BAföG berechnen

Am häufigsten wird gefragt, ab welchem Elterneinkommen man BAföG erhält. Eine Antwort darauf ist jedoch schwierig, weil keine Einkommensgrenze existiert.

Vom Einkommen der Eltern können je nach Familienkonstellation (Eltern verheiratet, getrennt, geschieden), nach Kinderzahl, Ausbildung der Kinder und sonstigen Unterhaltspflichten unterschiedlich hohe Freibeträge abgezogen werden. Auch Einkommen und Vermögen der Studierenden werden berücksichtigt.

Über den Daumen gepeilt, können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Beträgt das jährliche Nettoinkommen etwa 20.500 Euro oder weniger, kann eine BAföG-Vollförderung in Betracht kommen.

Sofern Studierende nicht die maximale BAföG-Förderung, sondern nur eine Teilförderung erhalten, sind die Eltern per Gesetz verpflichtet, den Differenzbetrag zahlen.

BAföG-Rechner können nur unverbindlich (ohne Gewähr) und ungefähr auf die Höhe einer möglichen BAföG-Förderung hinweisen.

Berechnungsbeispiele, ab wann man eine BAföG-Förderung in Höhe des Regelsatzes erhält und ab wann eine Förderung der Höhe nach entfällt, bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Außerdem berechnen die Ämter für Ausbildungsförderung der Studierenden-/Studentenwerke vorab und unverbindlich den voraussichtlichen BAföG-Förderungsbetrag. Sie legen dafür den Einkommensteuerbescheid der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr zugrunde.