12.03.2023

IBS-Newsletter vom 13.03.2023

Tipps und Informationen Nr. 3 / 2023

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Für die Beratungspraxis

Bundesverwaltungsgericht: BAföG-Weiterförderung bei fehlendem Leistungsnachweis am Ende des 4. Semesters ausnahmsweise möglich

Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, haben am Ende des 4. Semesters einen Leistungsnachweis zu erbringen. Der Nachweis ist i.d.R. Voraussetzung für die Weiterförderung. Ausnahmsweise kann ein späterer Termin für die Vorlage des Leistungsnachweises gestattet werden, wenn Umstände vorliegen, die eine Verlängerung rechtfertigen (§ 48 Abs. 2 BAföG). Dazu gehören z.B. die Auswirkungen einer Behinderung, familiäre Pflege- und Sorgeaufgaben und andere schwerwiegende Gründe (§ 15 Abs. 3 BAföG). Ein Anspruch auf Weiterförderung ist auch möglich, wenn Studierende erstmals eine Zwischenprüfung nicht bestehen und deshalb an der planmäßigen Fortsetzung des Studiums gehindert sind. In ähnlicher Weise wertete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun den Fall einer Studentin, die durch das Nichtbestehen mehrerer Leistungsanforderungen in einem zurückliegenden Semester in Verbindung mit studienorganisatorischen Vorgaben der Hochschule zu einer Wiederholung von Semestern gezwungen war. Auch in diesem Fall ging es um eine erstmalige Verzögerung des Studiums. Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass es in diesem Zusammenhang bei der Bewertung NICHT auf die Anzahl der nicht erbrachten Leistungsnachweise ankomme. "Entscheidend ist allein, ob es Studierenden aus studienorganisatorischen Gründen erstmalig objektiv unmöglich ist, die fehlenden Leistungen ohne eine sich auf die Förderungshöchstdauer auswirkende Verzögerung des Studiums zu erbringen." - so das Gericht.

LSG Niedersachsen-Bremen: Widerspruch per einfacher E-Mail reicht nicht aus

Auch Studierende sind immer wieder darauf angewiesen, Widerspruch auf abgelehnte Sozialleistungen einzulegen. Das gilt leider ganz besonders auch für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Dabei kann es sich z.B. um Bürgergeld-Leistungen nach SGB II (z.B. in Urlaubssemestern), um Eingliederungshilfen nach SGB IX (z.B. für Studienassistenzen) oder Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V (für angemessene technische Hilfsmittel) handeln. Die Studierenden sollten unbedingt wissen, dass ein Widerspruch als einfache E-Mail NICHT der gesetzlichen Form entspricht. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 4.11.2021 entschieden (Az. L 11 AS 632/20). Zwar sei es durchaus möglich einen Widerspruch auch auf elektronischem Wege einzureichen, allerdings sei dafür eine qualifizierte digitale Signatur oder eine andere absenderauthentifizierende Übersendung gemäß § 36a SGB I notwendig. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wurde im vorliegenden Fall abgelehnt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Aus Hochschulen und Studierendenwerken

Uni Bielefeld: 500.000 EURO für das Portal „Digital Accessibility Checking and Simulation“ ("Dachs")

Im Rahmen des Projekts "Digital Accessibility Checking and Simulation" soll ein interaktives digitales Portal entwickelt werden, das Lehrende für die Erfordernisse barrierefreier Lehre sensibilisiert und ihnen Kompetenzen zur Umsetzung vermittelt. Eine Kernfunktionalität des Portals wird die Testung der Lehr- und Lernplattformen „Moodle“ und „Ilias“ sein. Es soll Lehrenden ermöglichen, den Ort, an dem sie für Studierende Materialien bereitstellen, barrierefrei zu gestalten. Die Stiftung "Innovation in der Hochschullehre" fördert das Bielefelder Projekt von 2023 bis 2026 mit 500.000 EURO. Es ist an der Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) der Uni Bielefeld angesiedelt.

Uni Erlangen-Nürnberg: ZOOM-Plausch "Studium mit Behinderung"

Das Studium kann für Menschen mit körperlichen, psychischen und chronischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen unterschiedlichste Herausforderungen bereithalten. Das Büro für Gender und Diversity der Uni bietet deshalb jeden zweiten Freitag die Möglichkeit zum digitalen Austausch von (ehemaligen) Studierenden mit Beeinträchtigungen an. Der nächste Termin ist der 24. März um 16 Uhr.

