01.12.2011

Weiterentwicklung des BAföG

Die 72. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks stellt fest: Das BAföG ist seit 40 Jahren das erfolgreiche sozialstaatliche Instrument der Studienfinanzierung. Die bei seiner Verabschiedung im Deutschen Bundestag parteiübergreifend getragenen Ziele „Sicherung der Chancengerechtigkeit" und „Aktivierung der Bildungsreserven auch aus einkommensschwächeren Elternhäusern" gelten heute und auch künftig.

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Die 72. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert Bund und Länder daher auf, das BAföG als zentrales und vorrangiges Finanzierungselement weiterzuentwickeln  und

1. Planungssicherheit durch eine staatliche Studienfinanzierung als Breitenförderung zu gewährleisten.

Dazu ist die staatliche Studienfinanzierung in ausreichender Höhe und Dauer so zu gestalten, dass

  • sie altersunabhängig gewährt wird,
  • sie über eine wesentliche Anhebung der Freibeträge alle diejenigen in die Förderung einbezieht, deren  Eltern aufgrund zu geringer Einkommen nur unzureichend den Lebensunterhalt finanzieren können,
  • insofern die Studienfinanzierung über Studienkredite bzw. studentische Erwerbstätigkeit möglichst gering gehalten wird,
  • eine regelmäßige, gesetzlich festgeschriebene Anpassung an die Einkommens- und Preisentwicklung erfolgt,
  • sie unterschiedliche Lebenssituationen wie Studieren mit Kindern, Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Pflege von Angehörigen und Lebenspartnern, ehrenamtliches Engagement und
  • unterschiedl iche Ausbildungssituationen wie Studienabschluss, Auslandsausbildung, durchgängige Förderung bei Modularisierung der Bildung in gestufte Studienabschlüsse mit dazwischenl iegenden Phasen - gleich ob Berufstätigkeit oder Übergangszeiten  berücksichtigt,
  • sie für Auszubildende mit Migrationshintergrund deutlich verbessert wird,
  • sie sich verändernden Berufsbildern Rechnung trägt und
  • über eine durchgängige Flexibilisierung beispielsweise die Förderung von Teilzeitstudiengängen oder dualen Studiengängen in besonderen Lebenslagen zulässt.

Darüber hinaus sind als unabdingbare Voraussetzungen  für eine zeitnahe Förderung der Studierenden

•der Vollzug  des  BAföG  und die entsprechende  Beratung ausreichend  zu finanzieren und

•die personelle und sachliche Ausstattung  der Studentenwerke  analog den quantitativ und qualitativ gestiegenen Anforderungen  anzupassen.

 

2. Frühzeitig über Studienfinanzierungsmöglichkeiten zu informieren und das BAföG für alle Seiten (Schülerinnen und Schüler, Studierwillige, Studierende, Eltern, Verwaltung und Judikative) anwenderfreundlich zu gestalten.

Entsprechend den Empfehlungen des Normenkontrollrats muss das BAföG dazu

  • einfach, transparent  und bürgerfreundlich gestaltet werden und
  • unbürokratische Lösungen ermöglichen (zum Beispiel durch Härtefallregelungen).

Ferner ist

  • eine vollständige Antragstellung  im Wege des Online-Verfahrens zu ermöglichen,
  • der Leistungsnachweis nach dem vierten  Semester wegen der kurzen Studiendauer der Bachelor-Studiengänge abzuschaffen,
  • der Vermögensanrechnungs-Freibetrag  zu erhöhen,
  • bei Fahrzeugen (PKW) ein Freibetrag von 7.500,- EUR zu berücksichtigen,
  • das geltende Erklärungsprinzip konsequent anzuwenden,
  • die Beschränkung der vorbehaltlichen BAföG-Leistungen bei nicht abschließend festgestellter Einkommenshöhe - und die damit einhergehende erforderliche spätere Vorbehaltsauflösung - weitgehend aufzuheben, insoweit der Vorbehalt von BAföG und nach Steuerrecht zu entkoppeln und
  • die Frist für die Einbeziehung der Eltern - trotz Zwangsmaßnahmen - bei der Vorausleistung von BAföG zu streichen.

