr zu einer MVV.

Aufgaben der Mitgliedervertreterversammlung sind insbesondere:

  • Festlegung strategischer Verbandsthemen, entscheidender Wirtschaftsthemen sowie neuer Schwerpunkte und Aufgaben
  • Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts des DSW-Verbandsrats und des Vorstands
  • Beschluss über den Wirtschaftsplan des DSW
  • Beschluss der Beitragsordnung
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss zur Verwendung des Jahresergebnisses
  • Nominierungen für den DSW-Verbandsrat und die Ausschussvorsitzenden
  • Festlegung der Aufwandsvergütung des DSW-Verbandsrats