Pflege und Assistenz

Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die einen Pflegebedarf haben, müssen neben dem Studium die Organisation von Pflege und Assistenz für den Alltagsbereich bewältigen. Abhängig davon, wie selbständig die Studierenden in diesem Bereich agieren wollen, unterscheidet sich die Art, in der Studierende ihre Hilfen organisieren. Unter dem Stichworte "Selbstbestimmt leben" geht es dabei um:

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Finanzierung der Pflege und der persönlichen Assistenz im Alltagsbereich wird durch Zahlung von Pflegegeld und Organisation von Pflegesachleistungen nach verschiedenen Gesetzen sichergestellt. Die Leistungen der sozialen oder privaten Pflegeversicherung, der Unfallversicherung oder Ansprüche gemäß Bundesversorgungsgesetz sind vorrangig.
Leistungen der Pflegeversicherung

Landespflege- und Landesblindengeld

Unabhängig von den Leistungen der Pflegeversicherung haben Menschen mit Behinderungen in einigen Bundesländern und unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach Landespflege- bzw. Landesblindengeldgesetzen.
Landespflege- und Landesblindengeld

"Hilfe zur Pflege" nach SGB XII

Gibt es einen täglichen Pflegebedarf, der nicht oder nicht vollständig von der Pflegeversicherung (§ 13 SGB XI), der Unfallversicherung (§ 44 SGB VII) oder gemäß des Bundesversorgungsgesetzes (§ 35 BVG) gedeckt wird, kann u. U. – wenn eigenes Einkommen oder Vermögen ebenfalls nicht ausreichen – „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII bezogen werden. Diese ergänzenden Leistungen der Sozialhilfe sind wie immer nachrangig.
"Hilfe zur Pflege" nach SGB XII

Blindenhilfe nach § 72 SGB XII

Studierende erhalten Blindenhilfe nach § 72 SGB XII i. d. R. nicht, da gleichartige Leistungennach den Landespflege- bzw. Landesblindengeldgesetzen vorgehen. Wenn das Landesblindengeld allerdings niedrigerals die Blindenhilfe nach SGB XII ist, kann der Differenzbetrag über die Blindenhilfe beantragt werden, sofern die Voraussetzungen für den Bezugvon Sozialhilfe gegeben sind.

Organisation von Assistenz und Pflege

Wenn Studierende für die Organisation des Alltags auf Assistenz und Pflege angewiesensind, können sie dafür professionelle Dienste in Anspruch nehmen oder die notwendigen Assistenzleistungen selbst organisieren.
Organisation von Assistenz und Pflege