06.03.2017

Ausländerrecht

Stellungnahme zur gebührenrechtlichen Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und zur 15. Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

In dieser Stellungnahme weisen wir darauf hin, dass die Gesetzentwürfe zu Gebühren im Ausländerrecht in der Praxis für Studierende aus dem Ausland zu teilweise erheblichen Gebührenerhöhungen und damit zu einer spürbaren weiteren finanziellen Belastung führen können. Dies sehen wir vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Situation internationaler Studierender mit Sorge.

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Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks (DSW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur gebührenrechtlichen Anpassung des Aufenthaltsgesetzes des Bundesministeriums des Innern und zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur 15. Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (Stand: 10. Februar 2017)

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) ist der Dachverband der 58 Studentenwerke in Deutschland und nimmt satzungsgemäß sozialpolitische Belange der Studierenden der Hochschulen wahr. Vor diesem Hintergrund nehmen wir im Folgenden Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern eines Gesetzes zur gebührenrechtlichen Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur 15. Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (Stand: 10. Februar 2017).

Die Internationalisierung des Hochschulstandorts Deutschland ist erklärtes Ziel von Bund und Ländern (vgl. GWK-Strategie vom April 2013). Die Zahl der ausländischen Studierenden ist seit Jahren kontinuierlich auf aktuell 321.000 Personen angestiegen. Die GWK empfiehlt, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Voraussetzungen für die Internationalisierung der Hochschulen verbessert werden.

Das Deutsche Studentenwerk spricht sich daher grundsätzlich für ein unbürokratisches und effizientes Verfahren bei der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Studierender aus Drittstaaten aus. Dieses soll vom Zeitpunkt der Studienbewerbung an einer offenen Grundhaltung gegenüber ausländischen Studierenden Rechnung tragen und die geeigneten Rahmenbedingungen für die politisch gewollte Mobilität bieten.

Die vorliegenden Referentenentwürfe entsprechen der dargestellten GWK-Zielstellung aus Sicht des Deutschen Studentenwerks nur begrenzt. Die mit den Änderungen vorgesehene Abbildung des Kostendeckungsgebots würde in der Praxis für Studierende aus dem Ausland zu teilweise erheblichen Gebührenerhöhungen und damit zu einer spürbaren weiteren finanziellen Belastung führen.

Vor allem für ausländische Studierende, die Hochqualifizierten und Fachkräfte von morgen, sind nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks finanzielle Fragen rund um das Studium seit Jahren konstant eines der größten Probleme: 85% aller ausländischen Studierenden sind „free-mover“ und kommen unabhängig von einem Programm zum Studium nach Deutschland. Sie verfügen im Schnitt über 749,- Euro/Monat und haben damit 115,- Euro/Monat weniger als einheimische Studierende zur Verfügung. Ausländische Studierende aus Herkunftsländern mit niedrigem BIP leben von nur 675,- Euro/Monat.

Für ausländische Studierende, dies zeigt die alltägliche Arbeitspraxis der Studentenwerke, können zusätzliche Gebühren, auch einmalige Ausgaben wie z.B. bei Verlängerung des Aufenthaltstitels während des Studiums eine hohe Belastung darstellen. Besonders ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern sind – trotz des erforderlichen Finanzierungsnachweises – oftmals finanziell so knapp aufgestellt, dass auch von außen betrachtet geringe Zusatzkosten für sie deutlich spürbar sind. Wie sich auch aus den DZHW-Studien zum Studienerfolg ergibt, besteht eine hervorgehobene Bedeutung der Studienfinanzierung für den Studienerfolg ausländischer Studierender.

Die geplante Neuregelung sieht beispielsweise mit § 45 Nr. 2 AufenthV die deutliche Anhebung der Gebühren für die regelmäßig notwendige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von 65,- Euro auf 95,- Euro bzw. von 80,- Euro auf 92,- Euro vor.

Mit der geplanten Fassung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthV ist eine Erhöhung der Gebühren für die Grenzgängerkarte von 25,- Euro bzw. 30,- Euro auf 60,30 Euro vorgesehen. Dieses Dokument ist insbesondere für Studierende in Grenzregionen relevant, zum Beispiel wenn sie in Frankfurt (Oder) studieren und im nahe gelegenen Polen wohnen möchten.

Diese sich für ausländische Studierende ergebenden Gebührenerhöhungen halten wir aus den dargestellten Gründen für kontraproduktiv. Wenn die Bundesregierung diesen Personenkreis in Deutschland erfolgreich ausbilden möchte, sollte auf Gebührenerhöhungen verzichtet werden. Es sollte vielmehr geprüft werden, ob bei den derzeit bestehenden Gebührenregelungen finanzielle Erleichterungen möglich sind.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf die bereits heute gültige Ermäßigungsmöglichkeit nach § 52 Abs. 6 AufenthV hin. Danach können zugunsten von Ausländern, die im Bundesgebiet kein Arbeitsentgelt beziehen und nur Bildungsmaßnahmen erhalten, Gebühren ermäßigt oder auf ihre Erhebung verzichtet werden. Das Deutsche Studentenwerk hat keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang diese Regelung derzeit für ausländische Studierende Anwendung findet. Aus den oben genannten Gründen bitten wir jedoch, darauf hinzuwirken, dass die Regelung für Studierende aus dem Ausland umfassend genutzt wird. Falls sich dies in der Verwaltungspraxis als schwierig erweisen sollte, empfehlen wir, die betreffende Regelung ebenfalls entsprechend zu Gunsten der Studierenden zu ändern.

 

Berlin, 1. März 2017

Achim Meyer auf der Heyde

Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks