04.12.2013

Zehn-Punkte-Programm BAföG – Forderungen im Zuge einer 25. BAföG-Novelle

Die 74. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert Bund und Länder auf, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unverzüglich zu novellieren und im Zuge dessen zehn Aspekten als kurzfristige Weiterentwicklungsmaßnahme Rechnung zu tragen.

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1. Finanzierungssicherheit bieten

  • Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie generell aller Beträge – insbesondere der Vorausleistungen – und Sozialpauschalen an die derzeitigen Einkommens- und Preisverhältnisse
  • Automatische Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze an die zukünftige Einkommens- und Preisentwicklung 
  • Vollständige Nichtanrechnung von Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (450-Euro-Job) bei Studierenden
  • Bis auf weiteres Erhöhung der Förderungshöchstdauer auf die Regelstudienzeit plus zwei Semester, um die Diskrepanz zwischen vorgegebener und realer Studiendauer auszugleichen 
  • Möglichkeit einer rückwirkenden Antragsstellung wieder einführen

2. Studienaufnahme unabhängig von der sozialen Herkunft erleichtern

  • Wiedereinführung des Schüler-BAföG für allgemeinbildende Schulen 
  • Elternunabhängige BAföG-Förderung im Studium, wenn zuvor bereits der Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs elternunabhängig gefördert wurde
  • Elternunabhängige BAföG-Leistungen statistisch erfassen

3. Altersbezogenheit staatlicher Leistungen verbessern

  • BAföG-Altersgrenze abschaffen 
  • Elternunabhängige BAföG-Förderung bereits ab dem 27. Lebensjahr
  • Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr

4. Staatliche Studienfinanzierung für alternative und neue Ausbildungswege öffnen

  • Teilzeitstudiengänge fördern
  • Auf sich verändernde Berufsbilder reagieren, beispielsweise indem das Erfordernis der fachlichen Weiterführung in derselben Fachrichtung bei der BAföG-Förderung einer weiteren Ausbildung gestrichen wird
  • Förderungsrechtliche Umsetzung der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge insbesondere durch:

-Förderung der Übergangszeit zwischen Bachelor-Abschluss und dem Beginn des Master-  Studiums

-Keine Nachteile bei vorläufiger Hochschulzulassung zum Master-Studium ohne einen    vorherigen Bachelor-Abschluss

-Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem vierten Fachsemester

-Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund beim Master-Studium nach einem Semester  zulassen

-Konsequente Mitnahme der BAföG-Förderung in alle Bologna-Staaten

 

5. Individuelle Lebens- und Ausbildungssituationen berücksichtigen

  • Berücksichtigung der Pflege von Angehörigen und ehrenamtliches Engagement
  • Mehrbedarfe von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Studierenden mit Kindern besser berücksichtigen
  • Zwei Arten von Krankenversicherungszuschlägen gewähren: Eine Pauschale ab dem 25. Lebensjahr sowie eine für Studierende über 30 Jahren
  • Für Gremientätigkeit die Dauer der BAföG-Förderung über die BAföG-Höchstförderungsdauer hinaus an das Hochschulrecht anpassen

6. Bessere Hilfe für die rund 177.000 Studierenden, deren Eltern keinen vollen Ausbildungsunterhalt leisten

  • Streichen der Frist für die Einbeziehung der Eltern im Rahmen der Vorausleistung
  • Keine Anrechnung des Kindergeldes auf die Vorausleistung

7. Rückkehr zum BAföG-Vollzuschuss

 

8. BAföG-Verwaltung zukunftssicher machen

  • Elektronische Kommunikation durchweg gewährleisten, insbesondere eine vollständige Online-Antragstellung
  • Leistungsfähige, nutzerfreundliche und länderübergreifende BAföG-EDV (inklusive elektronischer Aktenführung) schaffen

9. Verwaltungsvereinfachung

  • Berücksichtigung der „Riester-Rente“ als besondere Sozialpauschale
  • Pauschaler Krankenversicherungszuschlag auch bei privater Krankenversicherung
  • Keine Anrechnung von Fahrzeugen bei der Vermögensermittlung
  • Das geltende Erklärungsprinzip konsequent anwenden und Nachweispflichten lockern
  • BAföG-Bescheide verständlicher gestalten
  • Nach einer BAföG-Novellierung: Unverzügliche Anpassung sämtlicher Ausführungsvorschriften, insbesondere der BAföG-Verwaltungsvorschrift und der BAföG-Formblatt-Verwaltungsvorschrift

10. Sicherstellung einer adäquaten infrastrukturellen und personellen Ausstattung der BAföG-Ämter sowie der Ausfinanzierung einer Studienfinanzierungsbera-tung für Studierwillige, Studierende und Eltern (inklusive Beratung nach einem BAföG-Ablehnungsbescheid).

 

 

74. ordentliche Mitgliederversammlung

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 3./4.12.2013