25.01.2016

Newsletter der IBS

Tipps und Informationen Nr. 1 / 2016

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Aus Hochschulen und Studentenwerken

Universität Kiel veröffentlicht Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) hat sich einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegeben. Der Aktionsplan benennt in sieben Handlungsfeldern – Informationspolitik, Studienbedingungen, Lehre, Forschung, Campus, Webauftritt sowie Beschäftigte – Bedarfe der CAU sowie zugehörige Ziele und Maßnahmen. Der Aktionsplan wurde von der IBS beratend begleitet.

 

 

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an der CAU Kiel

 

 

Hochschule Landshut startet Studiengang Gebärdensprachdolmetschen

Der Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut wurde gemeinsam mit den Verbänden der gehörlosen Menschen und der Berufsvertretung der Gebärdensprachdolmetscher erarbeitet. Der Studiengang ist zum Wintersemester 2015/2016 an der Fakultät für Soziale Arbeit mit 20 Studierenden in der ersten Phase gestartet.

 

kobinet: Studiengang Gebärdendolmetschen in Landshut

 

Für die Beratungspraxis

Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern - Kommentar Reharecht

Immer wieder gibt es Streit um die Vergütungshöhe von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im Rahmen der Arbeits- bzw. Studienassistenz. Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz stärkte nun die Position einer hör- und sprachbeeinträchtigten Klägerin mit einem Urteil vom 07.05.2015, Az.: 1 K 716/14 MZ. Das Gericht hatte sich mit der Frage befasst, ob ein Gebärdensprachdolmetscher, der seine Tätigkeit im Rahmen einer (Arbeits-)Assistenz erbringt, nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu entlohnen oder ein geringerer Stundensatz angemessen sei. Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass sich die Höhe der Vergütung aus § 17 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch I (SGB I)  i.V.m. § 19 Abs. 2 S. 4 SGB X analog ergibt und sich die Kostenübernahme nach § 9 JVEG richtet. Der aktuelle Stundensatz liegt derzeit bei 75,- Euro/Stunde. Dies sei "wirtschaftlich verhältnismäßig, da sich die Tätigkeit des Gebärdensprachdolmetschers deutlich von der eines Übersetzers unterscheide, ein höheres Maß an Auslegung erfordere und insbesondere das simultane Dolmetschen erhöhten Anforderungen unterliege."

 

Fachbeitrag in Reha-Recht zu VG Mainz vom 07.05.2015, Az.: 1 K 716/14 MZ

 

Konsekutive Masterstudiengänge gehören zur Erstausbildung

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs stellt fest: "Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das - von den Eltern und dem Kind - bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2011 IV C 4-S 2282/07/0001-01, BStBl I 2011, 1243)." Das Urteil kann als Argumentationshilfe z.B. gegenüber den Trägern der Eingliederungshilfe nützlich sein.

 

Bundesfinanzhof: Urteil vom 3.9.2015, VI R 9/15

 

Aus den Bundesländern

Hochschulgesetz Hessen novelliert

Das Hessische Hochschulgesetz wurde novelliert. Änderungsvorschläge des Deutschen Studentenwerks hinsichtlich des Amtes der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sowie angemessener Vorkehrungen wurden nicht übernommen. In Hessen ist das Amt des / der Beauftragten in einem Erlass des HMWK vom 14. Juni 2010 geregelt.

 

Gesetz- und Verordnungsblatt: Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften S. 510 (PDF)

DSW: Stellungnahme zum Entwurf der Hessischen Landesregierung für ein "Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften"

 

Hochschulgesetz Niedersachsen novelliert

Nach der Novelle enthält das Niedersächsische Hochschulgesetzt nun einen Passus zum Amt der/des Beauftragten für die Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheit: "Zur Wahrnehmung der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bestellt die Hochschule eine Beauftragte oder einen Beauftragten; das Nähere regelt die Grundordnung". Weitergehende Vorschläge des Deutschen Studentenwerks wurden nicht übernommen.

 

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) § 3 - Aufgaben der Hochschulen

DSW: Stellungnahme zum Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen" der Landesregierung Niedersachsen in Bezug auf die Belange von Studierenden mit Behinderungen

 

Rheinland-Pfalz schreibt Aktionsplan fort

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortgeschrieben. Hinsichtlich der Hochschulbildung bleibt es bei den übergeordneten Themen verbesserte Rechtsstellung, Information durch die Studierendenwerke, Hilfsangebote und Baumaßnahmen der Studierendenwerke. Die konkreten Maßnahmen unter Hilfsangeboten setzen in der neuen Version einen Schwerpunkt auf nichtsichtbare Behinderungen.

 

Landesaktionsplan Rheinland-Pfalz (2015, PDF)

 

Aus Politik und Verwaltung

Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wurde geändert und u.a. ergänzt um eine Passage, die eine zweijährige Verlängerung der Befristungsmöglichkeit für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen vorsieht.

