Finanzierungsmöglichkeiten

Unterhalt, BAföG, Nebenjob - ein Studium muss meistens aus verschiedenen Quellen finanziert werden.

BAföG ist die beste Form der Studienfinanzierung. Das zuständige BAföG-Amt beim Studierenden-/Studentenwerk am Hochschulort berät dazu ausführlich.

Die wichtigsten Finanzierungsquellen

  • Eltern sind ihren (volljährigen) Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltspflicht der Eltern bis zum Ende des Studiums. Orientierung für die Höhe des elterlichen Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle.
  • BAföG: Sind Eltern, Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner*in aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage, den Unterhalt zu finanzieren, gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

    Seit Beginn des Wintersemesters 2022/2023 beträgt der monatliche Höchstsatz 812 Euro für Studierende bis 24 Jahre, 934 Euro für Studierende bis 29 Jahre und 1.018 Euro für Studierende ab 30 Jahre. Diese Beträge beziehen sich nur auf Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen.

  • Eigener Verdienst: Fast zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Für die Hälfte von ihnen ist das Geld für die Finanzierung des Lebensunterhalts unabdingbar.
     
  • Sonstige Quellen sind Stipendien, Darlehen/Kredite oder zum Beispiel Zuwendungen der Großeltern oder anderer Verwandter.

Hinweis: Für Härtefälle vergeben viele Studierenden-/Studentenwerke Mittel über ihre Darlehenskassen.