Leistungen für behinderte Menschen im Beruf

Wer als Arbeitgeber*in schwerbehinderte Menschen beschäftigt und ausbildet, kann finanzielle Unterstützungen erhalten. Die Integrationsämter bieten kompetente Beratung und Begleitung.

Bei der Einstellung von beeiträchtigten Arbeitnehmer*innen kann der Arbeitgeber verschiedene finanzielle Unterstützungen erhalten. Dazu gehören Eingliederungszuschüsse oder die Finanzierung einer Probebeschäftigung. Es werden außerdem technische Arbeitshilfen, wie beispielsweise große Bildschirme, Braille-Lesegeräte für den Computer oder ein speziell ausgestatteter Bürostuhl bezahlt. Ist ein Auto mit Zusatzausstattung erforderlich, wird die Anschaffung ebenfalls finanziert.

Zuständig für die Finanzierung der beeinträchtigungsgerechten Erstausstattungen des Arbeitsplatzes ist die Arbeitsagentur. Dagegen übernehmen die Integrationsämter die Kosten für die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, wozu beispielsweise die Arbeitsassistenz gehört.

Eine aktuelle Übersicht über finanzielle und technische Hilfen und über Beratungs- und Informationsangebote zur Eingliederung behinderter Menschen in den Beruf und die zuständigen Kostenträger ist auf den Internetseiten der Integrationsämter zu finden.

Hochschulabsolvent*innen sollten als "Expert*innen in eigener Sache" möglichst gut über die Fördermöglichkeiten Bescheid wissen.

Tipp: Der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker*innen der ZAV unterstützt den Arbeitgeber bei der passgenauen Besetzung von Stellen mit schwerbehinderten Menschen, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind.

Berufseinstieg mit Beeinträchtigungen: Beratung, Bewerbung und Vermittlung

Für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten stellen sich beim Übergang in den Beruf oft zusätzliche Fragen.

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