Ev. HS Nürnberg + AOK Bayern: Projekt "Gesund studieren"

Die AOK Bayern hat gemeinsam mit dem Institut für Praxisforschung und Evaluation (IPE) der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN) das Projekt „Gesund studieren - Entspannt studieren in der Metropolregion Nürnberg“ ins Leben gerufen. Gefördert wird das auf drei Jahre angelegte Projekt durch die AOK Bayern. Ziel ist, das Bewusstsein der Studierenden für das eigene Gesundheitsverhalten zu fördern. Dafür werden sie in das Projekt aktiv eingebunden. Über eine Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg sollen auch Studierende anderer Hochschulen erreicht werden.

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim: Neues Wohnheim in Reutlingen mit zwei Appartements für Rollstuhlnutzer*innen

Auf dem Campusgelände der Hochschule Reutlingen ist ein neues Studierendenwohnheim entstanden, das auch zwei barrierefreie Appartements für Rollstuhlnutzer*innen vorsieht.

Aus Verbänden und Interessengemeinschaften

DBSV: Projekt "Durchsetzungsbegleitung Digitale Barrierefreiheit"

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) macht regelmäßig darauf aufmerksam, dass öffentliche Stellen, wie z.B. die staatlichen Hochschulen, gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Trotzdem stoßen Menschen mit Behinderungen überall im Web auf digitale Barrieren. Das Projekt „Durchsetzungsbegleitung digitale Barrierefreiheit“ hat das Ziel, die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit durch beratende Angebote zu unterstützen und voranzutreiben. Mögliche Wissenslücken sollen geschlossen und der Zugriff auf benötigte Informationen erleichtert werden. In die Prozesse soll die Expertise von Anwender*innen einbezogen und damit die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote bereits von Anfang an in den Entwicklungsprozessen etabliert werden.

Aus Bund und Ländern

BMI: Verankerung von Barrierefreiheit in der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften" (OZGÄndG) hat den weiteren Ausbau einer einfachen und schnellen Abwicklung digitaler Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zum Ziel. Einen zentralen Stellenwert nimmt dabei die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit ein. Auf Grundlage des Referentenentwurfs fand am 1. März eine Verbändeanhörung statt. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) sehen Überarbeitungsbedarf des Entwurfs hinsichtlich der Sicherung der Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention und EU-Richtlinie 2016/2102. Insbesondere sei es unabdingbar, einen einheitlichen Standard für die digitale Barrierefreiheit aller OZG-Angebote und -Leistungen sicherzustellen und die Nutzer*innen mit angemessenen Durchsetzungsrechten auszustatten.

Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik + Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT Hessen: Neues Portal Digitale Barrierefreiheit

Mit dem neuen „Portal Barrierefreiheit“ gibt es ein breites Informationsangebot zu barrierefreier IT für die öffentliche Verwaltung. Das Portal informiert über entsprechende Gesetze, über Umsetzungen und Hilfestellungen zur digitalen Barrierefreiheit. Hintergrund ist eine EU-Gesetzgebung, die mittlerweile in deutsches nationales Recht übernommen wurde und vorsieht, dass jegliche IT öffentlicher Stellen barrierefrei, d. h. für jede Person wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist, und zwar unabhängig vom eventuellen Vorliegen, der Art und Schwere einer Behinderung. Für die Bundesverwaltung und öffentliche Stellen gibt es deshalb verpflichtende internationale Standards zur digitalen Barrierefreiheit, etwa zur Umsetzung der Deutschen Gebärdensprache und der Leichten Sprache. Die länderspezifischen Regelungen sind über das Portal auch auffindbar.

BMBF: Eilig! Call for proposals bis 17. März für Tagung "Vielfalt und Chancengerechtigkeit in Studium und Wissenschaft - bekannte Fragen, bessere Antworten, bewährte Praxisansätze"

Im Rahmen der Fachtagung am 5./6. September 2023 sollen Forschungsansätze und -ergebnisse zum Thema Vielfalt und Chancengerechtigkeit in Studium und Wissenschaft vorgestellt und über Projekte zur praktischen Umsetzung informiert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bittet um die Zusendung von Vorschlägen bis zum 17. März. Erwünscht sind Abstracts in deutscher Sprache im Umfang von max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen, zu senden an [email protected]. Wichtig: auch die Perspektiven der Studierenden, Forschenden und Lehrenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollten im Programm vertreten sein.

