07.12.2016

Studierende und Geflüchtete nicht gegeneinander ausspielen

Die 77. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert Bund, Länder und Kommunen auf,

/fileadmin

 

  • ausreichend und geeigneten Wohnraum für Studierende wie auch für Geflüchtete bereitzustellen,
  • verfügbaren sozialen Wohnraum nur mit professioneller flankierender Betreuung gemeinsam zu belegen,
  • bei der Bereitstellung von sozialem Wohnraum in Hochschulregionen darauf zu achten, dass Studierende und Geflüchtete nicht gegeneinander ausgespielt werden.

BEGRÜNDUNG:

 

Das Deutsche Studentenwerk und seine Mitglieder sehen mit Sorge, dass angesichts des bestehenden Mangels an geeignetem und bezahlbarem Wohnraum in Hochschulstädten Studierende und Geflüchtete gegeneinander ausgespielt werden könnten.

Manche Hochschulregionen begegnen den Anforderungen nach ausreichendem und geeignetem hochschulnahen Wohnraum bzw. der Bereitstellung von Notunterkünften zu Semesterbeginn für Studierende mit der Information, dieser könne durch eine Verlagerung von Geflüchteten ins Umland geschaffen werden, zumal das Umland für Studierende eher unattraktiv sei. Das sehen die Studentenwerke mit Sorge, denn Flüchtlinge benötigen – genauso wie Studierende – ausreichend und geeigneten Wohnraum mit passgenauen und flankierenden Integrationsangeboten, bei denen jeweils andere Kriterien anzusetzen sind.

Die Studentenwerke sprechen sich dagegen aus, Geflüchtete, die bereits in Hochschulstädten leben und denen erste Integrationsschritte gelungen sind, zu einem Umzug ins Umland der Hochschulstädte aufzufordern oder für Geflüchtete geeignete Unterkünfte zu räumen, um so frei werdenden Wohnraum für Studierende zu schaffen. Dieses steht nicht nur der menschenwürdigen Aufnahme von Geflüchteten und einer gelingenden Integration, sondern auch den vielfältigen ehrenamtlichen bzw. durch den Bund geförderten studentischen Initiativen für Geflüchtete entgegen.

Durch den Rückgang der Zahl neuankommender Geflüchteter (in 2015: 890.000, 1-10/2016: 272.000) – steht in manchen Hochschulstädten der für sie zur Verfügung gestellte Wohnraum teilweise leer. Grundsätzlich begrüßen die Studentenwerke kommunale Initiativen, die diesen Wohnraum vorübergehend für Studierende zur Verfügung stellen, vor allem wenn diese ehrenamtliches Engagement von Studierenden aufgreifen. Aufgrund vollkommen unterschiedlicher Lebenszusammenhänge kann eine gemeinsame Belegung jedoch nur mit jeweils passgenauen und flankierenden Betreuungs- und Integrationsangeboten für beide Gruppen gelingen. Zudem kann es nur eine befristete Zwischenlösung sein und darf nicht den Bau weiterer bzw. die erforderliche Sanierung von hochschulnahen Studierendenwohnheimen obsolet machen.

Geflüchtete benötigen nicht nur geeigneten Wohnraum, sondern auch professionelle Betreuung und Integration – bis hin zur Behandlung von Traumata, was nicht allein auf den Schultern von Studierenden abgeladen werden kann. Studierende wiederum benötigen andere und auf ihren Bedarf zugeschnittene Betreuungsangebote, damit der Start in der neuen Lebenswelt Hochschule gelingt. Vor allem benötigen sie geeigneten Wohnraum, der bestimmte Kriterien erfüllen muss: Hochschulnähe, Anbindung an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs, Nahversorgungssituation, Ausstattung (möbliert), Internet/WLAN, geringe Miethöhe, angemessene Wohndauer. Ein Leerstandrisiko könnte zudem nicht durch das lokale Studentenwerk ausgeglichen werden.