Bundesländer: Regelungen im Überblick

Wie setzen die Bundesländer das Recht Studierender mit Beeinträchtigungen auf chancengleiche Teilhabe an der Hochschulbildung um? Wie fördern sie das Engagement der Hochschule? Welche Vernetzungen gibt es auf Landesebene? Hier finden Sie einen Überblick.

Hochschulgesetze: Regelungen zur Sicherung eines diskriminierungsfreien Studiums

Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Nicht-Diskriminierung von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten ist in den Hochschulgesetzen der Länder verankert. Dazu gehört auch der Anspruch auf Nachteilsausgleich in Studium und Prüfungen.

Die Mindestanforderungen gibt das Hochschulrahmengesetz vor: „Sie (gemeint: die Hochschulen) tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.“ (§ 2 Abs. 4 Satz 2 Hochschulrahmengesetz). 

In den Hochschulgesetzen ist darüber hinaus festgelegt, dass Beauftragte für die Wahrnehmung der Belange von Studierenden mit Behinderungen zu benennen sind.

Sicherung chancengleicher Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen - Hochschulrechtliche Regelungen der Länder in der Übersicht

Behindertengleichstellungsgesetze der Länder

Die Behindertengleichstellungesetze der Länder sind verbindlicher Bezugspunkt für staatliche Stellen - also auch die Hochschulen im Geltungsbereich der Hochschulgesetze - in Bezug u.a auf die Definition von Behinderung, die Ausgestaltung angemessener Vorkehrungen zum Nachteilsausgleich und Standards der baulichen und digitalen Barrierefreiheit.

Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

Behindertengleichstellungsgesetze: Bund-Länder-Vergleich zeigt Rechtsschutzlücken: Untersuchung Deutsches Institut für Menschenrechte

Landesgesetze bzw. -verordnungen zu barrierefreier Informationstechnik

Inklusion in den Instrumenten der Hochschulsteuerung der Länder

Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulen und dem jeweiligen Landesministerium sind ein zentrales Instrument der Hochschulsteuerung. Sie werden bisher in unterschiedlichem Maße zur Förderung der inklusiven Hochschule genutzt. Die Seite gibt hierzu einen Überblick. Ausgewertet wurden aktuelle, öffentlich zugängliche Zielvereinbarungen.

Daten

Wie viele Studierende haben eine Behinderung oder chronische Krankheit. Wer gehört zu dieser Gruppe? Wie wirken sich die jeweiligen Beeinträchtigungen im Studium aus?

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Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64

Gesetzliche Grundlagen

Häufig müssen Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten um Nachteilsausgleiche und Unterstützungen kämpfen. Dabei sind insbesondere sozialrechtliche und hochschulrechtliche Regelungen von Belang.

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