3. Eine Europatauglichkeit - insbesondere die Kompatibilität mit dem Bologna­Prozess - sowie die Förderung internationaler Mobilität sicherzustellen.

Dazu

  • muss das „Auslands-BAföG" für ein gesamtes Auslandsstudium künftig in alle Bologna­Staaten mitnahmefähig sein und
  • ist die BAföG-Förderung für alle zulässigen Hochschulstudiengänge - inklusive Vorbereitungs- und Brückenkurse - sicherzustellen.

4. es zur Erhöhung von Chancengleichheit um weitere Maßnahmen zu ergänzen.

Hierzu ist

  • das „Schüler-BAföG" auch auf Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen (wie vor dem Jahr 1983) auszudehnen,
  • die Altersgrenze  für das  Kindergeld wieder  von 25 auf 27 Jahre  (wie vor dem Jahr 2007) anzuheben,
  • das Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr an die jungen Erwachsenen direkt zu zahlen,
  • die Information und Beratung über Studienfinanzierung,  insbesondere in den Schulen, sowie die dazu erforderliche Ausstattung der Studentenwerke auszubauen.

Begründung :

Der Rechtsanspruch auf BAföG-Leistungen hat in seiner 40-jährigen Geschichte  Millionen von Studierwilligen eine Studienperspektive gegeben und ein Studium überhaupt erst ermöglicht.

 

Die Ziele des BAföG, Chancengleichheit und Mobilisierung vorhandener Bildungsreserven, bleiben fortdauernde Aufgabe. Um diese Ziele auch in fernerer Zukunft realisieren zu können, muss das BAföG als zentrales und vorrangiges Finanzierungsinstrument weiterentwickelt werden. Dieses gilt nicht nur im Hinblick auf die derzeitigen Veränderungen im Hochschulsystem, die insbesondere mit dem Anpassungsprozess der auf breiter Basis eingeführten gestuften Studiengänge einhergehen. Eine prospektive Weiterentwicklung des Studienfinanzierungssystems muss darüber hinaus die jeweiligen neuen Förderbedarfe einbeziehen, die sich künftig aus den differenzierten Lebenslagen einer heterogeneren Studierendenschaft (zum Beispiel jüngere Studierende, aus der Berufstätigkeit kommende Erst- und Weiterbildungsstudierende, berufsbegleitend  Studierende) ergeben.

 

Grundsätzlich ruht die Finanzierung eines Studiums auf drei Säulen: Elternunterhalt, „Jobben" und BAföG. Alle anderen Finanzierungsmodelle ergänzen die Breitenförderung des BAföG, ersetzen sie jedoch nicht. So können Studienkredite nur in begrenztem Ausmaß für bestimmte Ausbildungsphasen und Lebenslagen sinnvoll sein, sonst beinhalten sie ein zu hohes Verschuldungsrisiko. Auch Stipendien bilden nur eine Ergänzung, zumal ihre Vergabe überwiegend an Leistungskriterien gebunden ist, die nur ein geringer Kreis der Studienberechtigten erfüllt.

 

Aus der 19. Sozialerhebung ist erkennbar, dass die Eltern in ihren Möglichkeiten, ihren Kindern das Studium zu finanzieren, an die Grenzen  ihrer  Leistungsfähigkeit  gelangen. Rund 200.000 studierende Kinder erhalten nur unzureichenden Elternunterhalt, und ein großer Teil der Studierenden, die einen KFW-Studienkredit, oft auch mit hohen monatlichen Darlehensbeträgen, aufgenommen haben, entstammt vorrangig einkommensschwächeren Elternhäusern. Auch ist der Anteil derjenigen erheblich gestiegen, die dauerhaft arbeiten, um ihr Studium finanzieren zu können.

 

Um daher die Risiken der Verschuldung und/oder eines durch unzureichende Studienfinanzierung und durch Erwerbstätigkeit bedingten Studienabbruchs zu reduzieren, ist das BAföG als zentrales Instrument der Studienfinanzierung nicht nur auszubauen, vielmehr bedarf es neben einer kräftigen Steigerung der Elternfreibeträge insbesondere einer gesetzlichen Verankerung der regelmäßigen Anpassung von Elternfreibeträgen und Bedarfssätzen.

 

 

 

72. ordentliche Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 30.11./1.12.2011