23.05.2018

IBS Newsletter vom 24. Mai 2018

Tipps und Informationen Nr. 5 / 2018

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Aus der Arbeit der IBS und des DSW

DSW fordert Nachbesserung bei der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie

Die sog. Marrakesch-Richtlinie des Europäischen Parlaments sieht einen verbesserten Zugang blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu urheberrechtlich geschützten Werken vor. Sie ist bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umzusetzen. Das DSW hat zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Justiz Stellung genommen und gefordert, die Bedarfe von Hochschulen und Studierenden mit Beeinträchtigung besser zu berücksichtigen. So müsse z.B. der begünstigte Personenkreis erweitert werden. Denn nicht nur blinde und sehbeeinträchtigte Studierende sind auf barrierefreie Materialien angewiesen. In der Datenerhebung "beeinträchtigt studieren" gaben ebenso Studierende mit einer Legasthenie, mit psychischen Erkrankungen und mit Autismus-Spektrum-Störungen einen Bedarf an. Die vorgesehene Vergütungsregelung erhöhe zudem den Verwaltungsaufwand und erschwere die Bereitstellung barrierefreier Studienmaterialien durch die Umsetzungsservices der Hochschulen.

 

Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie"

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Übersicht über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens (Marrakesch-Richtlinie, Referentenentwurf, Stellungnahmen)

 

Save the Date: IBS-Fachtagung 2018

Die diesjährige IBS-Fachtagung wird am 1. und 2. Oktober 2018 in Berlin stattfinden. Auf der Fachtagung sollen die Ergebnisse der Datenerhebung "beeinträchtigt studieren – best2" vorgestellt werden. Die Tagung richtet sich an eine breite hochschulpolitische Öffentlichkeit. Teile der Tagung werden im Open Space-Format durchgeführt, um der Vielfalt der Themen und dem Diskussions- und Vernetzungsbedarf der Teilnehmer_innen bestmöglich zu entsprechen.

Für die Beratungspraxis

Kosten für ein Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe: Bundessozialgericht wendet sich gegen restriktive Rechtsprechung der Vorinstanzen

In einem Urteil vom 8.3.2017 stellt das Bundessozialgericht – anders als die Gerichte der Vorinstanzen – fest, dass § 8 Abs. 1 Eingliederungs-Hilfeverordnung nicht voraussetze, dass der Leistungsberechtigte i.d.R. täglich auf das begehrte Kfz angewiesen sein müsse. Es weist zudem darauf hin, dass der Wunsch des Klägers, mittels eines (noch anzuschaffenden) Kfz seinen Heilpraktiker zu Behandlungen abzuholen, nicht von vornherein deshalb unerheblich sei, weil die Behandlungsleistungen nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. In der Begründung heißt es: „In welchem Maß und durch welche Aktivitäten ein behinderter Mensch am Leben in der Gemeinschaft teilnimmt, ist abhängig von seinen individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung seiner Wünsche (§ 9 Abs. 2 SGB XII). Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht.“ Ziel der Eingliederungshilfe sei, dem Kläger die in seiner Altersgruppe üblichen gesellschaftlichen Kontakte mit Menschen zu ermöglichen. Maßgeblicher Vergleichsmaßstab seien die Bedürfnisse von nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen der gleichen Altersgruppe. Das Gericht weist darauf hin, dass schon die Teilhabe am Arbeitsleben nicht zwingend eine tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz voraussetze. Kraftfahrzeughilfe sei ggf. auch zu gewähren, wenn der behinderte Mensch überwiegend von zu Hause arbeiten kann, nur an wenigen Tagen im Beschäftigungsbetrieb anwesend sein müsse und ein Kfz hierfür aber notwendig würde. „Auch psychische oder seelische Einschränkungen (etwa soziale Phobien, Panikzustände und Anpassungsstörungen) könnten sich auf das Gehvermögen auswirken und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen; dies könnte das Angewiesensein auf ein Kfz gleichermaßen begründen.“

 

Urteil BSG vom 8.3.2017; Az. B 8 SO 2/16 R

 

Aus Verbänden und Institutionen

DVBS kritisiert Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen

Bis zum 23. September 2018 muss die EU-Richtlinie 2016/2102, die den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorschreibt, umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stößt auf scharfe Kritik des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS). In einer Resolution fordert die Mitgliederversammlung des DVBS eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie. Der Verband kritisiert insbesondere, dass Barrierefreiheit dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit untergeordnet werde, die Kompetenzen der neu einzurichtenden Überwachungsstelle nicht ausreichten und der Gesetzentwurf in Teilen hinter den bisher erreichten Rechtszustand zurückfalle. Bereits zum Referentenentwurf hatte der DVBS eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

 

Stellungnahme des DVSB zum Gesetzentwurf des BMAS zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (PDF)

Resolution der Mitgliederversammlung des DVBS (PDF)

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Drs. 86/18, PDF)

 

Studium und Behinderung in den Medien

Nord-West-Zeitung: Immer mehr Studierende depressiv

Nach den Daten des Barmer Arztreports hat mehr als jeder sechste Studierende (17 Prozent) eine psychischen Erkrankung wie Depressionen, Angststörungen oder Panikattacken.

 

Immer mehr Studierende depressiv

 

Termine

Forum Hochschulbau: Weg frei! Für eine Hochschule ohne Barrieren.

Termin: 10.- 11. September 2018

Ort: Hannover

Veranstalter: HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V.

Das Thema der Veranstaltung ist der Umgang an Hochschulen mit Barrierefreiheit bei räumlichen Übergängen sowie organisatorischen Schnittstellen im Planungsprozess. In Vorträgen und Workshops sollen Handlungsbeispiele besprochen, Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet und unterschiedliche Perspektiven beleuchtet werden.

 

Den Programmflyer mit der Anmeldemöglichkeit und weiteren Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie in Kürze hier: Forum Hochschulbau 2018

 

Workshop: Stottern in Bewerbung und Beruf

Termin: 13. Juni 2018 oder 06. Juli 2018

Ort: Wiesbaden

Veranstalter: Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS)

Zielgruppe: Stotternde in der Bewerbungsphase

Im Workshop werden Bewerbungs- und Small-Talk-Situationen geübt zusammen mit Personalverantwortlichen bzw. Managern aus Unternehmen.

 

Weitere Informationen gibt Martina El Meskioui unter [email protected]