Studieren mit Behinderungen

Auslandsstudium

Auslandserfahrung und qualifizierte Sprachkenntnisse werden von vielen Arbeitgebern bei der Einstellung von Hochschulabsolventen und -absolventinnen mittlerweile vorausgesetzt, auf alle Fälle erhöhen sie die Chancen auf eine Anstellung.

Daher sollten Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts nutzen – auch wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist und trotz aller Herausforderungen, die die Organisation eines Auslandsstudiums oder -praktikums mit sich bringen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der erste Schritt?

Ein Auslandsstudium will gut vorbereitet sein. Um sich umfassend zu informieren und Bewerbungsfristen einhalten zu können, sollten für die Planung bis zu zwei Jahre veranschlagt werden. Das Akademische Auslandsamt ist die Adressse für Erstinformationen.
Informationen und Beratung zum Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt ist für mich nicht verpflichtend. Welche Chancen habe ich auf Finanzierung?

Studierende mit Beeinträchtigungen sollten auf chancengleiche Studienbedingungen drängen. Die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts gehört zu chancengleichen Studienbedingungen dazu. Studierende sollen mobil sein. Deshalb werden Eingliederungshilfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für ein Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland gezahlt.
Eingliederungshilfe für ein Auslandsstudium

Die Kosten sind durch Auslands-BAföG, Eingliederungshilfe etc. nicht gedeckt? Was kann ich tun?

Sind alle Möglichkeiten der Finanzierung ausgeschöpft, können innerhalb von DAAD-Austauschprogrammen sowie im Erasmus+-Austauschprogramm Sonderfördermittel beantragt werden.
Sonderfördermittel nutzen

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