04.12.2013

Hochschulpolitik

Keine Zuschusskürzung für die Studentenwerke in Sachsen-Anhalt!

Die geplanten Kürzungen des Landeszuschusses führen zu erheblichen finanziellen Belastungen der Studierenden. Sie stellen den Rückzug des Landes aus seiner sozialen Verantwortung gegenüber seinen Studierenden dar.

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Die 74. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) 

  • fordert die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt eindringlich auf, die geplante Kürzung des Landeszuschusses in 2014 um 50 v. H. und die Streichung des Landeszuschusses ab 2015 der Studentenwerke zurückzunehmen, da diese den Rückzug des Landes aus seiner sozialen Verantwortung gegenüber seinen Studierenden darstellen und zu erheblichen finanziellen Belastungen der Studierenden führen würde. Zur Planungssicherheit ist nach Auslauf der Leistungsvereinbarung in 2014 eine Leistungsvereinbarung für mindestens drei Jahre zu schließen, um den Globalzuschuss zu vereinbaren. 
     
  • weist darauf hin, dass das Land Sachsen-Anhalt mit der gesetzlichen Aufgabenzuweisung an die Studentenwerke im Rahmen seiner staatlichen Fürsorgepflicht für seine Landesanstalten auch die Gewähr für die Aufgabenerfüllung und damit für eine ausreichende Finanzierung trägt.

Begründung:

 

Die CDU/SPD-geführte Landesregierung Sachsen-Anhalts plant umfangreiche Sparmaßnahmen in der Hochschulbildung. Der Etat für die Hochschulen des Landes soll um 50 Millionen Euro gekürzt werden. Gegen diese Sparpolitik, die einem Austritt Sachsen-Anhalts aus dem gemeinsamen Bund-Länder-Hochschulpakt gleichkommt, haben sich zuletzt die Landesrektorenkonferenz wie auch der Deutsche Hochschulverband (DHV) ausgesprochen. 

 

Der Haushaltsentwurf des Landes für 2014 sieht vor, die bisherigen Zuschüsse an die Stu-dentenwerke (bisher: 4,5 Mio. € p.a.) auf 2,1 Mio. € insgesamt zu kürzen. Damit trüge das Land nur noch mit 6% zur Finanzierung seiner Studentenwerke bei. Ab 2015 ist die komplette Streichung der Zuschüsse in Aussicht gestellt.

 

Aus Sicht der Studentenwerke ist eine solche Kürzung des Landeszuschusses der Studentenwerke nicht hinnehmbar und spricht einer jeden sozialen Bildungs- und Hochschulpolitik Hohn. Damit Studierende ihr Studium erfolgreich absolvieren können, benötigen sie eine gute soziale Infrastruktur. Diese umfasst neben preisgünstigem Wohnraum und hochschulnaher Verpflegung, eine solide Studienfinanzierung, Beratung und Kinderbetreuung.

 

Die Studierquote und die Studierendenzahlen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und werden auf hohem Niveau verbleiben. Damit steigen gegenüber allen Studentenwerken die Leistungserwartungen. Damit sind im Gegensatz zu einer Kürzung bzw. einem vollständigen Abbau der Zuschüsse wie in manchen anderen Ländern Zuschusssteigerungen erforderlich. Darüber hinaus benötigen die Studentenwerke Planungssicherheit durch den Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Studentenwerken, die eine Laufzeit von mindestens drei Jahren hat.

 

Die gesetzliche Aufgabenerfüllung der Studentenwerke und die Fürsorgepflicht des Landes Sachsen-Anhalt für seine Landesanstalten erfordern zwingend eine ausreichende finanzielle Ausstattung. 

 

 

74. ordentliche Mitgliederversammlung

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 3./4.12.2013