07.12.2020

Hochschulsozialpakt

Stärkt die soziale Infrastruktur!

Statement von Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, Präsident des Deutschen Studentenwerks, zur Jahres-Pressekonferenz des Deutschen Studentenwerks

Freitag, 11. Dezember 2020, 12 Uhr

Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

 „Studierende in der Pandemie – Studierendenwerke in der Pandemie“ ist unser Thema. Auch deshalb, weil das der doppelte Auftrag des Deutschen Studentenwerks ist, seine „Mission“, wenn Sie so wollen:

Wir setzen uns ein

  • für die sozialen Interessen der Studierenden
  • und für die Interessen der 57 Studierendenwerke

Ich will die Lage der Studierenden und der Studierendenwerke an diesen drei Themen verdeutlichen:

  • Überbrückungshilfe der Bundesregierung
  • dem BAföG
  • der Forderung der Studierendenwerke nach einem Bund-Länder-Hochschulsozialpakt

Eine kurze Situationsbeschreibung vorab:

Die Pandemie fordert uns, sie stresst uns, sie belastet uns.

Unser gesamtes Hochschulsystem, die Studierenden, Hochschulen und Studierendenwerke, wir stehen mit dieser Pandemie vor sehr grundsätzlichen Herausforderungen.

Die Pandemie hat uns alle überrumpelt.

Die massive Digitalisierung der Hochschullehre ist das Mittel der Stunde, um überhaupt einen Hochschul-Betrieb aufrechterhalten zu können.

Ich frage mich:

  • Was macht der Online-Betrieb mit den Hochschulen?
  • Was mit den Studierenden?
  • Und was mit den Studierendenwerken?

Die Arbeit der Studierendenwerke ist mit zunehmender Dauer der Pandemie wichtiger denn je.

Online-Betrieb ist für einige Arbeitsbereiche der Studierendenwerke inzwischen die Regel.

Ich denke an die psychologische Beratung, die Sozialberatung – oder die Beratung von Studierenden mit Behinderung.

Beim studentischen Wohnen mussten die Studierendenwerke in kürzester Zeit Krisen- und Pandemiepläne entwickeln.

An manchen Standorten mussten sie in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern auch schon greifen, als es einzelne Corona-Fälle gab.

Am schwersten betroffen von der Digitalisierung der Hochschullehre ist aber die Hochschulgastronomie, unser wirtschaftlich größtes und wichtigstes Standbein.

Das Mensaessen können Sie nicht digitalisieren.

Ob und wie sich dieses Kerngeschäft wieder erholt, hängt direkt vom Infektionsgeschehen ab.

Hier gehen die Umsatzeinbußen je nach Standort bis hin zu 100%, also einem Totalausfall.

Wir als Deutsches Studentenwerk sind über die Länder-Arbeitsgemeinschaften der Studierendenwerke mit den Ländern natürlich im Dialog.

Wir setzen uns für Länder-Hilfen ein, die glücklicher Weise in einigen Ländern auch schon fließen. Aber nichtsdestotrotz stehen die Studierendenwerke hier wirtschaftlich vor enormen Herausforderungen.

Aber zunächst zur Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, für Studierende in pandemiebedingter Notlage.

Noch einmal ganz kurz die Zahlen für die erste Phase, Juni bis September 2020:

  • 244.000 Anträge, 155.000 Zusagen, 68 Millionen Euro Zuschuss ausgeschüttet

64% der Anträge konnte positiv entsprochen werden, 36% mussten abgelehnt werden. Bei rund 100.000 Anträgen haben die Studierendenwerke bei den Studierenden nachgefragt!

In 30% der Fälle ging die Förderung an ausländische Studierende.

Bei denjenigen Studierenden, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, ist die Überbrückungshilfe angekommen – und sie kommt weiter an.

Die Überbrückungshilfe wird ja seit November 2020 fortgesetzt bis März 2021.

Man darf diese Maßnahme des BMBF nicht isoliert sehen; sie hatte nie den Anspruch, eine reguläre Studienfinanzierung zu ersetzen. Das sagt schon ihr Name: Überbrückungs-Hilfe.

Leider gilt bei mehr als der Hälfte der abgelehnten Anträge: Ablehnung, obwohl die Studierenden in einer Notlage sind – diese aber eben nicht pandemiebedingt ist.

Diese Studierenden sind in einer Notlage, aber nicht, weil sie wegen der Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, als Selbständige wegen der Pandemie weniger einnehmen oder wegen der Pandemie von ihren Eltern nicht mehr unterstützt werden.

Es gibt eine strukturelle Armut unter den Studierenden, die schon vor der Pandemie virulent war. Diese Studierenden sind in einer dauerhaft prekären Notlage.

An ihnen musste die Überbrückungshilfe notwendigerweise vorbeigehen; diesen Studierenden konnten wir nicht helfen.

