06.09.2022

Entlastungspaket

Übersicht der Entlastungen für Studierende

Nach den Beschlüssen der Bundesregierung zum Entlastungspaket für Studierende am 04.09.2022 haben wir die konkreten Maßnahmen zusammengefasst.

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bisherige Maßnahmen

Anteil der begünstigten Studierenden

Wegfall EEG-Umlage

100 % der Studierenden

Einmaliger Heizkostenzuschuss 230 €

11,3 % der Studierenden
(nur BAföG-geförderte Studierende in irgendeinem Monat im Zeitraum 10/2021-3/2022)

9-Euro-Ticket (Juni-August)

100 % der Studierenden
(sofern Semesterticket, dann nochmal vergünstigt; sofern kein Semesterticket: direkt). Differenz zwischen 9-€-Ticket und Semesterticket wird erstattet

Tankrabatt (Juni-August)

25 % der Studierenden
nutzen PKW für Fahrten zur Hochschule:

https://www.che.de/2018/studierende-nutzen-seltener-das-auto-fuer-den-weg-zur-hochschule/

Energiepauschale 300 €

68 % der Studierenden sind erwerbstätig

 

weitere Maßnahmen, von den auch Studierende profitieren:

Anhebung des steuerlichen Grundfrei-betrags von 9.984 auf 10.347 € p. a. rückwirkend seit Jahresbeginn 2022

Studierende mit Midi-Jobs

Anhebung des steuerlichen Arbeitnehm-erpauschbetrags (= Werbungskosten)
von 1.000 auf 1.200 € p. a.
rückwirkend seit Jahresbeginn

Studierende mit Midi-Jobs

Anhebung des Mindestlohns

68 % der Studierenden jobben

Anhebung der Minijobgrenze von 450 auf 520 €/mtl.

68 % der Studierenden jobben

BAföG-Anhebung zum Herbst 2022

mehr als 11,3 % der Studierenden,
weil der Kreis der Geförderten erweitert werden soll

Wegen BAföG-Anhebung auch höhere Stipendien (z.B. Begabtenförderung)

ca. 5 % der Studierenden

 

allein Entlastungspaket III

Quellen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20220903_Massnahmenpaket.pdf

https://cms.gruene.de/uploads/images/Ergebnis-des-Koalitionsausschusses-vom-3.-September-2022.pdf

https://www.fdp.de/sites/default/files/2022-09/Ergebnis-Koalitionsausschuss-03-09-2022.pdf

200 € Einmalzahlung an alle Studierenden und Fachschüler/innen.* Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.

100 % der Studierenden (und Fachschüler/innen) - auch additiv zum einmaligen Heizkostenzuschuss

Maßnahmen auf dem Energiemarkt:

  • Strompreisbremse mit Obergrenze für Basisverbrauch
  • Dämpfung der steigenden Netzentgelte
  • Entlastung beim CO2-Preis

100 % der Studierenden

weitere Preisdämpfungen für Gasverbraucher

alle Studierenden, deren Wohnung mit Gas beheizt wird oder mit Gas kochen

flankierende zivilrechtliche Maßnahmen:

  • Schutz durch Mietrecht
  • Verhinderung von Strom-/Gas-Sperrungen

alle Studierenden,
die auswärts wohnen

Bund/Länder/Kommunen: bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr im Rahmen 49-69 €/mtl.

Begünstigung durch Semestertickets ist oftmals bereits preiswerter als 49 €/mtl.

ab 2023: Kindergelderhöhung
für das 1. und 2. Kind um 18 Euro/mtl. (nachträglich erweitert auch auf das 3. Kind)

alle Studierenden bis 25
(bei abgeleisteten Diensten entsprechend länger)

ab 2023: Ausweitung des Wohngeldanspruchs
(statt 700.000 auf 2 Mio.) inkl. einmaliger Heizkostenzuschuss II

für Studierende, die „dem Grunde nach“ keinen BAföG-Anspruch haben.

Wer ist das? Siehe Teilziffer 20.21 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

ab 2023: 500 €/mtl. Bürgergeld

für Studierende, die „dem Grunde nach“ keinen BAföG-Anspruch haben.

Logisch wäre dann eine Anhebung des BAföG-Grundbedarfs von 452 auf 500 Euro, zzgl. des Ausbildungsbedarfs.

ab 2023: Midi-Job - Anhebung der Grenze auf 2.000 €

eher für berufsbegleitende Studierende

*Die 300 € Energiegeld für Erwerbstätige sowie die 300 € Einmalzahlung für Rentner/innen sind zu versteuern. Je nach Steuersatz (14-42 %) liegt die effektive Entlastung zwischen 174 und 258 €.