Bewerbung und Zulassung: Berücksichtigung von Belangen beeinträchtigter Studieninteressierter notwendig

Beeinträchtigungen können die Wahl von Studienort und Studienfach erheblich einschränken. Häufig ergeben sich während der Schulzeit Benachteiligungen. Mit Hilfe verschiedener Sonderanträge sollen Nachteile oder Härten für beeinträchtigte Studieninteressierte im Zulassungsverfahren ausgeglichen werden.

Studierende sollen mobil und flexibel sein

Das heutige Studiensystem bietet viele Möglichkeiten, grundständige und weiterführende Studienangebote zu finden, die zur persönlichen Eignung und Motivation passen. Das gelingt am besten, wenn Studienbewerber*innen bei der Wahl des Studiengangs inhaltlich flexibel und örtlich mobil sind. Sie sollten zudem bereit sein, mögliche Wartezeiten auf einen Studienplatz sinnvoll zu überbrücken. Das aber ist für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen aus unterschiedlichen Gründen oft nicht möglich.

Benachteiligungen aus der Schulzeit wirken sich aus

Häufige Folgen von Barrieren und fehlenden Nachteilsausgleichen in der Schulzeit sind schlechtere Abiturnoten und längere Schulzeiten. Vielen beeinträchtigten Studieninteressierten fehlen zudem berufliche Praxis oder Auslandserfahrungen, die sich bei einer Bewerbung chancensteigernd auswirken können. Ähnliche Probleme können sich bei einer Master-Bewerbung ergeben, denn auch die Hochschulausbildung ist nicht barrierefrei. Besondere Härten können entstehen, wenn eine Krankheit sich stetig verschlimmert.

Nachteilsausgleiche beim Studienzugang häufig nicht ausreichend

Um Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten einen gleichberechtigten Zugang zum Studium und ein chancengleiches Zulassungsverfahren zu ermöglichen, gibt es verschiedene „Sonderanträge“, die bestehende Nachteile ausgleichen oder besondere Härten berücksichtigen sollen. Gesonderte Bestimmungen gelten für Bewerbungsverfahren zu Master-Studiengängen. Da manche beeinträchtigungsbedingten Belange im aktuellen Studiensystem nicht ausreichend berücksichtigt werden können, sollte die Wahl des Studiengangs und des Hochschulorts sehr gut vorbereitet werden.

Keine bundeseinheitlichen Regelungen

Bundeseinheitliche Regelungen gibt es nur für die zentrale Studienplatzvergabe in den Fächern: Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie.

Studienvorbereitung

Die Arbeitsmarktchancen für behinderte Menschen sind trotz vielfältiger Bemühungen von Politik und Teilen der Wirtschaft noch immer schlechter als die von gleich qualifizierten nichtbehinderten Menschen. Dennoch gilt auch für behinderte Menschen: Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind umso besser, je höher und passender die Qualifikation ist.

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Zugang zu Bachelor- und Staatsexamens-Studiengängen

Beeinträchtigte Studienbewerber*innen haben die Möglichkeit, ihre Zulassungschancen zu erhöhen. Wer einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen will, sollte im Vorfeld die Beratungsangebote der Hochschulen nutzen!

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Zugang zu Master-Studiengängen

Härtefallregelungen und Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studienbewerber*innen beim Übergang in den Master sind nicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert.

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Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64