02.12.2009

Starke studentische Beteiligung für starke Studentenwerke

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Die 70. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) appelliert:
 

  • an das Deutsche Studentenwerk und an die Studentenwerke, auch weiterhin die Qualifizierung von Studierenden für ihre Arbeit in den Studentenwerken zu er­möglichen (u.a. durch regelmäßig  angebotene Seminare, insbesondere für neue Gremienmitglieder); die studentische Beteiligung in allen Gremien sicherzustellen und einen regelmäßigen Informationsfluss zu gewährleisten
  • an die Studentenwerke, den legitimierten studentischen Vertreter/innen bei Struktur- und Verwaltungsfragen als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe zu begegnen und das studentische Know-how im Sinne studierendenfreundlicher Entscheidungen zu nutzen; die Studierenden zur demokratischen Partizipation zu ermuntern und zu unterstützen; die Kooperation mit Studierendenschaften und die gegenseitige Unterstützung zu fördern.
  • an die Hochschulen, sich für eine starke studentische Beteiligung in den Hoch­schulen und ihrem Umfeld einzusetzen, wie sich dies u.a. aus dem Bologna­ Prozess ergibt.
  • an die Studierenden, sich aktiv und engagiert in die Entscheidungen der Studentenwerke einzubringen, damit diese ihren sozialen Auftrag erfüllen können; zugleich innerhalb der Studierendenschaft für die Angebote ihres Studentenwerks zu werben.

Die 70. ordentliche Mitgliederversammlung des DSW fordert  die Länder auf:

  • in allen Bundesländern die rechtlichen Grundlagen für eine starke studentische Beteiligung zu schaffen.
  • ehrenamtliches studentisches Engagement durch den Wegfall restriktiver Studienstrukturen und durch die Abschaffung von Studiengebühren zu ermöglichen.
  • studentisches Engagement durch die Anerkennung von erworbenen Soft Skills bzw. die Gewährleistung längerer Regelstudienzeiten aktiv zu fördern.

Die 70. ordentliche Mitgliederversammlung des DSW stellt fest:

  • Die Studentenwerke und das Deutsche Studentenwerk sind Dienstleister für Studierende. Ihren sozialen Auf trag füllen sie aus, indem sie Dienstleistungen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Studierenden bereitstellen. Zugleich sind Studierende Nutzer/innen der Dienstleistungen von Studentenwerken. Sie leisten in jedem Semester Sozialbeiträge und finanzieren darüber hinaus die Studentenwerke durch Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen.
  • Die Studentenwerke sind aus  den  studentischen  Selbsthilfevereinen  entstanden, die sich zur konkreten Verbesserung studentischer Lebenslagen im frühen 20. Jahrhundert gegründet haben. Sie stehen damit in der historischen Tradition studentischer  Selbstverwaltung.
  • Vor diesem Hintergrund ist die starke Beteiligung studentischer Vertreter /innen konstitutionell für das Selbstverständnis von und die Entscheidungen in Studentenwerken. Studentische Vertreter/innen gewährleisten, dass Studentenwerke ihre Dienstleistungen am studentischen Bedarf ausrichten und damit innovationsfähig bleiben und langfristig wirtschaftlich arbeiten können.
  • Die demokratische Partizipation studentischer Vertreter/innen in den Verwaltungsorganen ist grundlegend für die Akzeptanz  von  Entscheidungen  innerhalb der Studierendenschaft und legitimiert damit die Arbeit der Studentenwerke und ihrer ausführenden Organe. Ohne starke und gleichberechtigte studentische Beteiligung in den Entscheidungsgremien fehlt den Studentenwerken der Bezug zu ihren eigentlichen  Nutzer/innen.
  • Die aktive Beteiligung von Studierenden in den Gremien und Organen des Deutschen Studentenwerks sowie die Sicherstellung eines kontinuierlichen Informationsflusses fördert die Legitimation und die Innovationsfähigkeit des Dachverbands und trägt damit zur Sicherung der Studentenwerke als Dienstleister für Studierende bei.
  • Die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland und die Einführung von Studiengebühren in mehreren Bundesländern hat die Möglichkeiten des ehren­ amtlichen Engagements Studierender erschwert. Durch überfüllte  Studienpläne, eine intensive Prüfungslast und durch die Notwendigkeit zur studentischen Erwerbsarbeit fehlen Studierenden die notwendigen Freiräume zur  Mitgestaltung ihres hochschulischen  Umfelds.
  • Die regelmäßige Information aller Vertreter/innen bildet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

 

70. ordentliche Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 1./2.12.2009