27.11.2019

Studienerfolg braucht Beratung: Beratung der Studenten- und Studierendenwerke bedarfsgerecht finanzieren

Die 81. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) am 26./27.11.2019 fordert die Länder auf, die studienbegleitende Beratung der Studenten- und Studierendenwerke stärker zu finanzieren, weil sie für den Studienerfolg immer wichtiger wird und ihre Finanzierung nicht allein den Studierenden aufgebürdet bleiben darf.

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Studienerfolg braucht Beratung: Beratung der Studenten- und Studierendenwerke bedarfsgerecht finanzieren

Es sind erklärte politische Ziele von Bund und Ländern, den Zugang zum Studium breiter zu öffnen, die Studiendauer zu verringern und insbesondere den Studienerfolg zu sichern, nicht zuletzt dokumentiert durch höhere Studienabschlussquoten. Finanzzuweisungen von Bund und Ländern an die Hochschulen folgen zunehmend diesen Kriterien.

Damit wächst die Bedeutung der flankierenden Sozial- und Psychologischen Beratung der Studenten- und Studierendenwerke erheblich, tragen ihre Angebote doch erheblich zur Realisierung der genannten Ziele bei.

Zu deren Finanzierung können die Studenten- und Studierendenwerke nicht mehr länger nur  die Semesterbeiträge der Studierenden heranziehen. Sie benötigen vielmehr dringend eine angemessene finanzielle Unterstützung der Länder.

Einzelne Bundesländer gehen mit gutem Beispiel voran. Die 81. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks DSW fordert nunmehr alle Länder auf, eine hinreichende, kontinuierliche finanzielle Förderung für die Beratungsangebote der Studenten- und Studierendenwerke bereitzustellen.

Begründung:

Schlagworte wie Steigerung des Studienerfolgs, Einhaltung der Regelstudienzeit, Verringerung der Abbruch- bzw. Steigerung der Abschlussquoten von Studierenden, Öffnung der Hochschulen auch für nicht traditionelle Studierendengruppen oder für Studierende in besonderen Lebenslagen wie Studierende mit Kind, mit Beeinträchtigung, kontinuierliche Gewinnung internationaler Studierender, Förderung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung etc. benennen die aktuellen politischen Anforderungen an das Hochschulsystem. Die Hochschulen unterliegen damit zunehmend Erfolgsparametern, die u.a. auch die Grundlage für Finanzzuweisungen von Bund und Ländern an die Hochschulen bilden, sei es z.B. über den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (früher: Hochschulpakt) oder über die Leistungsorientierte Mittelverteilung der Länder.

Oft stehen diese Vorgaben nicht mit der Lebenswirklichkeit einer diversen Studierendenschaft im Einklang.

  • Im Prüfungsjahr 2017 beendeten nur 38,5 Prozent der Absolventen in einem Bachelor-Studiengang und 27 Prozent im Master-Studiengang ihr Studium innerhalb der RegelstudienzeitDetail. Für die Mehrzahl der Studierenden stellen sich damit neue Herausforderungen, die den erfolgreichen Abschluss des Studiums gefährden können, wie ggf. neue Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des BAföG oder der zusätzliche Druck, ihr Studium nicht in einer vorgesehenen Zeit beendet zu haben.
  • 68% sind neben dem Studium erwerbstätig und müssen dabei nicht nur die studienorganisatorischen, sondern auch arbeits-, versicherungs- und sozialrechtliche Regelungen im Blick behalten.
  • 20% haben einen Migrationshintergrund, 10% kommen aus dem Ausland. 41 Prozent der internationalen Bachelorstudierenden und 28 Prozent der internationalen Masterstudierenden brechen ihr Studium vorzeitig ab, eine deutlich höhere Quote als bei einheimischen Studierenden (29 Prozent bzw. 15 Prozent)Detail.
  • 6% der Studierenden sind Eltern, 13% von ihnen sind alleinerziehend. 70% von ihnen arbeiten neben dem Studium. Sie sind durchschnittlich 34,9 Jahre alt, womit sie sie deutlich über dem Durchschnittsalter der Hochschulabsolvent/innen in Deutschland liegen.
  • 11% der Studierenden haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung, 53% von ihnen sehen sich am stärksten in Folge einer psychischen Erkrankung im Studium beeinträchtigt. 5% der Studierenden sind von Depressionen betroffen. Das Risiko für Depressionen bei Studierenden wächst – ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau im Alter von 18 Jahren – mit zunehmendem Alter erheblich und steigt im Alter von 29 und 30 Jahren deutlich über das Neuerkrankungsrisiko der Nichtstudierenden.Detail
  • Die Vielfalt der studentischen Lebenslagen ist noch wesentlich facettenreicher: 2% studieren in einem berufsbegleitenden Studiengang, 5% in einem dualen StudiengangDetail, 2% studieren in einem formellen Teilzeit-Studium (29% studieren de facto in Teilzeit in einem formellen Vollzeit-Studium)Detail, 2% ohne (Fach-AbiturDetail).

