09.05.2022

Stellungnahme

Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks (DSW) zum Entwurf einer Ersten Verordnung

Sellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland und zur Änderung der Verordnung über die Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

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1. BAföG-AuslandszuschlagsVO: Zur Anhebung des – seit 2008 unveränderten - maximalen Studiengebührenzuschlags um 1.000 Euro p.a.

Das Deutsche Studentenwerk hält aus grundsätzlichen Erwägungen Studiengebühren für nicht zielführend:

  • Bildung ist keine Ware. Bildung als wirtschaftlicher Betätigungsbereich anderer Staaten muss deshalb nicht forciert werden.
  • Jede Verteuerung von Studienkosten wirkt sozialgruppenspezifisch abschreckend.[1]

Gleichwohl befürwortet das Deutsche Studentenwerk den internationalen Austausch und internationale Mobilität von Studierenden. Deshalb sieht das Deutsche Studentenwerk die Erhöhung der Studiengebührenerstattung, die faktisch diejenigen Staaten/Hochschulen belohnt, die Studiengebühren erheben, als sehr zwiespältiges Vorhaben an.

Letztlich steht das Deutsche Studentenwerk zu der Anhebung der Studiengebührenentlastung, da die Studiengebührenpolitik von Staaten nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden soll.

Wir heben aber folgende Punkte hervor:

  • Deutschland finanziert ausländisches Hochschulwesen (betreibt institutionelle Hochschulförderung)

Mit der Übernahme höherer Studiengebühren im Ausland fördert der Bund die Bereitstellung von Hochschulplätzen außerhalb von Deutschland, steigt stärker in die institutionelle Hochschulfinanzierung ausländischer Studienplätze ein.

  • Der Bund entlastet die Bundesländer

Damit entlastet der Bund die Länder in der Bereitstellung eigenfinanzierter Studienplätze.

  • Für Studierende ein Nullsummenspiel

Für die Studierenden stellt die bei höheren Studiengebühren eine höhere Studiengebührenerstattung einen durchlaufenden Posten dar: Nicht die Studierenden haben einen direkten Nutzen im Sinne einer Budgeterhöhung zur freien Verfügung, sondern die Studiengebühren erhebenden Staaten.

  • Deutschland könnte damit eine Studiengebühren-Preisspirale antreiben

Die Erhöhung des Maximalbetrags lädt die ausländischen Hochschulen zum Ausreizen des Maximalbetrags ein. Dies setzt Anreize.

Abschließende Bewertung

Die Erhöhung der Studiengebührenerstattung kommt auch denjenigen zugute, deren Eltern ganz oder teilweise nicht den vollen Ausbildungsunterhalt alleine tragen können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ohne die Erhöhung der Studiengebührenerstattung wären noch mehr Studierende von einem Auslandsstudium ausgeschlossen. Dies wäre nicht im Sinne des Deutschen Studentenwerks.

Das Pro und Contra der Erhebung von Studiengebühren darf nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden.

Daher befürwortet das Deutsche Studentenwerk diese Maßnahme der Bundesregierung.

 

2. Austausch der Rechtsgrundlage in der BAföG-HärteVO

Es handelt sich um eine rein redaktionelle Anpassung aufgrund des Außerkrafttretens eines Gesetzes.

 

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Die Verordnung soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Es wird eine automatisierte Anpassung angestrebt.

Die Bundesländer müssen – ohne dass die Änderungen laut der Ermächtigungsgrundlagen im BAföG formal der Zustimmung des Bundesrates bedürfen – dafür die jeweilige BAföG-Fachanwendung anpassen lassen, was geschätzte Kosten in Höhe von insgesamt rund 16.000 Euro verursacht.

Berlin, 9. Mai 2022

 

Matthias Anbuhl
Generalsekretär/Vorstand

 


[1] In der Studiengebührendekade in 7 der 16 Bundesländer 2006-2016, die keine der Landesregierungen, die ihre Entscheidung nicht selbst wieder revidiert hat politisch überlebt hat, gab es statt der angekündigten Stipendien im Milliardenbereich lediglich Studienbeitragskredite.