04.12.2014

Hochschulpakt für soziale Infrastruktur dringend erforderlich!

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) bekräftigt erneut die Forderung einen gemeinsamen Hochschulpakt zur Förderung der sozialen Infrastruktur aufzulegen.

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Die 75. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) bekräftigt erneut ihre Forderung an Bund und Länder, ergänzend zu den Hochschulpakten für die Hochschulen endlich auch einen gemeinsamen Hochschulpakt zur Förderung der sozialen Infrastruktur aufzulegen.

Aufgrund der seit 2008 stark gestiegenen und dauerhaft hohen Studierendenzahlen sowie der 2013 von den Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern beschlossenen Internationalisierungsziele wird die Nachfrage nach Service- und Beratungsangeboten für die Studierenden auch künftig hoch bleiben. Erforderlich sind daher:

  • ein Förderprogramm mit Zuschüssen zur Schaffung von - an der Wohnkostenpauschale des BAföG orientierten - preisgünstigen und studiengerechten Wohnheimplätzen. Unter Berücksichtigung der in den Bundesländern bereits umgesetzten bzw. geplanten Baumaßnahmen besteht ein aktueller  Bedarf für die Schaffung von rd. 25.000 zusätzlichen Plätzen,
  • darüber hinaus Fördermaßnahmen für die Erhaltung (Sanierung) von preisgünstigem Wohnraum für Studierende.
  • darüber hinaus die kostenfreie Zurverfügungstellung von Grundstücken für die Bebauung mit Studierendenwohnheimen
  •  Investitionszuschüsse in Höhe von 200 Millionen Euro jährlich für dringend erforderliche zusätzliche Kapazitäten in der Hochschulgastronomie sowie für die Sanierung und Modernisierung vorhandener Mensen und Cafeterien
  • Investitionszuschüsse für den regional erforderlichen Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder studentischer Eltern
  • Fördermittel für die Anpassung der Beratungsangebote der Studentenwerke an den steigenden Bedarf; hier sind mindestens 120 zusätzliche Beraterinnen und Berater erforderlich.

Begründung:

Die sozialen Rahmenbedingungen für ein Studium sind in den vergangenen Jahren schwieriger geworden:

So sind die Studierendenzahlen in fünf Jahren um fast 30 Prozent auf jetzt 2,6 Millionen gestiegen; das Angebot an öffentlich geförderten Wohnheimplätzen dagegen um gerade einmal um vier Prozent.

Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat im Jahr 2014 ihre Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Studienanfängerzahlen weiter erhöht. Daher sind auch in den nächsten Jahren sehr hohe Studierendenzahlen zu erwarten.

Bund und Länder haben im April vergangenen Jahres in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Strategie zur Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems verabschiedet, die einen deutlichen Anstieg der Zahl der ausländischen Studierenden um dauerhaft rund 100.000 bis zum Jahr 2020 vorsieht.

Bund und Länder haben auf die Ausweitung der Studierendenzahlen in gemeinsamer Verantwortung bei der Finanzierung der Hochschulkapazitäten reagiert.

Die Hochschulpakte sind ein gutes Beispiel für das erfolgreiche Zusammenwirken. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks hat diese gemeinsamen Anstrengungen mehrfach gewürdigt.

Der genauso notwendige entsprechende Ausbau der sozialen Infrastruktur des Studiums durch ein gemeinsames Förderprogramm ist dagegen bisher unterblieben.

Mehrere Länder haben mit Landesförderprogrammen den Ausbau der sozialen Infrastruktur vorangetrieben. Dieses weiß die Mitgliederversammlung ausdrücklich zu schätzen. Einige Länder haben hierfür jedoch offenkundig keine ausreichenden Ressourcen. Insgesamt reichen die bisherigen Anstrengungen der Länder nicht aus. Es bedarf daher auch eines Bund-Länder-Hochschulpakts für die soziale Infrastruktur.

Zum Wohnbedarf

Legt man die aktuelle Nachfragesituation und den zusätzlichen Bedarf durch die Internationalisierungsstrategie zugrunde, werden abzgl. der bereits über Länderprogramme realisierten bzw. geplanten Plätze rund 25.000 weitere bezahlbare und studiengerechte Wohnplätze benötigt.

In einer Reihe von Bundesländern gibt es erfreulicherweise Förderprogramme. So wurden hierdurch seit 2010 immerhin gut 10.000 Plätze geschaffen und etwa 11.000 Plätze sind im Bau oder in konkreter Planung. Die Maßnahmen beschränken sich aber leider nur auf einen Teil der Länder, der Bedarf ist hingegen flächendeckend gestiegen.

