Auslandsstudium

Auslandserfahrung und qualifizierte Sprachkenntnisse werden von vielen Arbeitgebern bei der Einstellung von Hochschulabsolvent*innen mittlerweile vorausgesetzt, auf alle Fälle erhöhen sie die Chancen auf eine Anstellung.

Daher sollten Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts nutzen – auch wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist und trotz aller Herausforderungen, die die Organisation eines Auslandsstudiums oder -praktikums mit sich bringen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der erste Schritt?

Ein Auslandsstudium will gut vorbereitet sein. Um sich umfassend zu informieren und Bewerbungsfristen einhalten zu können, sollten für die Planung bis zu zwei Jahre veranschlagt werden. Das Akademische Auslandsamt ist die Adressse für Erstinformationen.
Informationen und Beratung zum Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt ist für mich nicht verpflichtend. Welche Chancen habe ich auf Finanzierung?

Studierende mit Beeinträchtigungen sollten auf chancengleiche Studienbedingungen drängen. Die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts gehört zu chancengleichen Studienbedingungen dazu. Studierende sollen mobil sein. Deshalb werden Eingliederungshilfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für ein Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland gezahlt.

Übersicht zur Finanzierung eines Auslandsstudiums
Allgemeiner Lebensunterhalt im Ausland
Eingliederungshilfe für ein Auslandsstudium

Die Kosten sind durch Auslands-BAföG, Eingliederungshilfe etc. nicht gedeckt? Was kann ich tun?

Sind alle Möglichkeiten der Finanzierung ausgeschöpft, können innerhalb von DAAD-Austauschprogrammen sowie im Erasmus+-Austauschprogramm Sonderfördermittel beantragt werden.
Sonderfördermittel nutzen

Infos und Beratung

Ein Auslandstudium oder -praktikum sollte von vornherein als Teil des Hochschulstudiums eingeplant und gut vorbereitet werden. Um sich umfassend zu informieren und Bewerbungsfristen einhalten zu können, sollten für die Planung bis zu zwei Jahre veranschlagt werden. Beratungsangebote gibt es bei den International Offices, dem DAAD und der Datenbank InclusiveMobility.

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Auslandskrankenversicherung

Wer als Studierende*r mit Vorerkrankungen zum Studium ins Ausland gehen will, sollte möglichst früh klären, ob und wie im Zielland die individuell notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen erbracht und finanziert werden können.

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Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64

Finanzierung eines Auslandsstudiums

Wie beim Studium in Deutschland, sind auch beim Auslandsstudium die Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts und die Finanzierung des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfs getrennt zu organisieren. Die Bedingungen für einen Aufenthalt im EU-Ausland von denjenigen im Nicht-EU-Ausland unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich. Dabei gibt es neben dem Auslands-BAföG auch Stipendien, Sonderfördermittel und die Eingliederungshilfe.

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Pflege und Assistenz

Auch mit 24h-Assistenz ist ein Auslandsstudium möglich. Allerdings sollten Studierende mit Pflegebedarf Zeit für die Organisation einplanen. Leistungen gibt es gemäß SGB XI und nach den Landesgesetzen.

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