BAföG im Ausland

Mit BAföG einen Auslandsaufenthalt während des Studiums finanzieren? Unbedingt! Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG in Deutschland hat, kann meistens auch BAföG für einen Studienaufenthalt im Ausland erhalten.

Auslands-BAföG kann gezahlt werden für:

  • einen Studienaufenthalt
  1. vollständiges Studium innerhalb der EU oder der Schweiz oder
     
  2. Auslandsteilstudium nach mindestens einem Studienjahr im Inland oder
     
  3. integrierter Studiengang (grenzüberschreitende Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Hochschule)

und/oder

  • ein Praktikum, wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung als notwendig vorgeschrieben ist

Zuschläge

Selbst wenn man in Deutschland kein BAföG erhält, lohnt es sich, für den geplanten Ausbildungsaufenthalt im Ausland einen BAföG-Antrag zu stellen. Zusätzlich zu den Bedarfssätzen im Inland werden nämlich noch Zuschläge gezahlt!

Die Zuschläge werden ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, und zwar für:

  • Reisekosten: innerhalb Europas für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 250 Euro;
    außerhalb Europas für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 500 Euro
  • eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a BAföG)
  • höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz. Je nach Land werden unterschiedlich hohe Auslandszuschläge gezahlt.

Falls an der ausländischen Hochschule Studiengebühren erhoben werden, können maximal für ein Jahr bis 5.600 Euro als Zuschuss gezahlt werden. Dafür muss man allerdings nachweisen, dass das Studium nur an der ausgewählten Hochschule durchgeführt werden kann und dass man sich um Erlass oder Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hat.

Achtung: Für das Auslands-BAföG ist ein eigenständiger Antrag erforderlich – unabhängig vom Antrag für das BAföG in Deutschland. Dieser Antrag muss bei einem der 18 Auslands-BAföG-Ämter eingereicht werden. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in dem man studieren möchte.

Hinweis: Maximal zwei Semester im Ausland werden nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet. Aus diesem Grund reduziert sich die Dauer nicht, in der man in Deutschland BAföG bekommen kann.

Vorabentscheid

Für eine bessere Planung der Finanzierung kann vor einem Studium im Ausland ein sogenannter Vorabentscheid beantragt werden (gemäß § 46 Absatz 5 BAföG). Das BAföG-Amt prüft dann, ob für das Studium dem Grunde nach BAföG gezahlt werden kann.