Termin der Tagung: 5./6. September 2023
Ort: Berlin
Call for proposals - Einsendefrist: 17. März 2023
Zielgruppe: Forschende und Praktiker*innen aus Studium und Wissenschaft
Veranstalter: Büro Tagung "Vielfalt und Chancengerechtigkeit in Studium und Wissenschaft" für das Team der Wissenschafts- und Hochschulforschung

Sachsen: Koordinierungsstelle Chancengleichheit unterstützt Projekt "Digitale Transformation im Hochschulbereich"

An der Auftaktveranstaltung des Sächsischen Wissenschaftsministeriums zur "Digitalen Transformation im Hochschulbereich" beteiligte sich auch die Koordinierungsstelle Chancengleichheit im Rahmen der begleitenden Postersession. Mithilfe der Plakate wird auf strukturelle Herausforderungen in den Bereichen Gleichstellung und Inklusion bei der Digitalisierung hingewiesen.

Bremen: Novellierung Hochschulgesetz - erstmalig mit der gesetzlichen Verpflichtung der Hochschulen zur aktiven Umsetzung der UN-BRK

Bremen hat sein Hochschulgesetz reformiert und den Diskriminierungsschutz noch stärker verankert. Erstmalig verpflichtet ein Hochschulgesetz die Hochschulen im Geltungsbereich zur aktiven Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (§ 4 Abs. 11-neu ). Flankierend werden Beschäftigte mit Führungsverantwortung oder an der Personalauswahl Beteiligte zur Weiterbildung/Qualifizierung im Themenfeld Diversitäts-Kompetenz einschließlich der antidiskriminierungsrechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabesicherung von Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen verpflichtet (§ 4 Abs. 5-neu). Auch die Pflicht zur Bestimmung eines/einer Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung ist neu (§ 5b-neu). Dieses Amt hat u.a. die Aufgabe, an der Umsetzung der UN-BRK mitzuwirken (§ 5b Abs. 2). Zur Definition von Barrierefreiheit wird auf § 5 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes Bezug genommen.

Internationales

US-Behindertenaktivistin Judith Heumann gestorben

Eine der renommiertesten Verfechterinnen der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im Alter von 75 Jahren gestorben. Sie kämpfte auf vielfältige Weise und mit besonderem Nachdruck für Gleichstellung und gegen Diskriminierung und war wichtige Inspirationsquelle der Behindertenselbsthilfe in und außerhalb der USA. Raul Krauthausen zum Tod von Judith Heumann: "Ich trauere um den Verlust einer wahren Heldin und Visionärin, die ihr Leben der Arbeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf der ganzen Welt gewidmet hat. Judys unermüdliche Fürsprache, Führung und Entschlossenheit haben den Weg für unzählige Menschen mit Behinderungen geebnet, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Durch ihre Arbeit mit Organisationen wie ADAPT und dem World Institute on Disability war Judy maßgeblich an der Gestaltung der Behindertenpolitik beteiligt und verbesserte die Barrierefreiheit für alle." In den 1970er-Jahren war Heumann nach gewonnener Klage die erste Lehrerin im Rollstuhl in ihrem US-Bundesstaat.

Aus Wissenschaft und Forschung

DZHW: Ergebnisse der Studierendenbefragung zu Diskriminierungserfahrungen von Studierenden - leider ohne die Auswertung des Merkmals Behinderung

Ergebnisse der Studierendenbefragung "Eine für Alle" (durchgeführt SoSe 2021), durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), wurden von Wissenschaftler*innen der Uni Konstanz mit Blick auf Diskriminierungserfahrungen von Studierenden ausgewertet. Die dargestellten Ergebnisse bereiten Angaben selbst-erlebter und selbst-beobachteter Diskriminierung auf. Obwohl sich die Verfasser*innen des DZHW-Briefs im Intro auf die Merkmale des AGG beziehen und dabei dezidiert nur das Merkmal "Alter" ausklammern, fehlen in den Übersichten und im Text leider Angaben zum Aspekt Behinderung/chronische Krankheit. Begründungen für den Verzicht der Auswertung nach den Merkmalen "Behinderung/chronische Krankheit" und "Alter" fehlen.

Wilhelm Büchner Hochschule: Ersamus+ - Projekt „Inclusive Design Thinking“

Am 7. November 2022 startete mit einem Kick-off das neue Erasmus+-Projekt „Application of Inclusive Design Thinking in the Technically Oriented Subjects at HEI”, das bis Juli 2025 läuft und die Implementierung von inklusivem Design Thinking in technisch-orientierten Fächern an europäischen Universitäten und Hochschulen zum Ziel hat. "Design Thinking" rückt die Nutzer*innen und deren technisches Verständnis in den Fokus des Entwicklungsprozesses von Produkten und Dienstleistungen. Durch diesen Ansatz soll es gelingen, Nutzer*innen besser zu verstehen, Annahmen infrage zu stellen, Probleme neu zu definieren und innovative Lösungen zu schaffen - auch und gerade im Sinne von Inklusion und Barrierefreiheit. Dafür sollen Verfahren in der Hochschullehre erprobt und unterstützende Materialien entwickelt werden. Neben dem Wilhelm Büchner Institut für Angewandte Forschung und Gestaltung (IFG), sind die Universität Tallinn, die Universität Politècnica de València, die Universität Zagreb, die Universität Debrecen, IMT Atlantique Bretagne Pays de la Loire, Eggztra Innovations s.r.o. und das Europäische Institut für Arbeitsbeziehungen e. V. an dem Projekt beteiligt. Das Projekt ist auf 32 Monate angelegt.