Beratungsbedarf von Studierenden ist daher inzwischen kein Einzelschicksal mehr: über 60% der Studierenden formulieren Beratungsbedarf zu mindestens einem Thema, über ein Viertel der Studierenden klagt über ein hohes Maß an ErschöpfungDetail, 19% haben Arbeits- und Konzentrationsschwierigkeiten und 12% Lern- und LeistungsschwierigkeitenDetail. 20% der Studierenden haben ausgeprägte Schwierigkeiten bei der StudienfinanzierungDetail - um nur einen Teil der Problemlagen zu nennen, die ein Studium häufig mit sich bringt.

Um die dem Hochschulsystem o.g. gesetzten Ziele jedoch realisieren zu können, unterstützen die Studenten- und Studierendenwerke mit ihren Beratungsangeboten maßgeblich den Zugang zur Hochschule, im Studium die sozialakademische Integration aller Studierenden unabhängig von ihrer sozialen Lage bzw. den Erhalt der Studierfähigkeit in sozialen oder psychischen Krisen und letztlich den Studienerfolg bzw. den Studienabschluss. Mit 113.000 Psychologischen und 71.000 Sozialberatungen waren die Beratungsstellen der Studenten- und Studierendenwerke 2018 an ihrer maximalen Kapazitätsauslastung, obwohl der tatsächliche Bedarf bei weitem höher liegt. Dieser zeigt sich unter anderem in  langen Wartezeiten auf Beratungstermine in Stoßzeiten wie zu Semesterbeginn oder in  Prüfungsphasen.

Im eng getakteten Studienverlauf und im an Fristen gebundenen Studierendenstatus ist die schnelle Verfügbarkeit der Beratung jedoch oft entscheidend für eine friktionsfreie Fortführung des Studiums. Dies verdeutlicht, wie dringend erforderlich bedarfsgerecht ausgestaltete Beratungskapazitäten sind, die

  • auf die komplexer werdenden Anliegen einer vielfältigen Studierendenschaft offener Hochschulen zügig, umfassend und in zeitgemäßer Weise eingehen
  • den seit 2007 stark gestiegenen Studierendenzahlen Rechnung tragen
  • schnell verfügbare, hochwertige Beratung im getakteten Studienverlauf sicherstellen
  • insbesondere zum Studienerfolg von Studierenden in besonderen Lebenslagen, für Studierende mit Kind oder für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung beitragen
  • die erfolgreiche Integration ausländischer Studierender ins deutsche Hochschulsystem sichern

Diese können die Studenten- und Studierendenwerke nicht länger nur aus den Semesterbeiträgen der Studierenden finanzieren, vielmehr benötigen sie verlässliche und angemessene Zuschüsse/Finanzhilfen der Länder zur Bereitstellung kontinuierlicher und hinreichender Beratungsangebote. Nur so werden die Länder ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Studierenden gerecht, und nur so können die Studenten- und Studierendenwerke der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Beratung gerecht werden.

 


 

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