Recht, Politik und Daten

Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu bekannt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten umfassend zu realisieren.

Das Recht auf inklusive Bildung einschließlich einer inklusiven Hochschulbildung ist eine der zentralen Forderungen dieser internationalen Konvention. Chancengleiche Teilhabe und Diskriminierungsschutz behinderter Menschen sind mittlerweile auch national vielfach gesetzlich verankert: zum Beispiel im Grundgesetz, im Hochschulrahmengesetz und den Landeshochschulgesetzen sowie den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern (siehe auch Recht).

Die Bundesländer verfügen neben der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen über zusätzliche Möglichkeiten der Förderung einer inklusiven Hochschule, z.B. durch die Nutzung der Instrumente der Hochschulsteuerung oder direkte Förderungen von Projekten oder Netzwerken für eine inklusive Hochschule (siehe auch Bundesländer im Überblick).

Datenerhebungen wie die "Sozialerhebung" oder die Erhebung "beeinträchtigt studieren" zeigen auf, wie weit das Recht auf eine inklusive Hochschulbildung umgesetzt wurde und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht (siehe auch Daten).

 

Gesetzliche Grundlagen

Behinderungsbegriff - Barrierefreiheit - Angemessene Vorkehrungen: chancengerechte Teilhabe von Studierenden ist vielfältig rechtlich verankert

Weiterlesen...

Bundesländer im Überblick

Wie setzen die Bundesländer das Recht Studierender mit Beeinträchtigungen auf chancengleiche Teilhabe an der Hochschulbildung um? Wie fördern sie das Engagement der Hochschule?

Weiterlesen...

Daten

Wie viele Studierende haben eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit. Wer gehört zu dieser Gruppe? Wie wirken sich die jeweiligen Beeinträchtigungen im Studium aus?

Weiterlesen...

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64