03.05.2022

Studienfinanzierung

„Unsere Darlehen bleiben für die Studierenden absolut berechenbar

Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) erfreut über Urteil des Bundesgerichtshofs zum

Verwaltungskostenbeitrag: Interview mit Daka-Chef Detlef Rujanski

Detlef Rujanski (c) Marcel Alhäuser

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Der Verwaltungskostenbeitrag, den die Daka, Darlehenskasse der Studierendenwerke, für ihre zinslosen Studiendarlehen für Studierende erhebt, ist rechtens. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Warum das für die Studierenden eine gute Nachricht ist, erläutert Daka-Vorstandsvorsitzender Detlef Rujanski im Interview.

 

Herr Rujanski, warum hat sich das oberste deutsche Gericht überhaupt mit dem Verwaltungskostenbeitrag Ihrer Studiendarlehen befasst?

„Nun, ein studentischer Darlehensnehmer hatte gegen die 5% Verwaltungskostenbeitrag geklagt, die wir bezogen auf die Darlehenssumme erheben. Nach zwei Urteilen auf lokaler und auf Landesebene wurde die Frage jetzt vom BGH abschließend beurteilt – mit dem für uns erfreulichen Ergebnis, dass die 5% Verwaltungskostenbeitrag rechtens, angemessen und nicht unverhältnismäßig sind. Dafür haben wir nun die höchstrichterliche Bestätigung.“

 

 

Warum erfreulich? Normale Banken erhöhen doch auch laufend ihre Gebühren; könnten Sie

als gemeinnützige Förderbank nicht sogar darauf verzichten?

„Nein. Unsere Studiendarlehen sind zinsfrei, das ist unser Alleinstellungsmerkmal, und die fünf Prozent Verwaltungskostenbeitrag decken bei weitem nicht unsere tatsächlichen Kosten. Aber Sie haben Recht, wir sind keine normale Bank. Der Bundesgerichtshof anerkennt, dass wir als Daka ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig sind. Wir sind eine atypische Bank, und wir wollen mit unseren zinslosen Darlehen Studierenden in finanzieller Not helfen, ihr Studium zu schaffen. Wir sind nicht gewinnorientiert und wollen uns mit den nicht kostendeckenden Verwaltungsgebühren nicht bereichern.“

 

 

Was bedeutet das Urteil nun für die Studierenden, die bei Ihnen ein Daka-Studiendarlehen

beantragen?

„Sie haben absolute Planungssicherheit und Berechenbarkeit. Sie kennen von Anfang an die exakte Darlehens- und Rückzahlungssumme. Das ist höchste Transparenz, und das wollen wir als Daka. Darüber hinaus gibt das Urteil auch den weiteren Darlehenskassen der Studenten- und Studierendenwerke Rechtssicherheit, und davon profitieren wiederum die Studierenden, die von diesen Darlehenskassen Unterstützung erhalten.“

 

Detlef Rujanski ist Vorstandsvorsitzender der Darlehenskasse der Studierendenwerke, kurz: Daka; er ist Geschäftsführer des Studierendenwerks Siegen.

 

 

Hintergrund: Daka der Studierendenwerke

Die vor fast 70 Jahren gegründete Daka der Studierendenwerke hat im Jahr 2020 571 Studierende mit Darlehen in einem Gesamtwert von 3,85 Millionen Euro unterstützt. Die durchschnittliche Darlehenshöhe betrug 6.750 Euro. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende bei der Daka beantragen; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. Für einen Auslandsaufenthalt können bis zu 6.000 Euro beantragt werden. Diese werden vor Reiseantritt vollständig ausgezahlt. Zur Deckung der Verwaltungskosten werden 5 % des Auszahlungsbetrags einbehalten. Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) ist bundesweit die größte Darlehenskasse von Studierendenwerken. https://www.daka-darlehen.de/ Kontakt für die Medien:

Helmut Klug, Tel. 0221 78955-260, [email protected]