04.12.2013

Internationales

ERASMUS+ – Mobilitätstipendien für alle Studierende

Die 74. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) begrüßt grundsätzlich das neue europäische Bildungsprogramm ERASMUS+, fordert aber zugleich den Rat der Europäischen Union – und somit die Bundesregierung – sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Europäische Kommission auf, bei der Mobilitätsförderung Master-Studierende gleich – und nicht schlechter – zu stellen.

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Begründung: 

 

Als Nachfolge für die im Dezember 2013 endenden europäischen Bildungsprogramme – und damit auch für das bisherige ERASMUS-Programm – haben die EU-Mitgliedsstaaten, das europäische Parlament sowie die Europäische Kommission den Weg für das neue EU-Bildungsprogramm ERASMUS+ geebnet. Darin werden alle bisherigen Programme „unter einem Hut“ zusammengefasst.

Hierfür steht in den nächsten sieben Jahren ein Finanzrahmen von rund 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung, sodass sich der Bildungsetat der Europäischen Union um etwa 40 Prozent erhöht. Dadurch können EU-weit mehr als vier Millionen Menschen ihren Ausbildungsweg im Ausland absolvieren, fast doppelt so viele wie bisher – dies wird ausdrücklich begrüßt!

 

Durch Erasmus+

  • können Studierende für ein Teilstudium während des Bachelor- und (kumulativ) während des Masterstudiums für einen bis max. einjährigen Studien- oder Praktikums-Auslandsaufenthalt in Programmstaaten ein Stipendium (geschenkt) erhalten.
  • können für gemeinsame Masterabschlüsse, die Studierende an mindestens zwei Hochschulen in Programmstaaten studieren, Studierende ebenfalls ein Stipendium (geschenkt) erhalten.
  • können nun neu Studierende für einen kompletten Masterstudiengang in der EU (ein- oder zweijährig) nur einen Studienkredit (mit Zins zurückzuzahlen) erhalten. 

Auch wenn der Masterstudiengang innerhalb der EU nur ein Jahr dauert, können Studierende ausschließlich den Studienkredit erhalten, da das Kriterium „vollständiges Studium“ erfüllt ist. Bei einem zweijährigen – vollständig im Ausland absolvierten - Masterstudiengang ist eine Splittung in ein Jahr Stipendium und ein Jahr Studienkredit nicht möglich. 

Gegenüber dem Teilstudium im Ausland bzw. den gemeinsamen Masterabschlüssen – als Stipendium – wird hier auf die ungünstigere Förderungsart in Form eines Kredits verwiesen. 

Damit erweist sich das Programm bezüglich der Gleichbehandlung als dringend nachbesse-rungsbedürftig. 

 

Mit der neuen (teilweisen) Kreditausfallbürgschaft sollen Banken ermutigt werden, zinsgünstige und verbraucherfreundliche Studienkredite an Masterstudierende in Programmstaaten zu offerieren. Es handelt sich damit um eine Bankenförderung, um mittelbar eine Studienfinanzierungsmöglichkeit auf Kreditbasis zu schaffen, während sie mit den beiden anderen – als Stipendien gewährte – Studienfinanzierungsmöglichkeiten konkurriert.

 

Kredite eignen sich nicht zur bedarfsdeckenden Finanzierung eines Studiums, auch nicht im Ausland. 

Da sich das Auslandsstudium vermehrt in die Master-Phase verlagert, droht einer Vielzahl von Hochschulabsolventen, insbesondere in der Phase des Berufseinstiegs und der Familiengründung, das Risiko einer Überschuldung. Das neue Programm wirkt insoweit stark selektiv; vor allem Studierende aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Schichten werden ausgeschlossen.

Auch die Mitnahmefähigkeit von BAföG-Leistungen innerhalb der Europäischen Union (und der Schweiz) schafft keinen Ausgleich: Da das BAföG bereits zur Hälfte als Darlehen gewährt wird und zurückgezahlt werden muss, erhöht ein zusätzlicher Kredit die Verschuldung und wirkt als weitere Barriere für einen Auslandsaufenthalt. 

Eine Mobilitätssteigerung kann nur erreicht werden, wenn ein Auslandsstudium keine finanzielle Hürde darstellt – „billige“ Darlehen sind nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“!

 

Zudem wirkt der Aufbau einer Rückzahlungs- und Kreditbürgschafts-Bürokratie der Verwaltungsvereinfachung entgegen.

 

 

74. ordentliche Mitgliederversammlung

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 3./4.12.2013