23.02.2010

Studienfinanzierung

Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Gesetzentwurf der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren („Studienbeiträge“)“ (Landtags-Drucksache 14/10144)

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(Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 4.3.2010 im Landtag NRW)

 

Der Gesetzentwurf schlägt die Abschaffung der Studienbeiträge vor, die die Hochschulen mit Beschluss des Landtags in NRW ab dem Wintersemester 2006/2007 für Studienanfänger und ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden erheben dürfen.

 

Der Dachverband der Studentenwerke in Deutschland, das Deutsche Studentenwerk (DSW), hat immer wieder betont, dass Studienbeiträge aufgrund der unterschiedlichen herkunftsabhängigen Bildungsbeteiligung kein geeignetes Instrument sind, um

• den künftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts und der Wirtschaftsentwicklung sowie dem höheren Bedarf an Hoch- und höher Qualifizierten Rechnung zu tragen und

• bislang nicht erschlossene Bildungspotenziale insbesondere bei Nichtakademikerkindern zu erschließen.

Dies gilt jenseits der unbestrittenen Notwendigkeit einer Steigerung der Hochschulfinanzierung.

 

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks hat Ende 2009 gefordert, Studiengebühren abzuschaffen.

In den Grundzügen ist der Gesetzentwurf zielführend. Deshalb begrüßt das Deutsche Studentenwerk den Gesetzentwurf. Er bietet aber nur Planungssicherheit für Studierende und ihre Eltern, nicht aber in ausreichendem Maße für die Hochschulen. Garantien für eine Kompensation der Mittel wie bei der Abschaffung von Studiengebühren in Österreich, in Hessen und im Saarland sind erforderlich – auch wenn haushaltsrechtliche Ausgaben dem jeweiligen Parlament vorbehalten sind.

 

Die Studienbeiträge haben sich nicht bewährt.

Die Landesregierung hat Studienbeiträge eingeführt, aber ihre Versprechen nicht gehalten.

 

BAföG-Empfänger sind nicht von Studienbeiträgen befreit

Die Landesregierung hat zwar im bundesweiten Vergleich die günstigsten Darlehensbedingungen für BAföG-Empfänger mit hohen BAföG-Förderungsbeträgen eingeführt, da die Rückzahlungssumme aus BAföG-Darlehen (max. 10.000 Euro) und Studienbeitragsdarlehen insgesamt auf 10.000 Euro begrenzt ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass BAföG-Empfänger zur Finanzierung der Studienbeiträge überhaupt ein Darlehen der NRW-Bank in Anspruch nehmen. Die Landesregierung hatte aber damit geworben, dass BAföG- Empfänger überhaupt keine Studienbeiträge entrichten.

 

Die soziale Abfederung über ein spezifisches Stipendiensystem für Studienbeiträge fehlt

Die Landesregierung NRW bietet zur Finanzierung der Studienbeiträge nur das angeführte Studienbeitragsdarlehen an. Entgegen der vom Bundesverfassungsgericht geforderten sozialen Verantwortung der Länder fehlt ein Stipendienprogramm, dass die Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge ansatzweise sichern könnte.

Die Landesregierung hat zwar ein NRW-Stipendienprogramm aufgelegt. Dies richtet sich – unabhängig von sozialen Kriterien – an leistungsstarke Studierende. Zudem ist es ein Matching-System. Nur wenn die Hochschulen bei der Wirtschaft Stipendienmittel einwerben, gewährt das Land überhaupt seinen 50%igen Anteil. Die Hochschule wird einem Zielkonflikt

an der Einwerbung von Mitteln unterworfen Sie soll – aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise sinkende – Drittmittel bei der Wirtschaft nunmehr für zwei Bereiche einwerben: für Forschung und nunmehr zusätzlich für Stipendien.

 

Die Studienbeiträge stehen den Hochschulen nicht zusätzlich zur Verfügung:

Die laufenden Grundmittel der Hochschulen je Studierenden sinken

Es mag sein, dass die Landesregierung die Mittel für die Hochschulen insgesamt – insbesondere wegen der Investitionen durch die Hochschulpakte – nicht abgesenkt hat.

 

Laut Statistischem Bundesamt sind die laufenden Grundmittel der Hochschulen je Studierenden in NRW jedoch von 7.180 Euro im Jahr 2006 auf 6.240 Euro im Jahr 2007 gesunken.  Insofern ist zu befürchten, dass die Studienbeiträge, entgegen den Ankündigungen, sinkende Grundmittel kompensieren.

Neuere Daten für die Jahre 2008 und 2009 des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor.