Für sie brauchen wir dringend eine strukturelle Reform der Studienfinanzierung.

Damit komme ich zu meinem zweiten Punkt: BAföG

Das BAföG wird kommendes Jahr 50 Jahre alt. Das ist schön.

Weniger schön ist: Immer weniger Studierende erhalten BAföG; die Schere zwischen der Zahl der Studierenden und der Zahl der Geförderten geht immer weiter auseinander.

Es reicht nicht, in unregelmäßigen Abständen die BAföG-Fördersätze und -Elternfreibeträge.

Wir brauchen dringend eine umfassende strukturelle Reform.

Es muss endlich stärker an die Studien- und Lebensrealität der Studierenden angepasst werden.

Weniger als 40% der Studierenden schließen ihr Studium in der Regelstudienzeit ab; 60% benötigen im Durchschnitt zwei Semester länger.

Warum also nicht die BAföG-Förderungshöchstdauer von der Regelstudienzeit entkoppeln und um zwei Semester verlängern?

Das BAföG muss insbesondere wieder Studierende und Familien aus der unteren Mittelschicht erreichen.

Oder, wie es die Bundesbildungsministerin, Frau Karliczek, als Ziel formuliert hat: Das BAföG muss, Zitat, die „Mitte der Gesellschaft stärken“ – Zitat-Ende.

Das tut es derzeit nicht. Unsere Forderungen sind:

  • anstelle der zum Herbst 2021 geplanten Erhöhung der BAföG-Elternfreibeträge um 6% bereits jetzt eine Erhöhung um 15%
  • BAföG-Fördersätze auf ein existenzsicherndes Niveau
  • perspektivisch die Rückkehr zu einem Vollzuschuss
  • das BAföG-Gesetz und die BAföG-Verordnungen entbürokratisieren
  • das BAföG bundesweit einheitlich digitalisieren, vom Antrag über den Bescheid bis zur Akte

Und ganz wichtig:

  • Für Krisensituationen wie die aktuelle Pandemie muss ins BAföG ein genereller Öffnungsmechanismus integriert werden.

Wir können uns nicht von Überbrückungshilfe zu Überbrückungshilfe hangeln.

Das BAföG ist das vorhandene, seit bald 50 Jahren bewährte Instrument der staatlichen Studienfinanzierung.

Das BAföG muss im Interesse aller Studierenden pandemie-fest gemacht werden!

In einer zukünftigen Krise muss das BAföG als Not- oder Krisen-BAföG für alle Studierenden geöffnet werden.

Nicht nur mit der Überbrückungshilfe haben die Studierendenwerke ihre Systemrelevanz in dieser Pandemie unter Beweis gestellt!

Sie bilden die soziale Infrastruktur des deutschen Hochschulsystems – und die muss dringend ausgebaut und gestärkt werden, erst recht wegen der Pandemie.

Die Pandemie verschärft den Investitionsstau bei der sozialen Infrastruktur!

Die Wohnheim- und Mensakapazitäten der Studierendenwerke müssen nunmehr nicht nur ausgebaut und saniert werden, sie müssen pandemiebedingt nun auch technisch und baulich nach- und umgerüstet werden.

Unser Finanzbedarf für die Wohnheime der Studierendenwerke:

  • Für Neubau, Sanierung, neue bauliche Hygienestandards und eine flächendeckende digitale Ausstattung ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro notwendig.
     
  • 1,9 Milliarden Euro davon fordern die Studierendenwerke als Bund-Länder-Zuschüsse über eben einen Hochschulsozialpakt; mehr als die Hälfte würden sie aus Eigenmitteln stemmen.
  • Hochschulgastronomie: Den Finanzbedarf für die Sanierung, Modernisierung sowie pandemiebedingte technische und bauliche Nachrüstung der Mensakapazitäten veranschlagen wir rund 1,6 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026; diese Summe benötigen wir als Vollzuschuss

Auch um ihre bisherigen Nachhaltigkeits-Anstrengungen intensivieren und die politischen Ziele des Klimapakets unterstützen zu können, fordern die Studenten- und Studierendenwerke Bund-Länder-Mittel.

Bis zum Jahr 2030 fließen über die großen Bund-Länder-Programme rund 160 Milliarden Euro in Wissenschaft, Forschung und Hochschulen.

Das ist eine immens wichtige Zukunftsinvestition. Das anerkennen und würdigen wir als Deutsches Studentenwerk ausdrücklich.

Nun muss genauso intensiv und zukunftsorientiert in die soziale Infrastruktur investiert werden.

Eine gemeinsame Bund-Länder-Anstrengung ist dringender denn je.

Das gilt wegen der Pandemie, in der Pandemie – und erst recht in einer Zeit nach der Pandemie.