Publikationen

Netzwerk digitale Barrierefreiheit an Hessischen Hochschulen (Hrsg. Voß-Nakkour, Rustemeier, Möhring, Deitmer, Grimminger): "Digitale Barrierefreiheit in der Bildung weiter denken : Innovative Impulse aus Praxis, Technik und Didaktik"

Die Beiträge des Sammelbandes beleuchten das Titelthema in unterschiedlichen Facetten. Zu finden sind: Modellprojekte, Fallstudien, technische Lösungsszenarien, Überlegungen zur Vermittlung praktischer Informationen und Szenarien der Barrierefreiheit im multimedialen Raum. Damit sind Ergebnisse der Grundlagenforschung, Best-Practice-Beispiele und technische Lösungsansätze in einem Band vereint. Die Sammlung richtet sich insbesondere an Lehrende, Webadministrator*innen und Entscheidungsträger*innen im Hochschulbereich.

Hochschulforum Digitalisierung + HessenHub: Mikrofortbildungen zur digitalen Barrierefreiheit jetzt online - Tools und Kniffe, die inklusives Lehren und Lernen leichter machen

Das "Hochschulforum Digitalisierung" (HFD) hat gemeinsam mit dem "Netzwerk digitale Barrierefreiheit" (HessenHub) im Mai 2022 verschiedene Mikro-Fortbildungen rund um digitale Barrierefreiheit angeboten. Expert*innen stellten Tools und Kniffe vor, die inklusives Lehren, Lernen und Arbeiten leichter machen – in 30- bis 60-minütigen Mikro-Lerneinheiten. Mithilfe der nun veröffentlichten Aufzeichnungen und Aufgaben können Interessierte die Veranstaltungen jederzeit ansehen und einige hilfreiche Tools selbst ausprobieren.

Aus den Medien

SZ: "Inklusion, ein anderes Wort für Demokratie"

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz) - "Das ist ein Satz, der nicht einfach nur protestiert gegen die Ungerechtigkeiten des Lebens; es ist ein Satz, der die Basis dafür schafft, dagegen etwas zu unternehmen. Er formuliert das Grundrecht auf Inklusion." so Heribert Prantl, Kolumnist der Süddeutschen Zeitung. Für ihn ist Inklusion ein anderes Wort für Sozialstaat, ein anderes Wort für Demokratie, weil Demokratie mehr sei als ein Wahlritual, nämlich eine Wertegemeinschaft. Herr Prantl und die SZ haben dem Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (forsea) die Veröffentlichung auf dessen Internetseiten erlaubt.

Deutschlandfunk Kultur: "Neurodivergenz - Zwischen Trend und Reform der Psychologie"

Autismus, ADHS und Zwangsstörungen stehen im Mittelpunkt des Audio-Beitrags. "Was würde geschehen, wenn neurobiologische Unterschiede als Phänomene menschlicher Vielfalt angesehen würden und nicht mehr als „Krankheiten“?" diese Frage stellen sich die Autor*innen und untersuchen das Potential des Konzepts der Neurodivergenz.

Termine

Forum Inklusive Hochschule e.V.: Noch Plätze frei! Workshop "Studienfinanzierung - wenn das BAföG nicht reicht" / Ergänzende Hilfen für behinderte Studierende

Studierende mit Behinderungen sehen ihre Studienfinanzierung häufiger als andere als nicht gesichert an, weil sie z.B. länger studieren und häufiger unterbrechen als andere, weil sie Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs nicht kennen oder weil sie zusätzlich Kosten für beeinträchtigungsbedingte Mehrbedarfe decken müssen. Diese besonderen Aspekte der Studienfinanzierung u.a. sind Thema eines Workshops, der sich an Studierende, insbesondere die studentischen Berater*innen von Studierenden mit Behinderungen, wendet. Die Veranstaltung wird vom BMBF gefördert.

