11.05.2015

Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Unaufgeforderte Stellungnahme zur BAföG-Entlastung in den Ländern

Unaufgeforderte Stellungnahme zur „Umsetzung der Qualifizierungsinitiative und Nutzung der BAföG-Entlastung in den Ländern" anlässlich des öffentlichen Fachgesprächs mit dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des 18. Deutschen Bundestags

am 20.5.2015

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Das Deutsche Studentenwerk (DSW) ist der Dachverband aller 58 Studentenwerke in Deutschland und nimmt außerdem satzungsgemäß sozialpolitische Belange der Studieren-den der Hochschulen wahr.

  1. Ausgangslage

Vor fast einem Jahr verständigten sich am 26.5.2014 Koalitionsvertreter von Bund und Ländern (Auszug):[1]

4. Der Bund übernimmt die Finanzierung des BAföG (für Schüler und Studierende) vollständig und auf Dauer ab 1. Januar 2015. Die Entlastungswirkung der Länder beträgt 1,17 Mrd. Euro (brutto) pro Jahr.

Die finanziellen Mittel für das BAföG teilen sich auf in Darlehen und Zuschüsse. Die Rückflüsse der vor dem 1. Januar 2015 gewährten Darlehensanteile werden – verteilt nach den bisherigen Schlüsseln – an die Länder zurückgeführt.

Die Länder werden die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden.

Die Koalition strebt in dieser Legislaturperiode eine Novelle des BAföG zum Wintersemester 2016/17 an.

Bei der Präsentation war man sich zwar einig, dass die Verwendung der frei werdenden BAföG-Mittel nicht justiziabel sei. Die Mittelverwendung war dann auch Thema in der Plenardebatte des Deutschen Bundestags über den Einzelplan 30 (Haushalt Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF) am 26. Juni 2014: Der Haushaltsausschuss (Rechnungsprüfungsausschuss zusammen mit BMBF) will die Mittelverwendung beobachten. Dazu soll es einen Monitoring-Bericht geben.

Die Zielrichtung wurde seitens der Bundesregierung durch Antworten auf Kleine Anfragen[2] sowie durch den Gesetzentwurf der 25. BAföG-Novelle[3] bekräftigt: Der den Ländern so zusätzlich entstehende finanzielle Spielraum soll dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, zugute kommen.

In der Folge hat sich Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Wanka persönlich nicht nur dafür verwandt, sondern eingefordert, dass der Hochschulbereich bedacht wird.[4] Auch die Hochschulrektorenkonferenz beklagt, wenn Bundesländer Mittel nicht für die Hochschulen verwenden.[5]

Übersichten über die Mittelverwendung in den Ländern existieren bislang allerdings kaum.[6]

  1. DSW: Auf Länderebene direkte unmittelbare Förderung der Studierenden in indirekte mittelbare Förderung umwandeln

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert die frei werdenden, ehemals für das BAföG vorgesehenen Ländermittel in Höhe von rund 1,17 Milliarden Euro vollständig für die soziale und wirtschaftliche Versorgung der Studierenden durch die Studentenwerke zu nutzen.[7]

Die Mittel, um welche der Bund nun die Länder beim BAföG entlastet, waren bisher zweckgebunden für die direkte, unmittelbare Förderung der Studierenden.

Nun müssen sie zumindest teilweise auch für die indirekte, die mittelbare Förderung der Studierenden verwendet werden. Die Studentenwerke benötigen dringend zusätzliche Mittel, um ihre Wohnheim-, Mensa- und Beratungskapazitäten auszubauen.

Ein Ausbau der frühkindlichen Bildung, mehr Unterstützung für Schulen und Hochschulen – das sind auch aus Sicht des Deutschen Studentenwerks wichtige und richtige Anliegen, gegen die niemand ernsthaft etwas einwenden wird. Aber für Finanzierungsdefizite in Kitas, Schulen und Hochschulen die BAföG-Mittel zu verwenden, ohne dass sie zumindest teilweise auch den Studierenden zugute kommen, ist nicht nachvollziehbar.[8]

Es gibt auch Bundesländer, die die freigewordenen BAföG-Mittel wieder in die indirekte Förderung der Studentenwerke investieren.[9]

Das Deutsche Studentenwerk fordert daher die Einhaltung der Zielsetzung der Vereinbarung.

Berlin, 12.5.2015

 

Achim Meyer auf der Heyde

Generalsekretär

 

[2] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/021/1802178.pdf  darin auf S. 9 Tabelle der in den einzelnen Bundesländern freiwerdenden BAföG-Zuschüsse und Darlehen;

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/024/1802477.pdf

[7] Beschluss der 75. ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks vom 3./4.12.2014 in Berlin: „Frei werdende BAföG-Ländermittel müssen in die Soziale Infrastruktur fließen!“

http://www.studentenwerke.de/de/MV2014-3

[9] Z.B. http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/service/pressemitteilungen/83935/index.aspx (Thüringen: Mix aus Hochschulpakt-Mitteln und freiwerdenden BAföG-Mitteln für studentischen Wohnraum (21.4.2015))

http://www.tagesspiegel.de/wissen/sanierungen-aus-bafoeg-mitteln-charite-darf-am-meisten-bauen/11268322.html (Berlin: Sanierung Gebäude BAföG-Amt (22.1.2015))