Studierende sollen mobil und flexibel sein
Das heutige Studiensystem bietet viele Möglichkeiten, grundständige und weiterführende
Studienangebote zu finden, die zur persönlichen Eignung und Motivation passen. Das gelingt am besten, wenn Studienbewerber und -bewerberinnen bei der Wahl des Studiengangs inhaltlich flexibel und örtlich mobil sind. Sie sollten zudem bereit sein, mögliche Wartezeiten auf einen Studienplatz sinnvoll zu überbrücken. Das aber ist für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen aus unterschiedlichen Gründen oft nicht möglich.
Benachteiligungen aus der Schulzeit wirken sich aus
Häufige Folgen von Barrieren und fehlenden Nachteilsausgleichen in der Schulzeit sind schlechtere Abiturnoten und längere Schulzeiten. Vielen beeinträchtigten Studieninteressierten fehlen zudem berufliche Praxis oder Auslandserfahrungen, die sich bei einer Bewerbung chancensteigernd auswirken können. Ähnliche Probleme können sich bei einer Master-Bewerbung ergeben, denn auch die Hochschulausbildung ist nicht barrierefrei. Besondere Härten können entstehen, wenn eine Krankheit sich stetig verschlimmert.
Nachteilsausgleiche beim Studienzugang häufig nicht ausreichend
Um Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten einen gleichberechtigten Zugang zum Studium und ein chancengleiches Zulassungsverfahren zu ermöglichen, gibt es verschiedene „Sonderanträge“, die bestehende Nachteile ausgleichen oder besondere Härten berücksichtigen sollen. Gesonderte Bestimmungen gelten für Bewerbungsverfahren zu Master-Studiengängen. Da manche beeinträchtigungsbedingten Belange im aktuellen Studiensystem nicht ausreichend berücksichtigt werden können, sollte die Wahl des Studiengangs und des Hochschulorts sehr gut vorbereitet werden.
Keine bundeseinheitlichen Regelungen
Bundeseinheitliche Regelungen gibt es nur für die zentrale Studienplatzvergabe in den Fächern: Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie.