Assistenzhunde

Neben Blindenführhunden gibt es Assistenzhunde, die Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen als Mobilitäts-, Signal-, Warn- oder PSB-Hunde in vielfältiger Weise unterstützen. Seit 2021 ist Assistenzhunde-Teams der Zugang zu Anlagen und Einrichtungen, die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglich sind, zu gestatten. Das gilt grundsätzlich auch für Hochschulen und Studierendenwerke. Ausnahmeregelungen, z.B. wegen der Pflicht zur Einhaltung hoher Hygienestandards, sind nur sehr selten möglich und müssen ggf. ausführlich begründet werden.

Für Studierende mit Beeinträchtigungen können sich gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten durch Nutzung von Assistenzhunden deutlich erhöhen.

An Assistenzhunde und ihre Halter:innen werden allerdings hohe Anforderungen gestellt. Die Assistenzhundeverordnung wurde am 19.12.2022 verabschiedet und tritt am 1. März 2023 in Kraft.Assistenzhunde erhalten künftig Zutritt zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Dies ist eine der Neuregelungen des Teilhabebestärkungsgesetzes, das am 01. Juli 2021 in Kraft getreten ist.