Termin: 14.-16. April 2023
Ort: Hagen (Campushotel/ FernUni-Hagen)
Zielgruppe: Studierende, insbesondere die in der Beratung behinderter Studierender tätig sind
Veranstalter: Forum Inklusive Hochschule e.V.
Anmeldung: über [email protected]

DBSV: Workshop "Digitale Bildungsbarrieren melden"

Blinde und sehbehinderte Studierende (und andere Auszubildende) stoßen häufig auf digitale Barrieren - ob bei der Suche nach passenden Studiengängen, bei Beantragung von Hilfeleistungen und Nachteilsausgleichen, bei der Literaturrecherche oder Nutzung von Lehrmaterialien. Das behindert das Lernen. Deshalb sollten digitale Barrieren gemeldet werden, denn die meisten öffentlichen Bildungseinrichtungen wie Unis, Bibliotheken- und Lernplattformen sind zu digitaler Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet und müssen dazu eine Erklärung auf ihren Webseiten vorweisen. Das Projekt "Durchsetzungsbegleitung digitale Barrierefreiheit" will dabei unterstützen und bietet kostenfreie Workshops an, die Interessierte darüber informiert, wie Barrieren gemeldet und welche weiteren Schritte zur Beseitigung der Barrieren unternommen werden können.

Termin: 20. März 2023 (16 - 19 Uhr)
Ort: via ZOOM
Veranstalter: DBSV - Durchsetzungsbegleitung digitale Barrierefreiheit
Zielgruppe: Studierende (und andere Auszubildende), die Screenreader oder Vergrößerung nutzen
Anmeldung: über [email protected]

iXNet: Info-Veranstaltung zum Thema „Behinderung im Bewerbungs- und Auswahlverfahren“

Eine pauschale Antwort auf die Frage der Offenlegung der eigenen Beeinträchtigung gegenüber einem (potentiellen) Arbeitgeber gibt es nicht. Wann ist der richtige Zeitpunkt gekommen? Wie kann das Thema angemessen angesprochen werden? Welche Vor- oder Nachteile kann das Outing haben? Und was dürfen Arbeitgeber*innen im Rahmen eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens und was nicht? Das wichtige Thema steht im Mittelpunkt einer Info-Veranstaltung von iXNet, zu dem auch vorab Fragen eingereicht werden können.

Termin: 22. März 2023 (13.30 - 14.30 Uhr)
Anmeldeschluss: 19. März 2023
Ort: online via Skype
Veranstalter: iXNet/ ZAV der Bundesagentur für Arbeit
Zielgruppe: (angehende) Akademiker*innen mit Behinderungen
Anmeldung: über [email protected]

Stellen - Jobs - Praktika

Deutsches Institut für Menschenrechte: zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen für Teilzeitstellen gesucht

Menschenrechtsarbeit braucht vielfältige Perspektiven auf allen Ebenen. Deshalb begrüßt das Deutsche Institut für Menschenrechte Bewerbungen von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen.

Wissenschaftliche Mitarbeit im Forschungsdatenmanagement (60%)

Das Institut sucht zum 01. Juli 2023 im Arbeitsbereich der Forschungskoordination eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in zu Konzeption und Implementierung des Forschungsdatenmanagements: 60 % der vollen Wochenarbeitszeit, befristet auf 12 Monate. Erwartet wird u.a. ein abgeschlossenes Studium (Sozialwissenschaften, Bibliothekswissenschaften oder vergleichbar) oder geisteswissenschaftliches Studium mit Zusatzqualifikation im Bereich Datenmanagement, Kenntnisse im Bereich Forschungsdatenmanagement oder fundierte Kenntnisse im Bereich qualitativer und quantitativer Forschungsmethoden und Deutsch auf Niveau C1, Englisch mindestens auf Niveau B2.

Bewerbungsfrist: 14. April 2023

Wissenschaftliche Mitarbeit zur Unterstützung der Direktorin (50%)

Das Institut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in zur Unterstützung der Direktorin in Teilzeit (50%, d.h. 19,5 Wochenstunden), zunächst befristet auf ein Jahr. Zu den Aufgaben gehören Recherchen (Literatur und Daten) zu grund- und menschenrechtlichen Fragestellungen in Deutschland, Ausarbeiten rechtlicher Analysen zu grund- und menschenrechtlichen Fragenstellungen in Deutschland, Vorarbeit für Stellungnahmen und Reden für unterschiedliche Zielgruppen und Redigieren von Texten. Bewerber*innen sollten das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt haben und über sehr gute Kenntnisse der völkerrechtlichen Menschenrechte, des internationalen und europäischen Menschenrechtsschutzsystems sowie des deutschen Verfassungsrechts verfügen.

Bewerbungsfrist: 10. April 2023