 

Die Verwendung von Studienbeiträgen ist zwar nicht missbräuchlich, aber stark optimierungsfähig

Das Deutsche Studentenwerk und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft haben die Verwendung der Studienbeiträge seit der Einführung im Auftrag des Innovationsministeriums untersucht.
Die Verwendung der Studienbeiträge erfolgt zwar offenbar nicht missbräuchlich, jedoch führen

  • das „Parken“ von Studienbeiträgen in Millionenhöhe
  • die mangelnde Transparenz der Verwendung der Studienbeiträge
  • die phantasielose Verwendung
  • eine verschiedentlich von Studierenden und Hochschullehrern geäußerte Vermutung, Studienbeiträge müssten zugunsten von Investitionen umgewidmete Haushaltsmittel für laufende Ausgaben ausgleichen auch nach fünf bzw. sechs Semestern nach der Einführung von Studienbeiträgen nicht zu einem schmeichelhaften Ergebnis.

Das Innovationsministerium NRW hat stets betont, dass es jedem Hinweis auf eine missbräuchliche Verwendung nachgeht. Allein im letzten Jahr mussten seitens des Ministeriums insgesamt sechs – in die Autonomie entlassenen – Hochschulen hoheitliche Maßnahmen angedroht werden, falls keine Aufklärung über die Verwendung von Studienbeiträgen bzw. Pläne für eine Verausgabung von Studienbeiträgen erfolge.

 

Abschreckung von Studierwilligen aufgrund von Studiengebühren

Aufgrund der bislang noch unzureichenden empirischen Basis gibt es bisher nur Indizien für eine Veränderung des Studierverhaltens im Zusammenhang mit Studiengebühren: So ist zwar die Studienanfängerquote nach dem Rückgang ab 2003 seit 2006 wieder gestiegen, ohne jedoch den wesentlich stärkeren Anstieg der Studienberechtigtenquote über den Zeitraum zu kompensieren.

Eine Ursache dafür können Studienbeiträge sein: Dann hat eine berufliche Ausbildung für Studienberechtigte eine höhere Attraktivität vor der Aufnahme eines Studiums.

 

Dass Studiengebühren bei der Aufnahme eines Studiums eine Barriere darstellen, deckt sich mit den Ergebnissen der HIS-Studie „Studienberechtigte 2008 – Studien- und Ausbildungswahl ein halbes Jahr nach Schulabgang – Ergebnisse einer Vorabauswertung“.

 

Bereits an vierter Stelle nannten Studienberechtigte, dass Studiengebühren ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen (69 %), als Grund für einen Studienverzicht.

 

In einer weiteren Studie zu Abschreckungswirkungen von Studiengebühren kommt HIS zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Studienberechtigten des Jahrgangs 2006, die aufgrund der Einführung von Studiengebühren derzeit auf ein Studium verzichten, zwischen mindestens 1,4 Prozent (Studienaufnahme wird definitiv ausgeschlossen) und maximal 4,4 Prozent (Studium wird zum Teil noch in Erwägung gezogen) liegt.

 

Insofern kommt das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle auch zu dem Ergebnis, dass Länder ohne Studiengebühren ihre Wanderungsbilanz hinsichtlich der Studienanfänger verbessert haben, auch wenn die beobachtete Verschiebung des Wanderungsmusters zwischen den einzelnen Bundesländern bislang noch moderat ausfällt.

 

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

Keine verbindliche Kompensation für die Hochschulen

Durch das Gesetz sollen keine unmittelbaren Kosten für den Landeshaushalt entstehen. Zur Sicherung der Qualität der Lehre an Hochschulen sei es jedoch geboten, im Landeshaushalt zusätzliche Mittel für die Hochschulen bereit zu stellen, um die entstehenden Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Daher ist aus Sicht des Deutschen Studentenwerks eine verbindliche Regelung zur Kompensation der Mittel an die Hochschulen – wie in Österreich, Hessen und dem Saarland – erforderlich. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diejenigen Hochschulen, die Studienbeiträge erhoben haben – und dies in voller Höhe – nicht am Ende besser dastehen, als Hochschulen ohne Studienbeiträge oder Unterschreitung des Rahmens von bis zu 500 Euro pro Semester.

 

Wiederaufleben der Studienkonten?

Nicht angesprochen wird, ob als Folge wieder Studienkonten eingeführt werden sollen, die dazu führen, dass sog. Langzeitstudierende Studiengebühren entrichten. Dies hatte die rotgrüne Vorgängerregierung eingeführt und damit einen Dammbruch für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren initiiert.

 

Berlin, 23.2.2010

 

Achim Meyer auf der Heyde

Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks