04.12.2014

Frei werdende BAföG-Ländermittel müssen in die Soziale Infrastruktur fließen!

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert die frei werdenden, ehemals für das BAföG vorgesehenen Ländermittel in Höhe von rund 1,17 Milliarden Euro vollständig für die soziale und wirtschaftliche Versorgung der Studierenden durch die Studentenwerke zu nutzen.

/fileadmin

 

 

Die 75. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW)

  • würdigt die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund ab dem Jahr 2015 die Finanzierung des BAföG zu 100 Prozent übernimmt, dahingehend, dass damit die aktuelle sowie jede künftige Bundesregierung die volle Verantwortung für das BAföG zum Wohle der Studierenden trägt und diesen Gestaltungsspielraum nutzen sollte, um das BAföG regelmäßig zu erhöhen und noch stärker an die Lebenswirklichkeit der Studierenden anzupassen.
  • fordert die 16 Bundesländer mit Nachdruck auf, die dadurch bei ihnen frei werdenden, ehemals für das BAföG vorgesehenen Ländermittel in Höhe von rund 1,17 Milliarden Euro vollständig für die soziale und wirtschaftliche Versorgung der Studierenden durch die Studentenwerke zu nutzen.

Begründung:

Bisher finanzieren die Bundesländer das BAföG zu 35 Prozent. Diese Ländermittel – rund 1,17 Milliarden Euro im Jahr für alle Bundesländer – kommen damit der unmittelbaren Förderung der Studierenden in den jeweiligen Bundesländern zugute; es ist der Länderanteil an der direkten finanziellen Förderung von Studierenden, die sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Lage ein Hochschulstudium sonst nicht leisten könnten.

Diese politisch gewollte und vorgegebene Zweckbindung der Mittel muss wenigstens der Grundintention nach beibehalten werden. Die frei werdenden BAföG-Mittel der Bundesländer müssen in die mittelbare, indirekte Förderung aller Studierenden fließen, indem sie zweckgebunden den Studentenwerken zur Verfügung gestellt werden. Dies würde den Studentenwerken ermöglichen, ihren gesetzlichen Auftrag der sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden noch besser zu erfüllen. Die Studentenwerke können damit dringend benötigte zusätzliche, bezahlbare Wohnheimplätze für Studierende schaffen, ihre Mensa- und Beratungskapazitäten ausbauen oder weitere für den Studienerfolg relevante Service- und Beratungsangebote anbieten.

Die Länder ziehen sich seit mehr als zwei Jahrzehnten kontinuierlich aus der Finanzierung der Studentenwerke zurück. Die Länderzuschüsse und Finanzhilfen machen inzwischen weniger als ein Zehntel der Gesamteinnahmen der Studentenwerke aus – zum Vergleich: In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch bei rund einem Viertel.

Den Ländern bietet sich nun die Gelegenheit, mit den frei werdenden BAföG-Mitteln ihre Studentenwerke finanziell wieder stärker zu unterstützen und damit der mit diesen Geldern intendierten Zweckbindung für die soziale und wirtschaftliche Förderung der Studierenden gerecht zu werden.