Satzung und Aufgaben

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) ist der freiwillige Zusammenschluss der 57 Studierendenwerke in der Bundesrepublik Deutschland. Diese erfüllen öffentliche Aufgaben der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an deutschen Hochschulen

 

Die Studierendenwerke leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von Chancengleichheit. Im Zusammenwirken mit Hochschulen und Hochschulstädten tragen sie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Hochschulstudium bei und gestalten den Lebensraum Hochschule wesentlich mit.

Nur durch preiswerte Verpflegung, ausreichend und bezahlbaren Wohnraum, Beratungsangebote, Kinderbetreuung sowie kulturelle und finanzielle Förderung ist ein erfolgreiches Studium, unabhängig von der sozialen Herkunft, möglich.

Die Studierendenwerke arbeiten selbstständig und unabhängig voneinander.

Als Verband berät und fördert das Deutsche Studierendenwerk seine Mitglieder, indem es insbesondere:

  • die sozialen Interessen der Studierenden und die Interessen der Studierendenwerke gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit sowie den Spitzenverbänden von Hochschulen und Wissenschaft vertritt,
  • eine enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen mit den gleichen Zielen pflegt,
  • seine Expertise in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbringt,
  • Weiterbildungen organisiert und die Studierendenwerke zu Themen ihrer täglichen Arbeit berät.

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