11.12.2022

Studentische Mobilität erhalten und stärken

Die Versammlung möge beschließen:

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Studierende brauchen ein kostengünstiges Verkehrsticket, um ihren Studienort zu erreichen. Vielerorts pendeln die Studierenden aus dem Umland bzw. den Außenbezirken zu den innerstädtisch gelegenen Hochschulstandorten. Denn die Mieten sind insbesondere in Ballungsräumen und Großstädten in Hochschulnähe für Studierende häufig nicht mehr bezahlbar. Studierende, die nicht in Hochschulnähe wohnen, sind auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, um ihre Hochschule zu erreichen. Damit das Studium allen offensteht, bedarf es eines bezahlbaren Angebots für Studierendeund eines funktionierenden öffentlichen Nahverkehrs.

49 Euro monatlich für Mobilität können sich Studierende nicht leisten. Diewirtschaftlich angespannte Situation trifft Studierende besonders hart. Den in der Regel geringen Einkünften von Studierenden stehen die extrem gestiegenen Kosten für Miete, Energie, Essen, Lernmittel, Krankenversicherung usw. gegenüber. Verteuerungen beim Semesterticket sind nicht mehr zu verkraften.

Wir fordern daher,

  • den Erhalt der Mobilität von Studierenden sicherzustellen. Nur so kann die Teilhabe von Studierenden an Bildungsleistungen und dem gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Es ist zu gewährleisten, dass Studierende ihre Bildungsstätten erreichen können. Dazu muss der ÖPNV funktionstüchtig und bezahlbar sein - auch in Zukunft. Die aktuelle Fassung des 49 Euro Tickets greift massiv in die Struktur der bestehenden Semestertickets ein, führt zu einem Ende der solidarfinanzierten Semestertickets und gefährdet somit die so wichtige, günstige Mobilität der Studierenden.
  • die bestehenden Semestertickets bei der Ausgestaltung des 49 Euro Tickets und ähnlicher Modelle zu berücksichtigen und insbesondere ein Ausstiegsklausel für die Studierendenschaften bzw. Studierendenwerke für bestehende Verträge bei Einführung vorzusehen.
  • einen Preisdeckel/eine Preisobergrenze für Studierendentickets. Die monatlichen Ticketpreise für Studierende müssen – insbesondere bei einer Solidarfinanzierung – deutlich unter den Kosten des 49 Euro Tickets liegen; es wird eine besondere, über das 49 Euro Ticket hinausgehende Bezuschussung für studentische Mobilität

benötigt.

Dazu muss der ÖPNV funktionstüchtig und bezahlbar sein – auch in Zukunft.

Begründung:

Die Erreichbarkeit der Hochschulen ist die Grundvoraussetzung, um zu studieren. Die Mehrzahl der Studierenden nutzt öffentliche Verkehrsmittel, um zu ihren Hochschulen zu gelangen. Daher sind Studierende auf einen funktionierenden öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen.

Gleichzeitig machen damit die Fahrtkosten einen wesentlichen Teil der Studienkosten aus. Aus diesem Grund gibt es in vielen Städten und Regionen mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben/-verbünden ausgehandelte und über den Semesterbeitrag finanzierte kostengünstige ÖPNV-Tickets für Studierende (Semestertickets). In aller Regel gelten die Semestertickets für alle Studierende einer Hochschule, sie berechtigen zu einer lokalen und/oder regionalen Nutzung und kosteten bisher üblicherweise zwischen 25 und 40€ pro Monat bzw. ca. 180 und 280 Euro pro Semester. Einige Verkehrsbetriebe haben inzwischen Preissteigerungen, u.a. wegen der hohen Energiekosten, angekündigt, schon im Sommersemester 2023 sollen in einigen Regionen und Städten die Preise für Semestertickets auf über 300 Euro im Semester steigen. Aktuelle Verhandlungen zwischen den verfassten Studierendenschaften und den Verkehrsbetrieben gestalten sich schwierig bzw. sind bereits gescheitert.

Parallel plant das Bundesverkehrsministerium die Einführung eines freiverkäuflichen ÖPNV-Tickets für aller Bürger:innen zur bundesweiten Nutzung für 49 Euro monatlich ab Frühjahr 2023 (Deutschlandticket). Vergünstigungen etwa für Studierende, Auszubildende und sonstige Personen mit geringerem Einkommen sind nach den bisherigen Plänen nicht vorgesehen. Die Einführung des 49-Euro-Tickets wird fatale Auswirkungen auf das Angebot der kostengünstigen Semestertickets haben. Ein verpflichtender Beitrag zu einem regionalen Semesterticket, der sich in der Höhe nicht deutlich vom Ticketpreis für das bundesweite Deutschlandticket unterscheidet, wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 08.08.2000 – 1 BvR 1510/99) und Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 12.05.1999 – 6 C 14/1998) nicht mehr vertretbar. Der Fortbestand der Semestertickets, die bisher die Mobilität von Studierenden gesichert haben, ist damit ernstlich gefährdet, ohne eine diesen entsprechende sozialverträgliche Alternative für Studierende zu schaffen.