 

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (PDF, nicht barrierefrei)

 

Aus Verbänden und Institutionen

DAAD sucht Korrespondent_innen im Ausland

Im November 2015 starteten der DAAD und das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Kampagne "studieren weltweit - Erlebe es!". Via Social-Media berichten Studierende von Studium und Alltag im Ausland. Interessierte erhalten so Einblick in das Studierendenleben auf der ganzen Welt sowie in die Vorzüge eines Auslandsaufenthalts. Der DAAD sucht stets nach neuen Korrespondentinnen und Korrespondenten - auch unter Studierenden mit Behinderung/chronischer Erkrankung, die über ihre Erfahrungen berichten.

 

DAAD: Werde Correspondent – bewirb dich jetzt!

 

Publikationen

Berufs- und Studienorientierung inklusiv gestalten

Der Leitfaden will Wege aufzeigen, wie der individuelle Übergang von Jugendlichen mit Behinderungen von der Schule in den Beruf oder in ein Studium erfolgreich gestaltet werden kann. Eine inklusive Berufs- und Studienorientierung ist dafür wichtige Voraussetzung.

 

Bundesagentur für Arbeit, Netzwerk Schulewirtschaft (2015): Berufs- und Studienorientierung inklusiv gestalten (PDF)

 

Stipendien und Praktika

Studienplatz Dienstleistungs- und Verbandsmanagement

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. bietet gemeinsam mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart ab 1. Oktober 2016 einen Studienplatz im praxisintegrierten Studiengang BWL-Dienstleistungsmanagement - Non-Profit-Organisationen, Verbände und Stiftungen an. Das Angebot umfasst eine Ausbildungsvergütung, die Vermittlung einer barrierefreien Personalwohnung bei Bedarf sowie ein einmonatiges Praktikum im Vorfeld des Studiums.

 

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter: Studienplatz Dienstleistungs- und Verbandsmanagement (PDF)

 

Studium und Behinderung in den Medien

Marina Fraas studiert statt in der Werkstatt zu arbeiten

Nach einem Schlaganfall wurde ihr empfohlen, in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu gehen. Marina Fraas hat sich dennoch für ein Studium in Dresden entschieden.

 

kobinet: Marina Fraas studiert statt in der Werkstatt zu arbeiten

 

Termine

Fortbildung: Raus aus der Schule, rein in Ausbildung – Studium – Beruf!

Termin: 20. Februar 2016Ort: MarburgZielgruppe: sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen, Eltern und Angehörige, Ehren- und Hauptamtliche in der Beratung und alle InteressiertenVeranstalter: Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) 

Vermittelt werden Grundlagen rechtlichen Handelns im Sozial- und Verwaltungsrecht. Darüber wird sich die Fortbildung mit Hürden auf dem Weg der Antragstellung befassen. Anmeldeschluss ist der 29. Januar 2016

 

Raus aus der Schule, rein in Ausbildung - Studium - Beruf! Rechtliche Themen und Tipps für den Übergang

 

Workshop: Erstellung barrierefreier Dokumente für Studium und Beruf

Termin: 15. und 16. April 2016Ort: HamburgVeranstalter: Universität Hamburg

Der Workshop soll drei Aspekte fokussieren: Was sollten und können Kurse wie z. B. „Erstellung von barrierefreien Vorlesungsmaterialien“ für Einsteiger_innen leisten? Wie sind sie zu konzipieren? Welche Erfahrungen gibt es? Es können Beiträge für Kurzvorträge oder Praxisworkshops eingereicht werden.

 

Weitere Informationen: [email protected]

 

Orientierungsveranstaltung

Termin: 2. bis 4. Mai 2016Ort: KarlsruheZielgruppe: für Studieninteressierte bundesweit unabhängig davon, ob Karlsruhe voraussichtlicher Studienort istVeranstalter: Karlsruher Institut für Technologie Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS)

Experten des Studentenwerks und des Integrationsamtes, Orientierungs- & Mobilitätstrainer, Juristen und Sehgeschädigte aus höheren Semestern referieren zum Thema Studium und Behinderung.

 

SZS: Orientierungsveranstaltung

 

BHSA-Tagung: Mit Lust und Laune ins Studium und Berufsleben

Termin: 27. bis 29. Mai 2016Ort: MünsterVeranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA)

Die Tagung befasst sich mit der Frage, wie Studium, Berufsleben und Hörbehinderung gut zusammenzubringen sind. Anmeldeschluss ist der 24. März 2016.

 

BHSA:-Mit Lust und Laune ins Studium und Berufsleben

 

BHSA-Kombiseminar 2016

Termin: 10.-12. Juni 2016Ort: MainzZielgruppe: Studieninteressierte und Studierende mit HörbehinderungVeranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA)

Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um zwei parallele Seminare zum Studium sowie zum Übergang in den Beruf. Das erste Seminar beschäftigt sich mit Nachteilsausgleichen, Finanzierung und Kommunikationsstrategien im Studium. Im zweiten geht es um Karrierewege und Bewerbung mit Hörbehinderung. Der Anmeldeschluss ist der 24. März 2016.

 

BHSA: Kombiseminar 2016