BAföG beantragen

BAföG ist die beste Form der Studienfinanzierung. Beantragen Sie es daher rechtzeitig. Die wenigsten Fehler passieren mit einem Online-Antrag.

BAföG ist eine Sozialleistung. Deshalb sind der Antrag auf BAföG und die Beratung dazu selbstverständlich kostenlos

Wir raten deshalb dringend davon ab, kostenpflichtige Angebote zur BAföG-Antragstellung in Anspruch zu nehmen und empfehlen, den BAföG-Antrag ausschließlich online zu stellen.

 

Beim Online-Antrag erhalten Sie Hinweise, wie der Antrag ausgefüllt und welche Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) eingereicht werden müssen. Weiterhin wird überprüft, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind. Dafür steht der digitale Antragsassistent BAföGDigital zur Verfügung. Mit der kostenlosen BAföG Digital-App können Studierende vom Handy oder Tablet Unterlagen zum bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige BAföG-Amt übermitteln. Wer dem Push-Benachrichtigungs-Service zugestimmt hat, erhält außerdem Statusmeldungen.

ABER: Auf keinen Fall soll derselbe BAföG-Antrag mehrfach (zusätzlich per E-Mail oder per Post) gesendet werden! Das verursacht einen hohen Zuordnungsaufwand im BAföG-Amt und frisst kostbare Zeit, die der Antragsbearbeitung verloren geht.

Falls es online nicht möglich ist, kann der BAföG-Antrag auch in Papierform eingereicht werden. Die Formulare dafür hält entweder das BAföG-Amt im Studierenden-/Studentenwerk am Hochschulort bereit. Oder sie können von der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden.

Hinweis: Sie können Ihren BAföG-Antrag erst stellen, wenn Sie die Zusage für Ihren Studienplatz erhalten haben, nicht vorher. Die Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2 des BAföG-Antrags) oder die Immatrikulationsbescheinigung ist erforderlich, damit Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden kann!

Bereits ab der vorläufigen Zulassung zum Masterstudium ist eine BAföG-Förderung möglich. Danach muss man innerhalb eines Jahres endgültig zum Studium zugelassen werden und mit dem Studium beginnen.

Wenn die Zeit knapp wird

BAföG erhalten Sie frühestens in dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen - nicht aber vor Beginn Ihrer Ausbildung oder rückwirkend. Um die Antragsfrist einzuhalten, genügt ein formloser BAföG-Antrag.

Hinweis: Zwischen Ihrem BAföG-Antrag und der Zahlung des BAföG vergehen mehrere Wochen. Falls Sie bereits einen vollständigen Erstantrag eingereicht haben und nach zehn Wochen noch kein BAföG überwiesen wurde, können Sie einen Vorschuss bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des Ihnen voraussichtlich zustehenden BAföG-Betrages erhalten. Möglicherweise zu viel gezahltes Geld wird allerdings später zurückgefordert. Kontaktieren Sie unbedingt Ihr BAföG-Amt!

Antrag auf Weiterförderung

Damit während des gesamten Studiums ohne Unterbrechung BAföG gezahlt werden kann, sollte der nachfolgende BAföG-Antrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Mit dem BAföG-Fristenmelder erinnert das Studierendenwerk Mannheim Studierende per E-Mail, wann es Zeit für einen Weiterförderungsantrag ist.

Vorabentscheid

Vor einem Masterstudium, einem Studium und Praktikum im Ausland, einem weiteren (§ 7 Absatz 2 BAföG) oder anderen Studium (§ 7 Absatz 3 BAföG) und nach dem Überschreiten der Altersgrenze (§ 10 Absatz 3 BAföG) können Studierende beim BAföG-Amt am Studienort einen Vorabentscheid beantragen (§ 46 Absatz 5 BAföG), um die Finanzierung des Studiums oder Praktikums besser planen zu können. Das BAföG-Amt prüft, ob das Studium dem Grunde nach gefördert werden kann.

Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig vom BAföG-Amt am Studienort beraten!