Die Beratungsangebote der Studentenwerke sind zentrale Bestandteile des gesunden Campuslebens. Sie verstehen sich als niedrigschwellige Unterstützung, geben Orientierungs- und Entscheidungshilfen in persönlichen und sozialen Anliegen und fördern die Eigenständigkeit der Studierenden, ihre Fähigkeiten, Probleme zu bewältigen und auch in Krisensituationen ein Studium fortzuführen.
Das Studium ist eine biografische Übergangssituation. Es ist eine Lebensphase des Lernens und Entwickelns und der Bewältigung gesellschaftlicher und institutioneller Leistungs- und Selektionsanforderungen sowie eine Zeit der finanziellen Unsicherheit. Die Studienzeit ist dadurch besonders störanfällig - der Beratungs- und Informationsbedarf der Studierenden ist besonders hoch.
Beratungsangebote der Studentenwerke
Gemäß ihrem sozialen Auftrag hält die Mehrzahl der Studentenwerke – ergänzt von Beratungseinrichtungen der Hochschulen – diverse Beratungsangebote für Studierende vor.
Dazu gehören:
- Psychologische Beratung
- Sozialberatung
- Studienfinanzierungsberatung
- Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit
- Beratung für Studierende mit Kind
- Beratung für ausländische Studierende
- Rechtsberatung
Abhängig von örtlichen Rahmenbedingungen und Strukturen in den einzelnen Studentenwerken und Hochschulorten sind unterschiedliche Modelle für Beratungsangebote möglich – von Angeboten, die alle Themen und Zielgruppen integrieren, bis hin zu spezialisierten Beratungseinrichtungen.
Institutionelle Effekte von Beratungsleistungen für Studierende
Beratungsangebote an Hochschulen leisten einen wichtigen Beitrag, um die persönlichen Studiensituation und Potenzialentfaltung der Studierenden zu verbessern. Damit tragen sie zu guten allgemeinen Studienbedingungen und Chancengleichheit im Hochschulstudium bei sowie zum Erreichen sozial- und bildungspolitischer Ziele.
Zudem werden (Folge-)Kosten für Hochschule und Gesellschaft verringert, unter anderem durch:
- Förderung einer zielgerichteten Nutzung von Studienangeboten
- Verringerung von Krankheits- und Ausfallzeiten
- Verkürzung der Studiendauer
- Förderung erfolgreicher Studienabschlüsse und Verhinderung von Studienabbrüchen oder -verlängerungen
- Erhöhung der Absolventenquote