Zudem reichen die geplanten Maßnahmen insgesamt bei Weitem nicht aus, um den Bedarf decken zu können. An vielen Standorten gibt es darüber hinaus Sanierungsbedarf. Der Erhalt dieser Plätze als bezahlbaren Wohnraum erfordert ebenfalls eine ausreichende Förderung. Erforderlich wäre daher ein Bund-Länder-Programm mit folgenden Merkmalen:

  • Neubau, Umbauten und Sanierung sollten ermöglicht werden, die Schwerpunktsetzung muss nach den landes- und ortspezifischen Bedarfen erfolgen.
  • Durch ausreichende Zuschüsse pro Wohnplatz muss sichergestellt werden, dass bezahlbarer Wohnraum erhalten und geschaffen wird. Orientieren muss sich die Förderung dabei an der Einkommenssituation derjenigen Studierenden, die nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks dem Viertel der Studierenden mit den niedrigsten Einnahmen angehören.
  • Grundlage der Aufteilung könnten die Verwaltungsvereinbarungen der Förderprogramme aus den 1990er Jahren sein. Plätze, die aus Landesfördermitteln bereits geschaffen werden, sollten in einem Bund-Länder-Förderprogramm bei der Aufteilung der Mittel beiziehungsweise bei der Bemessung der Länderfinanzierungsanteile berücksichtigt werden.

Legt man die bayerische Förderung von 32.000 Euro pro Platz als Maßstab zugrunde, läge das Fördervolumen für Neubaumaßnahmen für die genannten 25.000 zusätzlich benötigten Plätze bei 800 Mio. €. 

Die Studentenwerke haben beim Konjunkturpaket eindrucksvoll gezeigt, dass sie in der Lage sind, Baumaßnahmen zügig und effizient umzusetzen, wenn die notwendigen finanziellen Ressourcen für sie bereitgestellt werden.

Zu den Hochschulgastronomieeinrichtungen

Der weitere Aus- und Umbau der hochschulgastronomischen Einrichtungen der Studentenwerke ist wegen der deutlich gestiegenen Studierendenzahlen, aber auch wegen der stärkeren Verdichtung und „Verschulung“ in den neuen Studiengängen weiterhin dringend geboten. Der Finanzbedarf für Investitionen liegt bei rund 200 Millionen Euro; hinzu kommt ein jährlich höherer Personalbedarf in Höhe von circa zehn Prozent der derzeitigen Personalaufwendungen.

Zu den Kinderbetreuungsangeboten

Trotz intensiver Ausbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren ist an vielen Hochschulen noch keine Bedarfsdeckung erreicht worden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden rund 8.500 Kita-Plätzen der Studentenwerke sind mindestens 2.000 weitere Plätze erforderlich. Erweiterte und flexibilisierte Öffnungszeiten in der Regelbetreuung sowie die flexible Kurzzeitbetreuung sind weitere Erfordernisse bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Studierende mit Kind, die bisher jedoch nicht öffentlich gefördert werden.

Bund und Länder sind aufgefordert, Finanzierungsmöglichkeiten – sowohl für Investitionen als auch für den Betrieb dieser Angebote – zu schaffen. Der Kinderbetreuungsbedarf ausländischer Studierender ist deutlich höher als bei deutschen Studierenden mit Kind: Elf Prozent der internationalen Studierenden sind Eltern, gegenüber fünf Prozent der deutschen Studierenden. Die interkulturellen Fortbildungsmöglichkeiten des Kita-Personals müssen ebenfalls erheblich gesteigert werden.

Zu den Beratungsangeboten

Die Beratungsangebote sind ein weiterer wesentlicher Baustein zur Sicherstellung des Studienerfolgs. Dieses gilt für alle Beratungsbereiche, angefangen bei der Studienberatung der Hochschulen bis hin zu Studienfinanzierungs-, Sozial- und psychosozialen Beratungsangeboten der Studentenwerke.

Der zusätzliche Bedarf bei den Studentenwerken besteht besonders im Personalbereich: Eine personelle Aufstockung um mindestens fünfzig Prozent bis 2017 in allen Beratungsbereichen ist dringend geboten; dieses entspricht 120 zusätzlichen Beraterinnen und Beratern.

Hinzu kommt aufgrund der aktuellen Entwicklung der Ausbau des Integrations- und Informationsangebots zur Internationalisierung. Die bestehenden Angebote der Studentenwerke für ausländische Studierende wurden bislang oftmals auf Basis einer zeitlich befristeten und auslaufenden Projektfinanzierung realisiert (Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes wie STIBET, PROFIS, PROFIN).

Bund und Länder sind gefordert, hier eine dauerhafte Finanzierung zu schaffen, die den tatsächlichen Anforderungen gerecht wird.