01.12.2010

Studentenwohnheimbau in allen Ländern mit Zuschüssen fördern

Es besteht weiterhin Bedarf an zusätzlichem preisgünstigem Wohnraum für Studierende, insbesondere für Studienanfänger aus dem In- und Ausland.

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Die 71. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW)

 

  • begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft einiger Bundesländer, insbesondere Bayerns, Baden-Württembergs und Thüringens, zur Förderung des Studentenwohnheimbaus entsprechend dem jeweiligen konkreten Bedarf an den Studienorten.
  • appelliert an die anderen Bundesländer, ebenfalls im bedarfsgerechten Umfang Zuschüsse für den Studentenwohnheimbau zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der Wohnheimförderung in Bayern (bis zu 25.000 Euro pro Platz) sollte hier als Orientierung dienen.
  • appelliert an alle Länder, beim Studentenwohnheimbau auf kostenwirksame besondere Auflagen, die zur Nutzung als Wohnraum für Studierende nicht erforderlich sind, zu  verzichten.
  • stellt klar, dass Studentenwohnheimbau neben den Neubauten auch den Kauf und den Umbau von Immobilien meint.

Begründung:

An vielen Hochschulstandorten besteht weiterhin Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für Studierende, insbesondere für Studienanfänger aus dem In- und Ausland. In den kommenden Jahren wird die Zahl der Studienanfänger steigen, auch mittelfristig ist bei wachsender Mobilität der Studienanfänger mit dauerhaft hohem Bedarf zu rechnen.

 

Mit den Studentenwohnheimen stehen studiengerechte,  in der  Regel.  hochschulnahe  und vor allem preiswerte Unterkünfte zur Verfügung. Das studiengerechte  Umfeld erleichtert den Start und die Integration in den Studienalltag für inländische wie insbesondere auch für ausländische Studienanfänger. Allerdings bedarf es hierzu ausreichender Kapazitäten und zur Sicherstellung  preiswerten Wohnraums einer Unterstützung durch öffentliche Fördermittel.

 

Der Freistaat Bayern stellt derzeit bis zu 25.000 Euro pro Platz zur Verfügung, als zinslose - bei zweckentsprechender Nutzung nicht rückzahlbare - Darlehen, also faktische Zuschüsse. Hierdurch kann eine Warmmiete sichergestellt werden, die den im BAföG kalkulierten Wohn­ bedarf nicht überschreitet. Dieses ist eine Lösung mit Vorbildcharakter für die anderen Länder. Thüringen hat erfreulicherweise ebenfalls ein Förderprogramm mit vergleichbarem Zuschussanteil verabschiedet; das Land Baden-Württemberg fördert ebenfalls, allerdings mit geringeren Zuschüssen pro Platz.

 

Andere Länder, wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, bieten zwar derzeit im Einzelfall Förderungen zu Darlehenskonditionen an; mit diesen Förderbedingungen sind allerdings keine derartig preiswerten Mietniveaus bei Wohnheimneubauten wie in Bayern erreichbar.

 

Zudem könnten alle Bundesländer dadurch einen Beitrag zur Kostensenkung  leisten, indem sie auf spezifische Auflagen, insbesondere zur Um- bzw. Nachnutzung, verzichten, die nur die Baukosten in die Höhe treiben, ohne dass sie für die Verwendung als Studentenwohnheim erforderlich  sind.

 

Der Bedarf ist hierbei jeweils ortsspezifisch. Er wird unter Berücksichtigung der Entwicklungen der jeweilige/n Hochschule/n und der aktuellen und erwarteten Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt bestimmt.

 

 

 

71.ordentliche  Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 30.11./1.12.2010