Geschichte

1919/1920 gründeten Studierende, Dozenten sowie Vertreter aus Wirtschaft und Politik an mehreren Orten – unter anderem in Dresden, Tübingen und München – sogenannte Studentenhilfen als private Selbsthilfeeinrichtungen.

 

Ihr Ziel war die Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden durch den Betrieb von Mensen, die Einrichtung von Wohnungsvermittlungsstellen und durch die Vermittlung von Werkarbeit. Zudem halfen sie durch Krankenfürsorge, vor allem bei Tuberkulose, sowie durch Unterstützung für einzelne Studierende (beispielsweise Stipendien, einmalige Beihilfen, Darlehen, Gebührenerlasse).

Das 1921 auf dem 4. Deutschen Studententag beschlossene „Erlanger Programm“ betonte die Selbsthilfe der Studierenden, die Ablehnung von Almosen und die Idee des Werkstudententums als Richtlinien ihrer Arbeit. Als Organisationsstruktur setzte sich die Rechtsform des eingetragenen Vereins durch.

Gründung des Verbands

Am 19. Februar 1921 wurde ein Verband der Selbsthilfeeinrichtungen, die „Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V.“, in Tübingen gegründet – mit Sitz in Dresden. 1929 erfolgte die Namensänderung in „Deutsches Studentenwerk e.V.“

Entsprechend ihrem Satzungszweck übernahm die Wirtschaftshilfe zentrale Aufgaben: die Koordinierung der örtlichen Wirtschaftshilfen, die Organisation des Erfahrungsaustauschs sowie die Vertretung der örtlichen Wirtschaftshilfen gegenüber der Öffentlichkeit.

 

 

In den Jahren nach ihrer Gründung wuchs der Aufgabenbereich der Wirtschaftshilfe rasch: 1922 wurde die „Darlehenskasse der Deutschen Studentenschaft e.V.“ mit Sitz in Dresden gegründet. Sie gewährte Darlehen für die Zeit der Examensvorbereitung und Examensdurchführung. Für besonders Begabte gründete die Wirtschaftshilfe 1925 die „Studienstiftung des deutschen Volkes“. Darüber hinaus wurde der internationale Studentenaustausch durch die Einrichtung von Auslandsstellen und des „Amerika-Werkstudentendienstes“ gefördert.

1933 bis 1945

In den 1920er Jahren blieben die örtlichen Wirtschaftskörper gegenüber ihrem Dachverband stets selbstständig, das änderte sich ab 1933. Die rechtlich selbstständigen Studentenwerke wurden aufgelöst und als unselbstständige Teilanstalten in das 1934 durch Erlass des Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung errichtete Reichsstudentenwerk mit Sitz in Berlin überführt.

Nachkriegszeit

Um die wirtschaftliche Situation der Studierenden an den im Herbst 1945 wiedereröffneten Hochschulen zu verbessern, wurden an einigen Standorten Studentenwerke neu gegründet, zuerst in Braunschweig, Kiel, Bonn und Aachen.

Zunächst erfolgte die Finanzierung der Studentenwerke unter anderem durch Zuwendungen Dritter – meistens in Form von Sachspenden; nach der Währungsreform 1948 wurden von den Studierenden Pflicht- und Solidaritäts-Umlagen zur Finanzierung der Studentenwerksarbeit erhoben. Erste Zuschüsse des Bundes und der Länder kamen Anfang der 1950er Jahre hinzu.

1950 bis 1989

1950 schlossen sich die Studentenwerke wieder in einem Dachverband zusammen, dem „Verband Deutscher Studentenwerke e.V.“, der 1956 in „Deutsches Studentenwerk“ umgestaltet wurde. Richtlinien für die gemeinsame Arbeit der Studentenwerke wurden im Oktober 1952 auf der Arbeitstagung der Studentenwerke in Tübingen aufgestellt. 1957 wurden erstmals Mittel im Bundeshaushalt für eine Allgemeine Studienförderung nach dem Honnefer Modell zur Verfügung gestellt; den Studentenwerken wurde die Durchführung übertragen.

Mit der Übernahme neuer Aufgaben wuchsen die staatlichen Finanzzuwendungen, vor allem die Zuschüsse zum Wohnheimbau und zum Mensabetrieb. Die Studentenwerke entwickelten sich immer mehr von Organisationen der studentischen Selbsthilfe – vorrangig finanziert aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden – zu Trägern staatlicher Leistungsverwaltung. Zwischen 1969 und 1975 wurden die meisten Studentenwerke durch Ländergesetze von eingetragenen Vereinen in Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt.

1990 bis heute

Eine wichtige Zäsur in der Entwicklung der Studentenwerke war der deutsche Einigungsprozess, der sich auch auf den Sozialbereich der Hochschulen auswirkte: In der DDR wurde die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden durch die Hochschulen selbst wahrgenommen. Erste Informationsgespräche zur Einrichtung von Strukturen, die mit denen der alten Bundesländer kompatibel waren, fanden bereits im Dezember 1989 statt.

Zum 1. November 1990 wurden in den neuen Bundesländern zunächst zehn Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet. Die 51. Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks, die am 4./5. April 1991 aus Anlass des 70. Gründungstages des Deutschen Studentenwerks in Dresden stattfand, nahm die neu eingerichteten Studentenwerke als Mitglieder auf.

Mit der verfassungsrechtlich verbindlichen Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 14.Oktober 1990 wurden diese für die heute elf Studentenwerke – Chemnitz-Zwickau, Dresden, Frankfurt (Oder), Freiberg, Greifswald, Halle, Leipzig, Magdeburg, Potsdam, Rostock, Thüringen – zuständig.

Aufgrund des Umzugs der Bundesregierung nach Berlin war das Deutsche Studentenwerk seit 2000 mit einer Außenstelle in der Hauptstadt vertreten. Im Jahr 2002 wurde der Sitz des Deutschen Studentenwerks von Bonn nach Berlin verlegt.